Der Bereich Natur und Landschaft umfasst neben der Landschaftsplanung die vielseitigen Aspekte des Natur- und Artenschutzes. Im Fokus der Arbeit steht die Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsteile und die Erhaltung historischer Kulturlandschaften wie beispielsweise Streuobstwiesen oder Trockenmauern in den Weinbergen. Durch den Fortbestand dieser Kulturlandschaften wird die heimische Flora und Fauna und damit die biologische Vielfalt gefördert. Neben dem unbebauten Außenbereich stehen auch Siedlungsräume im Fokus, die mit einer naturnahen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität leisten.
Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung befasst sich mit der gesamträumlichen Betrachtung des Naturschutzes und damit verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten. Ein wichtiger Bestandteil ist die Eingriffsregelung, welche einem Verschlechterungsverbot von Natur- und Landschaft durch (Bau-) Eingriffe mithilfe von Ausgleichsmaßnahmen entgegenwirkt. Die Stadt führt hierfür ein sogenanntes Ökokonto, welches örtlich Maßnahmen zur Aufwertung der Natur umsetzt.
Übergeordnete Planungen leisten einen wichtigen Beitrag, ökologisch wertvolle Flächen zu identifizieren, die beispielsweise zukünftig als Ausgleichsmaßnahme dienen können. Auf Ebene des Landes sind dies sogenannte Landesrahmenprogramme, auf regionaler Ebene Landschaftsrahmenpläne und auf Gemeindeebene die Landschaftspläne.
Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft
Im Frühjahr 2022 wurde der Landschaftsplan zum ersten Mal für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim fortgeschrieben. Ziel des Landschaftsplanes ist zum einen die Erfüllung aller gesetzlichen Grundlagen und zum anderen eine umweltverträgliche räumliche Entwicklung auf kommunaler Ebene aufzuzeigen. Wichtiger Bestandteil des Landschaftsplanes ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket, welches konkrete Handlungsfelder aufzeigt die Naturgüter zu schützen und gleichzeitig die Erholungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu steigern.
Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan 2022
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
Erläuterungsbericht Landschaftsplan 2022 (4,2 MB) | 20.04.2022 | 4,2 MB |
Planzeichnungen zum Landschaftsplan 2022
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
Planzeichnungen - Landschaftsplan 2022 (79,5 MB) | 03.08.2022 | 79,5 MB |
Machbarkeitsanalyse Scheuerberg
Am Scheuerberg sind Veränderungen im Weinbau immer deutlicher zu spüren. Ehemalige Rebflächen werden aufgegeben und fallen brach. Was mit diesen Flächen passieren könnte, wurde in der 2025 fertiggestellten Machbarkeitsstudie analysiert und bewertet. Es werden fünf mögliche Nutzungen vorgestellt und die Vor- und Nachteile genannt.
Naturschutz
Der Naturschutz widmet sich hauptsächlich der Weiterentwicklung von wertvollen Lebensräumen (Biotopen), dem Erhalt von Schutzgebieten und Kulturlandschaften sowie der Landschaftspflege. Viele historische Kulturlandschaften wie Streuobstwiesen, Weidegrünland und Steillagenweinbau sind in der Vergangenheit durch die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft und dem Ausbau von Siedlungsflächen verloren gegangen oder wurden aus ihrer historischen Nutzung genommen.
Um dem Trend entgegenzuwirken, gibt es heutzutage zahlreiche Schutzprogramme und gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel die Ausweisung von geschützten Biotopen. Die schutzwürdigen Flächen gilt es zu pflegen, erhalten und zu entwickeln. Hierfür können spezielle Landschaftspflege-Verträge abgeschlossen werden.
Eine im Jahr 2022 beauftrage Biotopverbundplanung soll zudem Aufschluss über besonders schützenswerte Landschaftsteile liefern, mit deren Hilfe einzelne Lebensräume zukünftig ökologisch aufgewertet werden.
Biotopverbundplanung
Die vVG Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim hat gemeinsam mit dem Büro StadtLandFluss aus Nürtingen eine Biotopverbundplanung für die drei Gemeinden erarbeitet. Das Projekt lief von 2022-2025 und befasst sich mit der Vernetzung von Lebensräumen sowie der Förderung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Für das Projekt erhielten die Gemeinden eine finanzielle Förderung von 90 % durch das Land Baden-Württemberg. Seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes 2020 ist es gesetzliches Ziel, den funktionalen Biotopverbund bis 2023 auf zehn, bis 2027 auf 13 und bis 2030 auf 15 Prozent Offenland der Landesfläche umzusetzen. Der Biotopverbundplan liefert auf Gemeindeebene eine Grundlage für Planungen und Maßnahmen zur Förderung und Vernetzung von Lebensräumen (Biotopen). Die Umsetzung obliegt den beteiligten Gemeinden.
Die Biotopverbundplanung schlägt für das Gebiet der vVG besonders sinnvolle Maßnahmen vor. Hierzu gehören unter anderem die Pflege und Erhaltung von Trockenmauern, die Pflege von Hohlwegen, die Acker- und Grünlandextensivierung sowie der Erhalt bestehender Streuobstbestände durch angepasste Pflege. Die Maßnahmenvorschläge sind in 10 Maßnahmensteckbriefen sowie in einer Maßnahmenkarte aufbereitet.
Nachfolgend finden Sie die vom Büro StadtLandFluss erstellte Biotopverbundplanung zum Herunterladen. Aufgrund der Ost-West-Ausdehnung der vVG sind die erstellten Karten mittig geteilt. Ausschnitt A umfasst jeweils den westlichen Teil der vVG, Ausschnitt B den östlichen Teil.
Die Planung ist als Handlunsempfehlung zu verstehen. Die Umsetzung ist wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend. Die Maßnahmenvorschläge wurden zwischen 2022 und 2025 erarbeitet. Dadurch ergibt sich, dass sich gegebenenfalls zwischenzeitlich Änderungen an den Flächen ergeben haben. Aus disesem Grund bitten wir Sie vor der Umsetzung von Maßnahmen auf privaten Flächen Kontakt mit der Stadt Neckarsulm aufzunehmen. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unten.
Zu den Ergebnissen der Biotopverbundplanung gehören auch Shapefiles, die in gängigen GIS-Systemen eingelesen werden können. Aufgrund der Größe der Daten werden diese hier nicht zum Download angeboten. Sofern Sie diese Daten zur Verfügung gestellt bekommen möchten, melden Sie sich bitte bei der Stadt Neckarsulm (siehe Kontaktdaten unten).
Umsetzung der Maßnahmen der Biotopverbundplanung
Die Stadt Neckarsulm setzt die auf stadteigenen Flächen empfohlenen Maßnahmen sukzessive um. Die erste in diesem Zusammenhang realisierte Maßnahme ist die Hohlwegpflege. Im Winter 2024/2025 wurden fünf Abschnitte an einem Hohlweg am Stiftsberg sowie vier Abschnitte an einem Hohlweg am Hungerberg auf den Stock gesetzt. Dies bedeutet, dass die vorhanden Gehölze bis auf wenige erhaltenswerte Ausnahmen, auf ca. 20 cm Höhe abgesägt wurden. Durch diese Maßnahme wird das Wachstum angeregt, sodass sich die Hecke auf den Abschnitten verjüngt. Würde die Maßnahme nicht durchgeführt, würde die Hecke vergreißen und im Laufe der Zeit absterben. Die Maßnahme dient somit dem dauerhaften Erhalt der Hecke mitsamt der dort vorkommenden Arten und Lebensräume.
Außerdem wurden im Gewann Kalben und hinter dem Dornetwald im Winter 2024/2025 die Bäume auf Misteln kontrolliert. Wo Misteln vorgefunden wurden, wurden die Grundstücksbesitzenden mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht und gebeten diese zu entfernen. Warum diese Maßnahme so wichtig ist, erfahren Sie in nachfolgendem Dokument. Die Zahl der vorhandenen Misteln konnte durch die Aufmerksamkeit auf das Thema auf weniger als die Hälfte reduziert werden. Der nächste Kontrollgang soll im kommenden Winter erfolgen.
