Eingliederungshilfe in Neckarsulm


Seit dem 1. August 2015 gilt in Baden-Württemberg ein inklusives Schulgesetz.

Allgemeinbildende Schule steht damit auch Kindern mit körperlichen und geistigen Einschränkungen offen.

Die Stadt Neckarsulm unterstützt eine inklusive Schullandschaft und kooperiert mit Trägern, Fachstellen und Beratungsstellen aktiv.


Besteht bei ihrem Kind einen Bedarf an Eingliederungshilfe, erhalten Sie zunächst konkrete Informationen zum Vorgehen von der Schulleitung.

Diese bespricht mit Ihnen die Voraussetzungen für eine Antragsstellung und das weitere Vorgehen.


Generell müssen Leistungen der Eingliederungshilfe beim Landratsamt Heilbronn mittels eines Antrags beantragt werden.

Das Landratsamt prüft die Leistungsvoraussetzungen und ermittelt anhand eines Gesamtplanverfahrens den Bedarf

Ansprechpartner Landratsamt Heilbronn


Den entsprechenden Leistungskoordinator und den Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamtes Heilbronn unter:

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung - Landkreis Heilbronn (landkreis-heilbronn.de)


Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes Heilbronn sind:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 
Mittwoch von 13:30 bis 18 Uhr