Für geförderte Mietwohnungen: der Wohnberechtigungsschein

Wer eine Sozialmietwohnung in Baden-Württemberg beziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Wie man ihn beantragt und was die Voraussetzungen sind, erfahren Sie hier.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 53.600 vom Land geförderte Mietwohnungen (Stand Januar 2024), die Belegungs- und Mietbindungen unterliegen – sogenannte Sozialmietwohnungen. Diese dürfen nur an Wohnberechtigte, also an Personen mit einem niedrigen Einkommen vermietet werden. Als Nachweis dient in Baden-Württemberg der Wohnberechtigungsschein.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Wohnberechtigung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beziehen?

Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen.
Die folgende Tabelle enthält die aktuell gültigen Einkommensgrenzen. Sie ist wie folgt zu lesen: Ein Haushalt mit zwei Personen kann mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 57.800 Euro pro Jahr einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen erhalten. Die Tabelle gibt es auch zum Download:
Einkommensgrenzen des Förderprogramms Wohnungsbau BW (2022)

Wer stellt einen Wohnberechtigungsschein aus?

Zuständig ist das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht, wenn Sie in Neckarsulm wohnen. Antragstellende, die noch nicht in Baden-Württemberg wohnen, können sich an diejenige Gemeinde in Baden-Württemberg wenden, in der sie künftig wohnen möchten.

Wie groß darf eine Wohnung sein?

Die Sozialmietwohnung muss von der Wohnungsgröße und der Anzahl der Wohnräume passen. Das richtet sich nach dem Förderjahr und der Anzahl der Haushaltsangehörigen. Besonderheiten gelten zum Beispiel für Schwerbehinderte oder für die Aufnahme von Pflegepersonen in die Wohnung, hier erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße. Nähere Infos zu den Wohnungsgrößen finden Sie in unserer Broschüre zum Wohnberechtigungsschein.

Wo und wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein ist landesweit verwendbar und maximal ein Jahr gültig.

Was passiert bei einem Umzug?

Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden.

Gehören Wohngeld und Wohnberechtigungsschein zusammen?

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein sind zwei voneinander unabhängige Leistungen. Aber auch das Wohngeld – ein von Bund und Land getragener Zuschuss – soll all jenen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite zum Wohngeld des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.

Broschüre zum Wohnberechtigungsschein

Broschüre zum Wohnberechtigungsschein

Die Broschüre „Der Wohnberechtigungsschein“ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Sozialmietwohnungen und Wohnberechtigungsschein. Sie kann kostenlos bestellt werden und ist auch zum Download als PDF erhältlich.

Borschüre in verschiedenen Sprachen

Der Verein Integration in Singen e.V. hat die Broschüre in verschiedenen Landessprachen zur Verfügung gestellt: