Die Stadt Neckarsulm stellt jedem Baugrundstück eine Hausanschlussleitung für Abwasser zur Verfügung. Diese verbindet die private Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Kanalisation. Die Zuständigkeit der Stadt beginnt gemäß der geltenden Abwassersatzung an der Grenze zum öffentlichen Grundstück.

Die private Grundstücksentwässerungsanlage umfasst die Abwasserleitungen in und unter den Gebäuden bis zum Hauskontrollschacht. Der Eigentümer ist für die Dichtheit der Grundleitungen verantwortlich. Hierzu bietet die Stadt Neckarsulm den Info-Flyer "Ist Ihr Kanal dicht?" (2,7 MB) zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema "Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen" finden erhalten Sie in unserer Broschüre (6,8 MB) und auf der Internetseite https://www.geanetz-bw.de/schorsch/

Grundstücksentwässerungsanlage

Weitere wichtige Informationen zum Thema Rattenbefall von Abwasserknälen erhalten Sie in unserem Flyer "Ratten - unerwünschte Gäste" (5,7 MB).

Die Fachingenieure aus dem Tiefbauamt beraten Sie hierzu gerne.