Fördermöglichkeiten im Klimaschutz
Kommunales Förderprogramm "Fassadengrün"
- Neues Förderprogramm „Fassadengrün“ ab 01. April 2025
- Finanzielle Unterstützung für die Begrünung von Gebäudefassaden in Neckarsulm
- Ziel: Verbesserung der Lebensqualität & aktiver Klimaschutz
- Antragsberechtigt: Eigentümer und Nutzungberechtigte von Grundstücken, Privatpersonen und Unternehmen
- Förderung: Bis zu 50 % der Kosten, max. 3.000 EUR pro Gebäude
- Mindestgröße der begrünten Fläche: 10 m²
- Antragsstellung ab 01. April 2025
- Frist: Programm läuft zunächst drei Jahre
- Bearbeitungszeit: Bewilligung 4-6 Wochen ab Antragstellung
- Weitere Infos & Beratung: Stabsstelle Klimaschutz@Neckarsulm.de
ab dem 01.04.2025 finden Sie alle Unterlagen hier
▼Hier finden Sie Informationen zu weiteren Förderprogrammen im Klimaschutz.
Förderdatenbank der KEA-BW:
Die Landesenergieagentur KEA-BW hat zu den zahlreichen bundesweiten und regionalen Förderprogrammen rund um Klimaschutz eine Übersicht zusammengestellt. Die Förderdatenbank finden Sie hier
Fördermöglichkeiten Erneuerbare Energien
Fördermöglichkeiten Photovoltaik:
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu Förderprogrammen von Bund, Land und Kommune sowie die jeweiligen Links zum Fördergeber.
Fördermöglichkeiten Nachhaltig bauen und wohnen
Anlaufstelle für Gebäudesanierungen: Zukunft Altbau
Förderprogramme der KfW
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe fördert den Neubau oder den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Darlehen bis 100 % und bis 100.000 Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 150.000 Euro (mit Nachhaltgkeitszertifikat). Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderprogramme der BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik:
BEG EM Gebäudehülle
BEG EM Heizungsförderung
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Das Kombi-Darlehen der L-Bank richtet sich an Privatpersonen, die Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder / und dem Programm Wohnen mit Kind erhalten. Es kann sowohl für Neubauten, bei Kauf, Sanierungen als auch für Modernisierungen und Umbauten genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fördermöglichkeiten Nachhaltig konsumieren und Recycling
Fördermöglichkeiten von Mehrwegwindeln im Landkreis:
Der Landkreis Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb fördert den Wechsel auf Mehrwegwindeln mit 100 Euro pro Antragsteller.Nachhaltig wickeln wird belohnt - hier.
Fördermöglichkeiten Mobilität
Für Vereine:
Kostenloser Verleih von mobilen Fahrrad-Anlehnbügeln für Neckarsulmer Veranstaltungen
Die nachhaltige Anreise mit dem Fahrrad zu städtischen Veranstaltungen ist eine wichtige Maßnahme in unserem Klimaschutzkonzept. Um dies zu unterstützen, stellen wir mobile Fahrradanlehnbügel kostenlos zur Verfügung:
Ein Modul umfasst 3 Anlehnbügel, verbunden durch einen stabilen Bodenrahmen.
Pro Modul können 6 Fahrräder parken, insgesamt stehen 17 Bügelmodule für 100 Parkmöglichketen zur Verfügung.
Und so funktioniert´s:
1. Benötigte Anzahl an Fahrradbügeln im Bauhof bestellen:
E-Mail: Bauhof@Neckarsulm.de
2. Die Abholung der Fahrradbügel muss selbst organisiert werden.
3. Der Auf- und Abbau der Fahrradbügel kann einfach durch eine Person ohne großen Kraftaufwand durchgeführt werden.
Mit diesem Angebot erleichtern wir die klimafreundliche Anreise mit dem Fahrrad und tragen aktiv zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in unserer Stadt bei. Bei Fragen steht die Stabsstelle Klimaschutz@Neckarsulm.de gerne zur Verfügung.
Für Unternehmen:
BW-e-Gutschein
In Baden-Württemberg soll der Anteil an PKW und Leichtfahrzeugen mit Elektroantrieb steigen. Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW/Leichtkraftwagen zu entscheiden.
Es handelt sich um eine Förderung der Unterhalts- sowie Betriebskosten für Ihre Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem. Sie erhalten Zuschüsse bis zu 1.000 € für batterieelektrische Einzelfahrzeuge, die in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Die L-Bank ist mit der Abwicklung der Förderung beauftragt
TruckCharge@BW
Am 01.11.2024 startet das neue Förderprogramm zur Unterstützung beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw. Förderfähig ist die Errichtung öffentlicher sowie nichtöffentlicher Ladepunkte auf Betriebsgeländen von Speditions- und Logistikunternehmen, in Lade-Hubs sowie auf Umschlagplätzen. Auch der Anschluss an das Stromnetz ist Teil des Förderprogramms. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, für große Unternehmen 20 Prozent.
Die L-Bank ist mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
BW-e-trucks
Am 15.11.2024 startet das neue Förderprogramm für Elektro- und Brennstoffzellen-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 über 3,5 Tonnen. Der Fördersatz für die Investitionsmehrkosten richtet sich nach der Größe des Unternehmens, wobei kleine Unternehmen mit 60 Prozent, mittlere Unternehmen mit 50 Prozent und große Unternehmen mit 30 Prozent gefördert werden.
Die L-Bank ist mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.