Für die Umsetzung der vorgeschlagen Maßnahmen brauchen wir die Mithilfe der Grundstücksbesitzenden. Wenn Sie Flächen besitzen, für die Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die Sie sich vorstellen könnten dort umzusetzen, melden Sie sich gerne bei der Stadt Neckarsulm.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Neckarsulm ist Ulrike Lorenz:
Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de
Tel.: 07132/35-2123 (täglich erreichbar)
Ansprechpartnerin beim Landratsamt Heilbronn ist Biotopverbundbotschafterin Ute Schimmele:
Ute.Schimmele@landratsamt-heilbronn.de
Tel.: 07131/944-1837 (erreichbar Mo, Mi und Fr)
Naturdenkmale
Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die geschützten Biotope oder Einzelobjekte werden unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmales führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe in Frage kommen.
Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet jede Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Objekte. Umso wichtiger ist eine wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus.
Zwischen Juli 2024 und Januar 2025 konnten Vorschläge für neue Naturdenkmale eingereicht werden. Die Vorschläge werden derzeit auf ihre Eignung geprüft.
Bei Fragen können Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Neckarsulm, Frau Ulrike Lorenz (Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de, Tel. 07132/35-2123), wenden.
Artenschutz
Wie der jüngste UN-Bericht zur biologischen Vielfalt zeigt, wurden im Jahr 2020 weltweit sämtliche Ziele zum Schutz der Artenvielfalt verfehlt. Bis zu eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht, viele davon bereits in den nächsten Jahrzehnten.
Auch der Bericht zur Lage der Natur verzeichnet einen negativen Trend: 81 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa sind in einem schlechten Zustand. Der Verlust an Artenvielfalt bedroht die Lebensgrundlage von uns allen und ist somit neben dem Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Artenschutz geht jeden an: uns als Stadt und Sie als Bürger/-in. Jeder kann durch kleine und große Taten seinen Beitrag zu mehr Artenvielfalt leisten. Auf den folgenden Seiten wollen wir deshalb Projekte unserer Stadt vorstellen und Anregungen für mehr Artenschutz im privaten Umfeld geben.
Ackerrandstreifenprogramm
Das Programm zum Schutz der Tier- und Pflanzengemeinschaften der Feldflur wurde 2013 in Obereisesheim gestartet. Mithilfe von fünf bis zehn Meter breiten Blühstreifen, die mit regionalem Wildblumensaatgut eingesät werden, wird durch die Pflanzenvielfalt ein neuer und wichtiger Lebensraum für Insekten, Kleinsäuger und Feldvögel geschaffen. Nicht zuletzt können die Ackerrandstreifen die Böden vor Erosion schützen. In Neckarsulm beteiligen sich acht Flächeneigentümer/-innen und Pächter/-innen an dem Ackerrandstreifenprogramm und bilden eine Fläche rd. 5 ha blütenreicher Feldflur.
Biologische Vielfalt im Siedlungsraum
Die biologische Vielfalt spielt innerhalb wie außerhalb der Siedlung eine wichtige Rolle. Innerhalb der Siedlung ist der Flächendruck hoch und es stehen wenige Flächen für ökologische Aufwertungen zur Verfügung. Dennoch versucht die Stadt Neckarsulm über Vorgaben in den Bebauungsplänen und anderen Instrumenten wie beispielsweise der Baumschutzsatzung zum Arten- und Naturschutz beizutragen. Außerdem wird durch die ökologische Gartenberatung angeboten sich individuell zu den Möglichkeiten der Erhöhung der biologischen Vielfalt im eigenen Garten beraten zu lassen.
Natur nah dran
In den beiden Jahren 2020 und 2021 hat die Stadt Neckarsulm am Programm "Natur nah dran" teilgenommen.
