Luftmessnetz

Luftqualitäts-Monitoring der Stadt Neckarsulm wird fortgesetzt

Die Stadt Neckarsulm setzt ihr Luftqualitäts-Monitoring mit einem neuen Anbieter und weniger Messpunkten fort. Gezielt gemessen wird an den Punkten, wo im Rahmen des bisherigen Monitorings potenziell hohe Luftbelastungen festgestellt wurden. Dabei arbeitet die Stadt künftig mit der DEKRA Automobil GmbH zusammen

Die Stadt hatte das Luftqualitäts-Monitoring Mitte 2019 auf freiwilliger Basis eingeführt. Bis Ende 2022 wurde die Luftqualität mit Hilfe von Sensoren der Firma Breeze an zehn Standorten gemessen. In den Analyseberichten wurde nachgewiesen, dass die Belastung mit Luftschadstoffen grundsätzlich zurückgegangen ist. Zudem konnten Standorte mit potenziell hoher Belastung identifiziert werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, das kommunale Luftmessnetz in reduziertem Umfang weiterzuführen und sich ab 2024 auf die Standorte zu konzentrieren, wo in den vergangenen zwei Jahren eine höhere Belastung festgestellt wurde.   

Das Messkonzept

Um die Luftqualität, vor allem die Stickstoffdioxid-Konzentration der Außenluft zu überprüfen, werden Passivsammler eingesetzt. Dabei handelt es sich um kleine Probenröhrchen, die in Wetterschutzgehäusen eingehängt und in einer Höhe von 2,70 bis 3 Meter befestigt werden. Montiert werden die Gehäuse an Schildermasten, die im Messzeitraum installiert werden. Es wird weder ein Stromanschluss noch eine zusätzliche Infrastruktur benötigt, so dass für die Anwohner keinerlei Lärmbelästigung entsteht.

Um festzustellen, ob die Bevölkerung von Luftschadstoffen betroffen ist, muss die Messung so nah wie möglich an der Bebauung stattfinden. Die Schildermasten werden grundsätzlich nur auf öffentlichen Flächen aufgestellt. Zudem wurde bei der Standortwahl darauf geachtet, Fenster oder Balkone freizuhalten. Der Probenwechsel erfolgt alle 14 Tage und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Proben werden anschließend im Labor analysiert.

Neben den Passivsammlern wird eine Referenz-Messstation installiert. Diese misst kontinuierlich die Konzentration der Feinstaubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM10) bzw. 2,5 Mikrometer (PM2,5) sowie der Stickoxide und dokumentiert Kurzzeitwerte mit stündlichen Verläufen, um die Passivsammler-Messungen zu validieren. 

Die Referenz-Messstation befindet sich in der Binswanger Straße, Haltestelle Saarstraße stadtauswärts. Das Luftqualitäts-Monitoring umfasst außerdem die Passivsammler an folgenden Standorten: 

  • Breslauer Straße, Höhe Bushaltestelle Neckarsulm, Viktorshöhe B 27
  • Felix-Wankel-Straße 4
  • Herrengasse 13
  • Saarstraße 13
  • Stettiner Straße 4.

Die Passivsammlerwerden am 24.01.2024 in Betrieb genommen. Der Standort an der B27 /Breslauer Straße) ist bereits seit Oktober 2023 in Betrieb. Die Messung erfolgt zunächst für ein Jahr. Grundlage für die Auswahl der Messstandorte sind die Kriterien der „39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)“.

Verkehrsnahe Sondermessung der LUBW

Ergänzt wird das städtische Luftqualitäts-Monitoring durch eine verkehrsnahe Sondermessung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Die Landesanstalt ermittelt seit Oktober 2023 die Stickstoffdioxid-Belastung mit Passivsammlern im Bereich der Wohnbebauung entlang der B 27 in Neckarsulm. Derzeit werden die Messungen analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende Februar vor.

Luftqualitätsmonitoring 2019-2022

Alle Informationen und Messdaten finden Sie hier

Lärmaktionsplan

Die Stadt Neckarsulm hat im Juni 2017 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn A 6, der Bundesstraße B 27, der Landesstraßen L 1095, L 1100 und L 1101, der Kreisstraße K 2115 sowie die Hauptverkehrsstraßen im Bereich der Innenstadt.

Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom Dezember 2018.

Verkehrszeichen 30 km/ mit Zusatz Lärmschutz
Typ Name Datum Größe
LAP 2017 Karten (29,2 MB) 24.03.2022 29,2 MB
LAP 2017 Abwägungstabelle (1,8 MB) 24.03.2022 1,8 MB
LAP 2017 Abschlussbericht (1,6 MB) 24.03.2022 1,6 MB
LAP 2019 Karten (7,8 MB) 24.03.2022 7,8 MB
LAP 2019 Einwohnerstatistik (168 KB) 24.03.2022 168 KB
LAP 2019 Abschlussbericht (1,8 MB) 24.03.2022 1,8 MB