Können Sie Wohnraum anbieten?

Stadt bittet Bürgerschaft, freien Wohnraum zu melden
Zusammen mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Heilbronn bereitet sich auch die Stadt Neckarsulm auf die Ankunft von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vor. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele Menschen, wann und in welchem Umfang vor dem russischen Angriffskrieg fliehen werden. Um für einen zunehmenden Flüchtlingsstrom gewappnet zu sein, bittet die Stadt Neckarsulm die Einwohnerinnen und Einwohner um Mithilfe.
Wer freien privaten Wohnraum für Flüchtende zur Verfügung stellen möchte, meldet sich bitte per E-Mail: fluechtlinge@neckarsulm.de oder telefonisch unter 07132 / 35 1461 bei der Stadt. Ansprechpartnerin ist Julia Bruns, Integrationsbeauftragte der Stadt Neckarsulm. Dort werden die eingehenden Angebote für den Bedarfsfall gesammelt. Die ersten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Heilbronn angekommen sind, haben Unterkunft bei Angehörigen und Freunden gefunden. Sollte der Flüchtlingsstrom deutlich zunehmen, wird zusätzlicher privater Wohnraum als Reserve benötigt.

Ukrainische Geflüchtete sind bereits in Neckarsulm angekommen. Wie ist das Vorgehen?

Wenn bei Ihnen bereits Personen privat organisiert untergekommen sind, bitten wir darum, sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu melden, um die Personen ausländerrechtlich zu registrieren.
Wie kann ich nach einer privaten Unterkunft suchen?

  • Anfrage in Neckarsulm unter fluechtlinge@neckarsulm.de
  • Suche bei Online-Plattformen (z. B. www.unterkunft-ukraine.de)

Ukrainische Geflüchtete sind noch nicht in Neckarsulm angekommen. Wie ist das Vorgehen?

Sollte kein Wohnraum zur Verfügung stehen melden sich die Geflüchteten bei der nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung. Von dort aus werden sie in die baden-württembergischen Städte und Kreise verteilt. Die Erstaufnahmeeinrichtungen befinden sich in:

  • in Heidelberg : Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg
  • in Karlsruhe: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
  • in Sigmaringen: Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen
  • in Freiburg: Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg
  • in Ellwangen: Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen

Ich möchte in Eigeninitiative ukrainische Geflüchtete nach Deutschland bringen. Wo kann ich die Menschen dann unterbringen?

Es ist aktuell nicht empfehlenswert, unkoordiniert in Eigeninitiative Geflüchtete nach Neckarsulm zu bringen, wenn nicht bereits vorher eine konkrete Unterbringungszusage vorliegt (z.B. bei Freunden, Bekannten oder privat organisierten Unterkünften). Das erschwert ggf. sogar noch die koordinierte Hilfeleistung.
Sollte jemand dennoch in Eigeninitiative Geflüchtete nach Baden-Württemberg bringen wollen, sind die Erstaufnahmeeinrichtungen die ersten Anlaufstellen für Ankommende, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen.

Hotline des Landratsamtes

Der Landkreis Heilbronn hat für Fragen rund um das Thema Geflüchtete aus der Ukraine eine Info-Hotline eingerichtet. Die Info-Hotline des Landkreises ist unter 07131 994-1140 zu erreichen und von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13:30 und 16 Uhr besetzt. 

Finanzielle Unterstützung & medizinische Versorgung

Ab dem 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine in der Regel Leistungen nach
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder
- SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Weitere Informationen dazu, welche Leistungen für Sie in Frage kommen, sowie den Antrag finden Sie unter https://www.landkreis-heilbronn.de/sixcms.php/detail.php?id=84103.
Informationen zu Leistungen nach SGB II finden Sie zudem unter https://www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de/thema/ukraine/.Falls Sie vor abschließender Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen nach SGB II sehr dringend Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
Bei der Antragstellung können ggf. der örtliche Integrationsmanager bzw. der Sozialdienst in Gemeinschaftsunterkünften oder der Servicepoint Ukraine im Landratsamt Heilbronn weiterhelfen.

