Sind Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück?
Unser Amt für Stadtentwicklung berät Sie dabei gerne.

Haben Sie Fragen zum Thema Baugenehmigung, Bebauungsplanverfahren bzw. zu baurechtlichen Fragen?
Das Bauverwaltungsamt nimmt Ihre Fragen jederzeit gerne an.

Bauverwaltungsamt

Bei der Aufgabenbeschreibung des Bauverwaltungsamtes fällt einem natürlich ein Wort immer wieder ins Auge: "Bau". Wenn etwas gebaut werden soll, kommt man um dieses Amt unter der Leitung von Jürgen Gimber nicht herum. Hierbei dreht es sich nicht lediglich um das Bearbeiten von Bauverwaltungsverfahren. Auch Bauleitplanverfahren, Baulandumlegungen, Baulasten, sozialer Wohnungsbau oder Zuschüsse und Darlehen für den Wohnungsbau fallen in den Aufgabenbereich dieses Amtes. Hinsichtlich bereits bestehender Gebäude ist das Bauverwaltungsamt zuständig für Denkmalschutz, Brandverhütungsschauen oder schlichtweg für den Abriss von Gebäuden. Außerdem stellt es Vorkaufsrechts-, Abgeschlossenheits- und Wohnberechtigungsbescheinigungen aus, bearbeitet den Bereich der Anliegerbeiträge und achtet auf die Einhaltung des Wohnungsbindungsgesetzes.

Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft

Mit dem Amt für Stadtentwicklung kommt man immer in Berührung, wenn Grundstücke oder Gebäude der Stadt betroffen sind. Ob es dabei um Mietwohnungen der Stadt geht, um die Anmietung des Festplatzes Pichterich, um die Raumvergabe im Haus der Vereine oder um die Verpachtung eines Kleingartens, immer sind die Mitarbeiter dieses Amts Ansprechpartner.

Der Verkauf von Grundstücken und Bauplätzen und das gesamte Pachtwesen, insbesondere die Jagdverpachtung, gehören ebenfalls dazu. Außerdem ist das Amt für Stadtentwicklung für alles verantwortlich, was mit dem Stadtbild zusammenhängt. Die Sanierung der Innenstadt, einschließlich der Sanierungsgebiete in den Ortsteilen sind dabei Hauptschwerpunkte. Die Abteilung Stadtplanung ist überdies noch für die gestalterische Prüfung von Bauvorhaben sowie die Raumordnung und Bauleitplanung zuständig, z.B. die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen.