Auf der Gemarkung Neckarsulm ist die Stadt für eine Reihe von Gewässern unterhaltspflichtig.

  1. Sulm
  2. Hängelbach
  3. Amorbach
  4. Dahenbach
  5. Brunnenwiesenbach
  6. Böllinger Bach
  7. Fuchshäldegraben

Daneben gibt es zwei Stillgewässer, die ebenfalls in der Verantwortung der Stadt stehen.

  1. Ententeich
  2. Baggersee am Ernst-Freyer-Bad