Das landesweite Projekt wird vom Naturschutzbund (NABU) Baden-Württemberg betreut und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes gefördert. Ziel ist es, die biologische Vielfalt in Kommunen zu fördern und naturnahe Naherholungsräume im direkten Wohnumfeld der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Mit einem Volumen von über 15.000 € für Material und Saatgut, wurde knapp die Hälfte der anfallenden Kosten in Neckarsulm gefördert.
Zwei der drei Projektflächen haben sich während und nach dem Projektzeitraum nicht wie erhofft entwickelt. Die dritte Projektfläche, der Interimsparkplatz westlich des Aquatolls, hat sich positiv entwickelt und wird weiterhin von der Stadt gepflegt und erhalten.
Ökologische Gartenberatung
Wie kann ich meinen Garten insekten- und vogelfreundlich gestalten? Welche Pflanzen haben in Zeiten des Klimawandels noch eine Chance? Welche Pflanze eignet sich für einen sonnigen oder schattigen Standort?
Bei der Neuanlage oder Umgestaltung von privaten Gärten stehen viele Fragen im Raum, die sich der/ die Gartenbesitzer:in zu stellen hat. Auch der Klimawandel erschwert die Pflanzenwahl, da lange Trockenperioden im Sommer viele Pflanzen nicht mehr richtig gedeihen lassen. Doch nicht nur der Klimawandel erfordert ein Umdenken. Auch der dramatische Artenrückgang ist ein Alarmsignal. Jeder kann einen Beitrag zur biologischen Vielfalt leisten, indem der eigene Garten naturnah gestaltet wird.
Die Stadt Neckarsulm möchte ihre Bürgerinnen und Bürger bei diesen herausfordernden Fragestellungen unterstützen und bietet ein kostenloses 30-minütiges Beratungsgespräch zur Bepflanzung der privaten Hausgärten an. Dieses Angebot findet regelmäßig an Donnerstagen ab 15 Uhr im Bauhof (Am Hungerberg 1) statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können über den QR-Code oder www.terminland.de/neckarsulm einen freien Termin buchen. Dort werden regelmäßig neue Termine eingestellt. Die Terminbuchung ist zwingend notwendig. Termine können auch gebucht werden, wenn bereits in der Vergangenheit eine Beratung erfolgt ist. Gerne freuen wir uns auch über Bilder ihres umgestalteten Gartens.

Artenschutz in der Bauleitplanung
Jeder privater Bauherr ist im Rahmen seines Bauvorhabens verantwortlich den Artenschutz gemäß §44 BNatSchG einzuhalten. Unabhängig davon, ob das Vorhaben als Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss oder nicht. Die formal zuständige Behörde ist die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Heilbronn.
Das Land Baden-Württemberg hat 2019 zudem einen lesenswerten Leitfaden für Kommunen und Bauherren herausgegeben, den Sie unter folgendem Link abrufen können: Artenschutz in der Bauleitplanung
Beleuchtungsverbot für den Artenschutz
Beleuchtungsverbot für den Artenschutz
In Baden-Württemberg ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Kraft getreten, die Lichtverschmutzung und Insektensterben reduziert.
Das Gesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr.
Bislang galt das Verbot nur für öffentliche Bauten. Nach der Gesetzesänderung sind alle betroffen.
Nur für Beleuchtungen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, gilt eine Ausnahme. Privateigentümer/-innen und Unternehmen in Baden-Württemberg sind daher verpflichtet vorhandene und geplante Beleuchtungskonzepte der Fassaden zu prüfen und gegebenenfalls an das neue Beleuchtungsverbot anzupassen.
Allgemeine Fragen und Anträge auf Ausnahmen können bei der Naturschutzbehörde im Landkreis Heilbronn Amt Bauen und Umwelt, telefonisch unter 07131/994-380 oder per E-Mail an naturschutz@landratsamt-heilbronn.de eingereicht werden. Nähere Informationen bietet außerdem das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, § 21.