Weitere Informationen zur Fußgänger- und Radfahrerunterführung
Der Bahnübergang Neckarstraße wurde im Jahr 2005 für den Autoverkehr geschlossen. Am 30.06.2012 erfolgte die Schließung für Fußgänger und Radfahrer. Im Dezember 2012 wurde zwischen Stadt und DB AG (heute DB InfraGO AG) die Herstellung einer Ersatzmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart.
Im Laufe der Jahre ist die Bedeutung und die Wichtigkeit dieser Radwegeverbindung stetig gestiegen, vor allem mit dem Ziel die nachhaltige Mobilität zu fördern. Im Jahr 2017 hatte die Stadt das Potential der Querung gutachterlich ermitteln lassen. Sogar ohne das Vorhandensein einer ausreichend guten Fahrradinfrastruktur zum damaligen Zeitpunkt und ohne den Effekt des Landesradschnellwegs wurden das Potential mit 900 Radfahrern pro Tag ermittelt. Im Jahr 2020 wurden am 08.07.2020 am Knoten Brückenstraße/ K2000 (westl. BÜ, an Wehrbrücke, Verbindung nach Obereisesheim), 1.618 Radfahrende gezählt, das Radverkehrspotential bis 2030 wurde zu 2.300 Radfahrenden ermittelt.
Im Auftrag des Landratsamtes Heilbronn sowie der Städte Heilbronn und Neckarsulm wurde eine Machbarkeitsstudie zu den Radschnellverbindungen im Raum Heilbronn/ Neckarsulm erstellt. In diesem Zusammenhang wurde das Radfahrpotential in der Ost-West Verbindung zum Landesradschnellweg für das Jahr 2030 ermittelt. Die Wegeverbindung durch die Neckaraue südlich der Landesstraße L 1101 (Brückenstraße) wurde als Bestandteil einer Radschnellverbindung identifiziert. Für diese Radschnellverbindung (in der Machbarkeitsstudie als Korridor C bezeichnet) wurde ein Nutzerpotenzial von insgesamt bis zu 3.200 Radfahrer-Fahrten pro Tag ermittelt. Aufgrund der hohen Priorität wurde diese Strecke sogar in die Baulast des Landes übernommen.
Außerdem ist diese Verbindung eine wichtige Schulwegeverbindung für die Schüler aus Obereisesheim zu den weiterführenden Schulen, für die Pendlerverkehre in die Industriegebiete und für die Freizeitverkehre.
Die Vorplanung der „Bahnüberführung“ (in Form einer Fußgänger- und Radfahrerunterführung) wurde ab dem Jahr 2013 ausgearbeitet und auf dieser Grundlage die Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt.
Die Planfeststellung (Baugenehmigung) durch das EBA erfolgte im Jahr 2015. Aufgrund verschiedenster Gründe, wie z. B. Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Neckarsulm, unzureichende Kapazität für Sperrzeiten im Gleisabschnitt bei der DB ruhte die Bearbeitung des Vorhabens.
In seiner Sitzung am 21. November 2019 hat der Gemeinderat den allgemeinen Baubeschluss aus dem Jahr 2010 bekräftigt und die Verwaltung mit der Wiederaufnahme der Planungen in Projektpartnerschaft mit der DB InfraGO AG beauftragt. Die Maßnahme soll nun von August 2024 bis Januar 2027 umgesetzt werden.
Die für die Bauarbeiten erforderlichen Sperrzeiten im Gleisabschnitt sind beantragt und genehmigt. Formal muss mit der Baumaßnahme spätestens 2025 begonnen werden, da die Planfeststellung durch das EBA aus 2015 nur zehn Jahre Gültigkeit hat.
Als vertragliche Grundlage der Maßnahme wurde im Jahr 2012 eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt geschlossen. Darin ist unter anderem die Drittelung der Kosten für die kreuzungsbedingten Bestandteile der Maßnahme zwischen dem Bund, der DB Netz AG und der Stadt geregelt. Im März 2020 wurde das Eisenbahnkreuzungsgesetzt (EKrG) novelliert, wodurch sich die Finanzierungsaufteilung der kreuzungsbedingten Baukosten zu Gunsten der Stadt verschoben haben. Die Stadt ist fortan nicht mehr an den kreuzungsbedingten Baukosten beteiligt. Die kreuzungsbedingten Kosten sind gemäß Kostenberechnung mit ca. 12,8 Mio. EUR festgestellt worden.
Die nicht-kreuzungsbedingten Bestandteile sind vollständig von der Stadt zu tragen.
Zu diesen zählen:
- Auf der Ostseite der Maßnahme (Karlsplatz): Stützwand mit Natursteinen, Geh- und Radwegezuführung und deren Entwässerung, höherwertige Innenausstattung (Beleuchtung), etc.
- Bestehende Unterführung unter der K2000 (die Unterführung an sich ist in der Baulast des Landes, die Innenausstattung und die Zuwegung ist in der Baulast der Stadt): Decken- und Wandbeleuchtung, Umbau der Schreitstufen in Rampen, Sanierungen an der Zuwegung
Die nicht-kreuzungsbedingten Baukosten belaufen sich auf ca. 2,5 Mio. EUR (brutto) und sind zu 100% von der Stadt zu tragen. Das Land Baden-Württemberg hat nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) und der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „S&L“) mit dem Zuwendungsbescheid vom 13. Juni die Förderung dieser Kosten in Höhe von 90% bestätigt.