Der neue 1-2-3-Tarif für Neckarsulm
1-2-3 – DU bist dabei
DU lässt in Neckarsulm auch mal das Auto stehen?
DU möchtest auf den ÖPNV umsteigen und sucht nach dem besten Tarif?
DU willst gerne ab und zu mit Bus und Bahn unterwegs sein?
Dann haben wir ab 01.01.23 das passende Angebot für Dich!
Mit dem 1-2-3 Ticket warten vergünstigte Ticketpreise auf Dich.
Die vergünstigten Ticketpreise gelten für Stadt- und Regionalbusse sowie für S-Bahnen innerhalb der Tarifzone B.
Für regelmäßige Fahrten durch ganz Deutschland ergänzt das „Deutschlandticket“ (58-Euro-Ticket) den 123-Tarif.
Weitere Informationen finden Sie hier. (1,9 MB)
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr setzt sich in Neckarsulm aus Bus (Stadtbus und Regionalbus) und Bahn (Stadtbahn und Regionalbahn) zusammen.
Um den Busverkehr zukünftig optimal für die Bedürfnisse der Neckarsulmer Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, hat sich eigens dafür eine Arbeitsgemeinschaft (AG ÖPNV NeckarSulmMobil) bestehend aus Verwaltung, Gemeinderat, Landratsamt und der Nahverkehrsberatung Südwest zusammengefunden.
Stadtbus Neckarsulm
Der Neckarsulmer Stadtbus verbindet mit kurzer Taktung sämtliche Ortsteile. Informationen und Fahrplanauskünfte zu den Stadtbuslinien finden Sie unter
www.neckarsulmer-stadtbus.de und unter www.buszartmann.de.
Auf den Internetseiten des Heilbronner Verkehrsverbunds finden Sie Informationen und Fahrplanauskünfte zum ÖPNV in und um Neckarsulm: www.h3nv.de.
Die Internetseiten der Deutschen Bahn liefern Ihnen die Fahrpläne und Reiseinformationen der Regionalbahn sowie zu den Fernstrecken: www.bahn.de.
Aktuelles
Der Neckarsulmer Stadtbus wird weiter von der Firma E. Zartmann GmbH & Co.KG betrieben. Nach europaweiter Ausschreibung vergab der Gemeinderat die Verkehrsleistungen für den Stadtbusverkehr erneut an das Busunternehmen aus Neckarsulm-Dahenfeld. Der Auftrag wurde für den Zeitraum von 2024 bis 2028 vergeben und kann optional um zwei Jahre verlängert werden.
Der neue Vertrag ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Der Stadtbusverkehr wurde durch eine neue Linie, verlängerte Verkehrszeiten, zusätzliche Haltestellen und neue Fahrzeuge ergänzt.
Als neue Linie kam der City-Hopper hinzu. Dieser elektrisch betriebene Kleinbus pendelt als Linie 90 zwischen dem Zentralen Omnibushaltepunkt Ballei (ZOB), dem Marktplatz und dem Einkaufszentrum in der Hohenloher Straße. Der City-Hopper verkehrt werktags von Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr, am Samstag bis 15 Uhr.
Die Verkehrszeit der bestehenden Linie 92, die zwischen den Haltestellen „Josef-Schwarz-Schule“ und „Friedhof am Wald“ verkehrt, wird samstags um drei Stunden verlängert und endet künftig um 20 Uhr.
Um die Erschließung zu verbessern und die Attraktivität des ÖPNV zu steigern, wurden in Amorbach und im Wohngebiet Neuberg neue Haltestellen eingerichtet und die Linienwege geringfügig angepasst.
Zu Verbesserungsmaßnahmen im Stadtbusverkehr gehört ein geänderter Linienweg der Linie 93 im Wohngebiet Neuberg. Seit Beginn des Jahres 2024 werden die beiden Neuberg-Linien 92 und 93 auf ihrem Weg vom Friedhof am Wald über die Albstraße bereits an der Einmündung zur Thüringer Straße geteilt. Die Linie 92 fährt rechts durch die nördliche Thüringer Straße, die Linie 93 biegt links ab und nimmt den Weg durch die südliche Thüringer Straße. So können die Bereiche entlang der Thüringer Straße in der Fläche besser erschlossen werden.
Um die Erschließungsfunktion zu gewährleisten, müssen die Haltestellen an die geänderten Linienwege angepasst werden. In der südlichen Thüringer Straße wird die Haltestelle „Schönbuchstraße“ für die Linie 93 neu eingerichtet und barrierefrei ausgebaut.
Die bestehende Haltestelle „Albstraße“ im nördlichen Abschnitt der Thüringer Straße (gegenüber der Kita) kann von der Linie 93 auf ihrem geänderten Linienweg künftig nicht mehr erreicht werden. Diese Haltestelle wird daher in die Albstraße verlegt und dort barrierefrei neu gebaut. Ein barrierefreier Umbau wäre am jetzigen Standort wegen der Platzverhältnisse und der Feuerwehr-Zufahrten nicht möglich gewesen. Am neuen Standort in der Nähe der Einmündung Thüringer Straße kann die neue barrierefreie Haltestelle „Albstraße“ von der Linie 93 bedient werden.
Die gegenüberliegende Haltestelle „Albstraße“ (Haltebucht bei der Kita) bleibt bestehen und wird ebenfalls barrierefrei umgebaut. Diese Haltestelle wird weiter von der Linie 92 angefahren.
Barrierefreier Umbau Bushaltestellen
Das 2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz fordert in § 8 Abs. 3 Nahverkehrspläne so anzulegen, dass „…die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs vis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ [PBefG, §8 (3)]
Während die Verkehrsunternehmen für die Barrierefreiheit in den Fahrzeugen und bei der Fahrgastinformation verantwortlich sind, obliegen die notwendigen Änderungen an den Bushaltestellen dem Zuständigkeitsbereich der Kommunen bzw. jeweiligen Straßenbaulastträgern. Die hausinterne Zuständigkeit für den barrierefreien Umbau liegt im Tiefbauamt. Sämtliche Bushaltepunkte in Neckarsulm werden daher schrittweise barrierefrei umgebaut. Der barrierefreie Umbau von bereits bestehenden Bushaltestellen sowie auch der Neubau barrierefreier Bushaltestellen ist nach Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig. In den letzten 3 Jahren wurde daher jeweils ein Förderantrag zum barrierefreien Umbau vorbestimmter Haltestellen gestellt. Von insgesamt 169 Haltestellen im Stadtgebiet wurden so bereits 75 Haltestellen barrierefrei umgebaut oder befinden sich kurz vor der Umsetzung.
Um die Barrierefreiheit herzustellen, werden an den Haltestellen maximale Längs- und Querneigungen hergestellt. Zudem werden die Haltestellen mit (stellenweise) mindestens 2,5 m tiefen Warteflächen sowie mit erhöhten Busbordsteinen versehen, die das barrierefreie Ein- und Aussteigen ermöglichen. Neu eingebaut werden zudem tastbare Bodenrillen und Noppenelemente, damit sich blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen anhand dieser Bodenleitsysteme mit dem Blinden- oder Pendelstock orientieren können.