Luftmessnetz
Luftqualitäts-Monitoring der Stadt Neckarsulm wird fortgesetzt

Von 2019 bis 2022 wurde an zehn Standorten im Stadtgebiet auf freiwilliger Basis die Luftqualität gemessen. In den Analyseberichten wurde nachgewiesen, dass die Belastung mit Luftschadstoffen grundsätzlich zurückgegangen ist. Zudem konnten Standorte mit potenziell hoher Belastung identifiziert werden.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse setzte die Stadt Neckarsulm das freiwillige Luftqualitätsmonitoring fort. Grundlage für die Auswahl der Messstandorte sind die Kriterien der „39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)“.
Ab sofort wird an den folgenden Standorten mittels Passivsammler Stickoxide gemessen:
- Breslauer Straße, Höhe Bushaltestelle Neckarsulm, Viktorshöhe B 27
- Felix-Wankel-Straße 4
- Herrengasse 13
- Saarstraße 13
- Stettiner Straße 4
Neben den Passivsammlern wird eine Referenz-Messstation installiert. Diese misst kontinuierlich die Konzentration der Feinstaubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM10) bzw. 2,5 Mikrometer (PM2,5) sowie der Stickoxide und dokumentiert Kurzzeitwerte mit stündlichen Verläufen, um die Passivsammler-Messungen zu validieren.
Messkonzept
Um die Luftqualität, vor allem die Stickstoffdioxid-Konzentration der Außenluft zu überprüfen, werden Passivsammler eingesetzt. Dabei handelt es sich um kleine Probenröhrchen, die in Wetterschutzgehäusen eingehängt und in einer Höhe von 2,70 bis 3 Meter befestigt werden. Montiert werden die Gehäuse an Schildermasten, die im Messzeitraum installiert werden. Es wird weder ein Stromanschluss noch eine zusätzliche Infrastruktur benötigt, so dass für die Anwohner keinerlei Lärmbelästigung entsteht.
Um festzustellen, ob die Bevölkerung von Luftschadstoffen betroffen ist, muss die Messung so nah wie möglich an der Bebauung stattfinden. Die Schildermasten werden grundsätzlich nur auf öffentlichen Flächen aufgestellt. Zudem wurde bei der Standortwahl darauf geachtet, Fenster oder Balkone freizuhalten. Der Probenwechsel erfolgt alle 14 Tage und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Proben werden anschließend im Labor analysiert.
Messergebnisse
Typ | Name | Datum | Größe |
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Q2 2024 Stickstoffdioxid.pdf (306 KB) | 16.09.2024 | 306 KB | |
Q1 2024 Stickstoffdioxid.pdf (332 KB) | 16.09.2024 | 332 KB | |
Q2 2024 Feinstaub.pdf (318 KB) | 16.09.2024 | 318 KB | |
Q3 2024 Stickstoffdioxid.pdf (339 KB) | 29.10.2024 | 339 KB | |
Q3 2024 Feinstaub.pdf (345 KB) | 29.10.2024 | 345 KB | |
Q4 2024 Feinstaub (325 KB) | 20.02.2025 | 325 KB | |
Q4 2024 Stickstoffdioxid (339 KB) | 20.02.2025 | 339 KB | |
Q1 2025 Stickstoffdioxid (309 KB) | 02.06.2025 | 309 KB | |
Q1 2025 Feinstaub (319 KB) | 02.06.2025 | 319 KB |
Für das erste Quartal 2024 liegen keine Feinstaubmessungen vor.
Alle Informationen und Messdaten der jahre 2019-2022 finden Sie hier.
Verkehrsnahe Sondermessung der LUBW
Die LUBW führt im Auftrag der Landesregierung seit dem Jahr 2019 „verkehrsnahe Sondermessungen“ der Luftqualität durch.
Im Rahmen dieser Sondermessungen sammelt die LUBW Vorschläge für neue Messstandorte und prüft diese zunächst anhand objektiver Kriterien. Hierbei wird untersucht, ob an den entsprechenden Straßenabschnitten Überschreitungen des Jahresgrenzwertes der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ denkbar sind.
Im Mai 2023 hat die Stadt Neckarsulm bei der LUBW einen Antrag auf verkehrsnahe Sondermessungen in Neckarsulm gestellt.
Die anfangs geplanten dreimonatigen Messungen wurden bis Ende 2024 verlängert.
Die Jahresmittelwerte für das Jahr 2024 liegen an den Messstellen in Neckarsulm zwischen 17 und 26 μg/m³. Damit wird der aktuelle NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel (39. BImSchV) an allen drei Messstellen in Neckarsulm sicher eingehalten.
Die Messung wurde zum Januar 2025 eingestellt.
Lärmaktionsplan
Die Stadt Neckarsulm schreibt regelmäßig den Lärmaktionsplan fort.
Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom Dezember 2018.
Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn A 6, der Bundesstraße B 27, der Landesstraßen L 1095, L 1100 und L 1101, der Kreisstraße K 2115 sowie die Hauptverkehrsstraßen im Bereich der Innenstadt.
Die aktuell geltende Fassung des Lärmaktionsplans wurde 2020 beschlossen.
Typ | Name | Datum | Größe |
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LAP 2019 Karten (7,8 MB) | 24.03.2022 | 7,8 MB | |
LAP 2019 Einwohnerstatistik (168 KB) | 24.03.2022 | 168 KB | |
LAP 2019 Abschlussbericht (1,8 MB) | 24.03.2022 | 1,8 MB |