Seit dem 1. August 2015 gilt in Baden-Württemberg ein inklusives Schulgesetz. Allgemeinbildende Schule steht damit auch Kindern mit körperlichen und geistigen Einschränkungen offen.
Die Stadt Neckarsulm unterstützt aktiv eine inklusive Schullandschaft und kooperiert mit Trägern, Fachstellen und Beratungsstellen.
Besteht bei ihrem Kind einen Bedarf an Eingliederungshilfe, erhalten Sie zunächst konkrete Informationen zum Vorgehen von der Schulleitung.
Diese bespricht mit Ihnen die Voraussetzungen für eine Antragsstellung und das weitere Vorgehen.
Generell müssen Leistungen der Eingliederungshilfe beim Landratsamt Heilbronn mittels eines Antrags beantragt werden.
Das Landratsamt prüft die Leistungsvoraussetzungen und ermittelt anhand eines Gesamtplanverfahrens den Bedarf.
Ansprechpartner Landratsamt Heilbronn
Den entsprechenden Leistungskoordinator und den Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamtes Heilbronn.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung - Landkreis Heilbronn (landkreis-heilbronn.de)
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Mittwoch 13:30 bis 18 Uhr