Der Bereich Natur und Landschaft umfasst neben der Landschaftsplanung die vielseitigen Aspekte des Natur- und Artenschutzes. Im Fokus der Arbeit steht die Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsteile und die Erhaltung historischer Kulturlandschaften wie beispielsweise Streuobstwiesen oder Trockenmauern in den Weinbergen. Durch den Fortbestand dieser Kulturlandschaften wird die heimische Flora und Fauna und damit die biologische Vielfalt gefördert. Neben dem unbebauten Außenbereich stehen auch Siedlungsräume im Fokus, die mit einer naturnahen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität leisten. 

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung befasst sich mit der gesamträumlichen Betrachtung des Naturschutzes und damit verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten. Ein wichtiger Bestandteil ist die Eingriffsregelung, welche einem Verschlechterungsverbot von Natur- und Landschaft durch (Bau-) Eingriffe mithilfe von Ausgleichsmaßnahmen entgegenwirkt. Die Stadt führt hierfür ein sogenanntes Ökokonto, welches örtlich Maßnahmen zur Aufwertung der Natur umsetzt. 

Übergeordnete Planungen leisten einen wichtigen Beitrag, ökologisch wertvolle Flächen zu identifizieren, die beispielsweise zukünftig als Ausgleichsmaßnahme dienen können. Auf Ebene des Landes sind dies sogenannte Landesrahmenprogramme, auf regionaler Ebene Landschaftsrahmenpläne und auf Gemeindeebene die Landschaftspläne.

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft

Im Frühjahr 2022 wurde der Landschaftsplan zum ersten Mal für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim fortgeschrieben. Ziel des Landschaftsplanes ist zum einen die Erfüllung aller gesetzlichen Grundlagen und zum anderen eine umweltverträgliche räumliche Entwicklung auf kommunaler Ebene aufzuzeigen. Wichtiger Bestandteil des Landschaftsplanes ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket, welches konkrete Handlungsfelder aufzeigt die Naturgüter zu schützen und gleichzeitig die Erholungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu steigern.

Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan 2022

Typ Name Datum Größe
Erläuterungsbericht Landschaftsplan 2022 (4,2 MB) 20.04.2022 4,2 MB

Planzeichnungen zum Landschaftsplan 2022

Typ Name Datum Größe
Planzeichnungen - Landschaftsplan 2022 (79,5 MB) 03.08.2022 79,5 MB

Naturschutz

Der Naturschutz widmet sich hauptsächlich der Weiterentwicklung von wertvollen Lebensräumen (Biotope), dem Erhalt von Schutzgebieten und Kulturlandschaften sowie der Landschaftspflege. Viele historische Kulturlandschaften wie Streuobstwiesen, Weidegrünland und Steillagenweinbau sind in der Vergangenheit durch die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft und dem Ausbau von Siedlungsflächen verloren gegangen oder wurden aus ihrer historischen Nutzung genommen. 

Um dem Trend entgegenzuwirken, gibt es heutzutage zahlreiche Schutzprogramme und gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel die Ausweisung von geschützten Biotopen. Diese gilt es durch spezielle Landschaftspflege-Verträge zu pflegen und zu entwickeln. Eine im Jahr 2022 beauftrage Biotopverbundplanung soll zudem Aufschluss über besonders schützenswerte Landschaftsteile liefern, mit deren Hilfe einzelne Lebensräume zukünftig ökologisch aufgewertet werden.

Biotopverbundplanung

Die vVG Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Büro StadtLandFluss aus Nürtingen eine Biotopverbundplanung für die drei Gemeinden. Das Projekt wird voraussichtlich bis Herbst 2024 gehen und befasst sich mit der Vernetzung von Lebensräumen sowie der Förderung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Für das Projekt erhalten die Gemeinden eine finanzielle Förderung von 90 % durch das Land Baden-Württemberg. Seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes 2020 ist es gesetzliches Ziel, den funktionalen Biotopverbund bis 2023 auf zehn, bis 2027 auf 13 und bis 2030 auf 15 Prozent Offenland der Landesfläche umzusetzen. Der Biotopverbundplan soll auf Gemeindeebene eine Grundlage für Planungen und Maßnahmen zur Förderung und Vernetzung von Lebensräumen (Biotopen) liefern. 

Blick über die Landschaft
Bild: Stadt Neckarsulm

Informationsveranstaltung Biotopverbundplanung am 28.11.2022

Am Montag, den 28.11.2022 fand in den Räumen der VHS eine Infoveranstaltung über die Biotopverbundplanung mit rund 50 Zuhörern statt. Das beauftragte Büro StadtLandFluss erklärte das Vorgehen des zweijährigen Projekts und die Beteiligungsmöglichkeiten für Interessierte. Hier (5 MB) finden Sie die Präsentation der Veranstaltung.

Sie haben Flächen und möchten sich bei der Aufwertung und Verknüpfung von Lebensräumen beteiligen? 
Dann wenden Sie sich bitte bei:
Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de
Tel.: 07132-35-2123

Naturdenkmale

Stadt Neckarsulm bittet um Mithilfe: Vorschläge für Naturdenkmale gesucht
 
Kleines Schild mit großer Wirkung
 
Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher bittet die Stadt Neckarsulm nun die Bevölkerung um Mithilfe: Von 18.07.2024 bis 15.01.2025 können Einwohnerinnen und Einwohner eigene Vorschläge für mögliche neue Naturdenkmale im Stadtgebiet (inklusive der Ortsteile Obereisesheim und Dahenfeld) bei der Stadt einreichen.

Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die geschützten Biotope oder Einzelobjekte werden unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmales führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe in Frage kommen.

Vorschläge für mögliche Naturdenkmale können über ein Formular eingereicht werden.  Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sowie Angaben zum Standort können auch Fotos hochgeladen werden. Bei Fragen können Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Neckarsulm, Frau Ulrike Lorenz (Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de, Tel. 07132 35-2123), wenden.

Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet jede Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Objekte. Umso wichtiger ist eine wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus.

Artenschutz

Wie der jüngste UN-Bericht zur biologischen Vielfalt zeigt, wurden im Jahr 2020 weltweit sämtliche Ziele zum Schutz der Artenvielfalt verfehlt. Bis zu eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht, viele davon bereits in den nächsten Jahrzehnten. 

Auch der Bericht zur Lage der Natur verzeichnet einen negativen Trend: 81 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa sind in einem schlechten Zustand. Der Verlust an Artenvielfalt bedroht die Lebensgrundlage von uns allen und ist somit neben dem Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Artenschutz geht jeden an: uns als Stadt und Sie als Bürger/-in. Jeder kann durch kleine und große Taten seinen Beitrag zu mehr Artenvielfalt leisten. Auf den folgenden Seiten wollen wir deshalb Projekte unserer Stadt vorstellen und Anregungen für mehr Artenschutz im privaten Umfeld geben.

Gelbbauchunke in Pfütze
Bild: Stadt Neckarsulm, Annabelle Mall

Ackerrandstreifenprogramm

Das Programm zum Schutz der Tier- und Pflanzengemeinschaften der Feldflur wurde 2013 in Obereisesheim gestartet. Mithilfe von fünf bis zehn Meter breiten Blühstreifen, die mit regionalem Wildblumensaatgut eingesät werden, wird durch die Pflanzenvielfalt ein neuer und wichtiger Lebensraum für Insekten, Kleinsäuger und Feldvögel geschaffen. Nicht zuletzt können die Ackerrandstreifen die Böden vor Erosion schützen. In Neckarsulm beteiligen sich acht Flächeneigentümer/-innen und Pächter/-innen an dem Ackerrandstreifenprogramm und bilden eine Fläche rd. 5 ha blütenreicher Feldflur.

Blumenwiese
Bild: Stadt Neckarsulm, Christopher King

Natur nah dran

In den beiden Jahren 2020 und 2021 hat die Stadt Neckarsulm am Programm "Natur nah dran" teilgenommen. 
Das landesweite Projekt wird vom Naturschutzbund (NABU) Baden-Württemberg betreut und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes gefördert. Ziel ist es, die biologische Vielfalt in Kommunen zu fördern und naturnahe Naherholungsräume im direkten Wohnumfeld der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Mit einem Volumen von über 15.000 € für Material und Saatgut, wurde knapp die Hälfte der anfallenden Kosten in Neckarsulm gefördert.

Natur nah dran-Schild mit Wildblumeneinsaat im Hintergrund
Bild: Stadt Neckarsulm, Annabelle Mall 
Zeitplan des Projekts
Mai 2020 Auftakt und Schulung
Mai - Juni 2020 Planungsphase der Gemeinde
Juli 2020 Genehmigung der Planung durch den NABU
September 2020 Vorbereitung der Flächen durch Kommunen
Ende September 2020 Workshop Flächenanlage in Marbach a.N.
Oktober 2020 - April 2021 Anlage der naturnahen Flächen durch den Bauhof
April 2021 Online Pflege-Workshop 
Juni 2021 Pflege-Workshop Marbach a.N.
Juli Abschluss des Projekts und Urkundenübergabe in Kornwestheim

Zwei der drei Projektflächen haben sich während und nach dem Projektzeitraum nicht wie erhofft entwickelt. Die dritte Projektfläche, der Interimsparkplatz westlich des Aquatolls, hat sich positiv entwickelt und wird weiterhin von der Stadt gepflegt und erhalten

Artenschutz in der Bauleitplanung

Jeder privater Bauherr ist im Rahmen seines Bauvorhabens verantwortlich den Artenschutz gemäß §44 BNatSchG einzuhalten. Unabhängig davon, ob das Vorhaben als Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss oder nicht. Die formal zuständige Behörde ist die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Heilbronn.

Das Land Baden-Württemberg hat 2019 zudem einen lesenswerten Leitfaden für Kommunen und Bauherren herausgegeben, den Sie unter folgendem Link abrufen können: Artenschutz in der Bauleitplanung

Beleuchtungsverbot für den Artenschutz

Beleuchtungsverbot für den Artenschutz

In Baden-Württemberg ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Kraft getreten, die Lichtverschmutzung und Insektensterben reduziert.
Das Gesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr.

Bislang galt das Verbot nur für öffentliche Bauten. Nach der Gesetzesänderung sind alle betroffen.
Nur für Beleuchtungen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, gilt eine Ausnahme. Privateigentümer/-innen und Unternehmen in Baden-Württemberg sind daher verpflichtet vorhandene und geplante Beleuchtungskonzepte der Fassaden zu prüfen und gegebenenfalls an das neue Beleuchtungsverbot anzupassen.     
 
Allgemeine Fragen und Anträge auf Ausnahmen können bei der Naturschutzbehörde im Landkreis Heilbronn Amt Bauen und Umwelt, telefonisch unter 07131/994-380 oder per E-Mail an naturschutz@landratsamt-heilbronn.de eingereicht werden. Nähere Informationen bietet außerdem das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, § 21.