Der Landkreises Heilbronn übernimmt die Finanzierung der notwendigen Beförderungskosten zwischen Wohnung und Schule, die Organisation der Schülerbeförderung, wie beispielsweise das Einrichten von Sonderbeförderungen in Schülerfahrzeugen, ist Aufgabe der Stadt Neckarsulm. 

Nähere Informationen zur Kostenerstattung durch den Landkreis Heilbronn finden Sie hier 

Ihr Kind ist gehandicapt und kann den Schulweg zeitweilig oder dauerhaft nicht alleine bewältigen?

Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Schülerbeförderung einfach direkt an uns. Gerne stehen unsere erfahrenen Mitarbeiter Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre individuellen Förderansprüche geht.


Schülerbeförderungskosten werden grundsätzlich nur zum stundenplanmäßigen Unterricht erstattet. und
damit auch der Beförderungsbedarf und die Beförderungskosten stark anwachsen. Bei
Fahrten von der Schule zur externen Betreuungseinrichtung bzw. von dort nach Hause
oder in den Ferien handelt es sich nicht um erstattungsfähige Kosten im Sinne der Schülerbeförderungssatzung.

Hinweis:

Sprachfördergruppen
Sofern die Sprachfördergruppe nicht in der Kindertageseinrichtung eingerichet ist, kann dadurch ein Beförderungsbedarf entstehen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Schülerbeförderung. Diese Beförderung fällt daher nicht unter die Finanzierungsregelungen des § 18 FAG und nicht unter die Regelungen der kommunalen Schülerbeförderungssatzungen.

Juniorklassen
Für Fahrten zu und von Juniorklassen als schulischen Angeboten kann bei langen Wegstrecken
Schülerbeförderung verlangt werden. Juniorklassen müssen daher in den Finanzierungsmechanismus
des § 18 FAG einbezogen werden. Zu klären ist ferner, wer für
ggf. erforderliche Beförderungen zuständig ist.


Im Landkreis Heilbronn ist die Schülerbeförderung durch die Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Schülerbeförderung (SchBefVO) sowie durch die Satzung des Landkreises Heilbronn über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten geregelt. Hier findest du einen Überblick darüber, wie sie abläuft:
📌 Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderungskosten?
Grundsätzlich gilt:
Schülerinnen und Schüler der Grundschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums (einschließlich G9-Zug).
Berufsschüler unter bestimmten Bedingungen (z. B. Berufsschulpflicht).
Voraussetzung: Der einfache Schulweg ist länger als 3 km (bei Grundschülern: mehr als 2 km).
🚍 Welche Kosten werden erstattet?
Kosten für Bus- oder Bahnfahrkarten zum Besuch der nächstgelegenen Schule, an der der gewünschte Abschluss erreicht werden kann.
Es wird nur die wirtschaftlichste Beförderungsform anerkannt.
Meist erfolgt die Beförderung über das "Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehrsnetz (HNV)" – z. B. mit dem MAXX-Ticket oder dem JugendTicketBW.
💶 Was kostet es die Eltern?
Ein Eigenanteil ist zu leisten:
Derzeit (Stand 2025): bis zu 50 € pro Monat für das erste Kind, 25 € für das zweite.
Ab dem dritten Kind ist die Beförderung kostenfrei.
Leistungsbezieher (z. B. SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag): Antrag auf Übernahme im Rahmen von Bildung & Teilhabe möglich.
📝 Wie läuft das Antragsverfahren?
Schulträger (Gemeinde oder Stadt) ist i. d. R. erster Ansprechpartner bei Grundschulen.
Landratsamt Heilbronn – Amt für Bildung und Familie ist für weiterführende Schulen und Berufsschulen zuständig.
Anträge sind schriftlich zu stellen – Formulare gibt es online beim Landratsamt oder über die Schule.
🌐 Mehr Infos & Antragstellung:
www.landkreis-heilbronn.de
Rubrik: „Bildung und Schule → Schülerbeförderung“

Schulwegepläne - Sicher unterwegs von Anfang an

Damit Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen, stellt die Stadt Neckarsulm für alle Grund- und weiterführenden Schulen Schulwegpläne zur Verfügung. Diese enthalten empfohlene Routen, markierte Gefahrenstellen sowie Hinweise zu sicheren Übergängen und Ampelanlagen.

Wichtige Hinweise für Sorgeberechtigte:

- Nutzen Sie den Schulwegplan: Besprechen Sie mit Ihrem Kind die empfohlene Route. Diese berücksichtigt besonders sichere Wege und vermeidet bekannte Gefahrenstellen.

- Üben Sie den Schulweg gemeinsam: Gehen Sie den Schulweg vor dem Schulstart mehrmals mit Ihrem Kind ab – am besten zu den üblichen Schulzeiten.

- Verzichten Sie auf „Elterntaxis“: Häufiges Bringen mit dem Auto erhöht das Verkehrsaufkommen vor Schulen und gefährdet andere Kinder. Wenn es nicht anders möglich ist, nutzen Sie bitte ausgewiesene Hol- und Bringzonen.

- Seien Sie ein Vorbild: Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr prägt Ihr Kind entscheidend. Zeigen Sie umsichtiges und regelkonformes Verhalten.
Die Schulwegpläne stehen auf der städtischen Homepage zum Download bereit und werden regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an das Amt für Bildung und Betreuung.

Typ Name Datum Größe
220215 Schulwegeplanung HGR.cdr (1,7 MB) 25.06.2025 1,7 MB
220215 Schulwegeplanung HGR.cdr (1,7 MB) 25.06.2025 1,7 MB
220223 Schulwegeplan JHS.cdr (1,7 MB) 25.06.2025 1,7 MB
220301 Schulwegeplan WMS.cdr (1,7 MB) 25.06.2025 1,7 MB
230525 Schulwegeplan NBG.cdr (2,1 MB) 25.06.2025 2,1 MB
230525 Schulwegeplan NBG.cdr (2,1 MB) 25.06.2025 2,1 MB
230525 Schulwegeplanung AMO.cdr (1,9 MB) 25.06.2025 1,9 MB
230525 Schulwegeplanung AMO.cdr (1,9 MB) 25.06.2025 1,9 MB
230601 Schulwegeplan ASG.cdr (2,6 MB) 25.06.2025 2,6 MB
Schulweg Dahenfeld.cdr (1,9 MB) 25.06.2025 1,9 MB