Auf ukrainisch:
Фінансова підтримка та медичне обслуговування
З 1 червня 2022 року біженці з України зазвичай отримують пільги згідно із
-SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
базовим забезпеченням для тих, хто шукає роботу або
-SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
базовим забезпеченням у старості та у разі зниження працездатності.
Для цього потрібна заявка. Додаткову інформацію про те, на які пільги ви маєте право, а також заявку можна знайти за адресою www.landkreis-heilbronn.de/hilfe-ukraine.
Інформацію про пільги згідно із SGB II також можна знайти за адресою www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de/thema/ukraine/. Якщо вам терміново потрібна підтримка перед остаточною обробкою вашої заяви на пільги згідно із SGB II, будь ласка, зв’яжіться з центром зайнятості (Jobcenter).
Місцевий менеджер з інтеграції або соціальна служба у громадських пунктах розміщення або Servicepoint Ukraine в районному управлінні міста Гайльбронн можуть допомогти із поданням заяви.

Kindergeld
Anträge und Informationen für Kindergeld könne auf der Seite der Agentur mehrsprachig abgerufen werden: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld
Flyer Kindergeld auf Deutsch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-kindergeld-fuer-asylberechtigte-und-anerkannte-fluechtlinge_ba147424.pdf
Flyer Kindergeld auf ukrainisch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-kindergeld-fuer-asylberechtigte-und-anerkannte-fluechtlinge-ukrainisch_ba147419.pdf

Geld- und Sachspenden

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Geflüchteten aus der Ukraine helfen zu wollen.
Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen sind derzeit die beste Hilfe. Wer Geld spenden möchte, kann dies am besten über die bekannten großen Hilfsorganisationen (zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz) oder die „Aktion Deutschland Hilft“ tun. Hier wird schnell und koordiniert geholfen und das Geld kommt dort an, wo es gebraucht wird. Eine Übersicht des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen zu vertrauenswürdigen Organisationen ist hier abrufbar.   
Sachspenden sollten nur im Falle einer konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation geleistet werden, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits Sachspenden in großer Zahl bei den Behörden und Stellen vor Ort eingegangen.

Schulpflicht und Schulplätze

Die Stadt Neckarsulm geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter von Beginn an der Schulpflicht unterliegen und einen Anspruch auf Beschulung haben. Der Stadt Neckarsulm ist es ein wichtiges Anliegen, den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen so schnell wie möglich einen Schulplatz bereitzustellen.  
Die Schulverwaltung des Landes Baden-Württemberg befindet sich aktuell im Abstimmungsprozess. Räumliche und personelle Ressourcen sind bereitzustellen. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werden diese bekanntgegeben.

Wo finde ich Informationen und Ansprechpersonen?

Für Fragen rund um das Thema Geflüchtete aus der Ukraine hat das Landratsamt Heilbronn eine Info-Hotline unter der Nummer 07131 994-1140 eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13:30 und 16 Uhr erreichbar.  
In Neckarsulm können Sie sich an die Integrationsbeauftragte Julia Bruns wenden. 07132 / 35 4865 , julia.bruns@neckarsulm.de
Ehrenamtliche und Hauptamtliche können sich mit ihren Anliegen zur Ukraine auch an die Anlaufstellen bei der Caritas und der Diakonie wenden

Caritas Heilbronn-Hohenlohe
Daniel Anselm
Mobil: 0176 18980961
E-Mail: anselm.d@caritas-heilbronn-hohenlohe.de

Für rechtliche Fragen können Sie sich an die Migrationsberatung wenden: 
Migrationsberatung für Erwachsene (Caritas)
Tel.: 07131 741 - 9000
E-Mail: migrationsberatung@caritas-heilbronn-hohenlohe.de 
Homepage

Jugendmigrationsdienst (IN VIA)
Tel.: 07131 741 - 1700
E-Mail: jmd.heilbronn@invia-drs.de 
Homepage

Antworten auf häufig gestellte Fragen