
Wer eine Sozialmietwohnung in Baden-Württemberg beziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Wie man ihn beantragt und was die Voraussetzungen sind, erfahren Sie hier.
In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 53.600 vom Land geförderte Mietwohnungen (Stand Januar 2024), die Belegungs- und Mietbindungen unterliegen – sogenannte Sozialmietwohnungen. Diese dürfen nur an Wohnberechtigte, also an Personen mit einem niedrigen Einkommen vermietet werden. Als Nachweis dient in Baden-Württemberg der Wohnberechtigungsschein.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Wohnberechtigung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.