Hundekot bitte sofort aufnehmen und entsorgen
In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden über Hundekot im öffentlichen Raum. Wer einen Hund hält, übernimmt damit auch Verantwortung. Dies gilt vor allem auch für die Frage, wie man mit den Hinterlassenschaften des Vierbeiners umgeht. Hierfür gilt eine klare Regel: Hundehalter sind laut städtischer Polizeiverordnung grundsätzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere umgehend aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro geahndet werden.
Jeder verantwortungsbewusste Hundehalter weiß: Gehwege, private Vorgärten oder öffentliche Grünflächen sind keine Hundeklos. Hundekot gehört nicht in die freie Landschaft und schon gar nicht in die Nähe von Kindergärten oder Spielplätzen. Um den Hundehaltern die ordnungsgemäße Entsorgung zu erleichtern, hat die Stadt Hundekotstationen an beliebten Spazierwegen installiert. Dort kann man eine Hundekottüte aus dem Spender ziehen und über den Einwurfschlitz direkt vor Ort entsorgen.
Liegt ein solcher Spender nicht auf dem Spazierweg, muss der Hundehalter entsprechend vorsorgen und eine geeignete Tüte mitnehmen, um den Kot aufzunehmen. Benutzte Hundekotbeutel gelten im Übrigen als Kleinmüll. Das heißt, sie dürfen in jedem öffentlichen Abfalleimer entsorgt werden. Und die gibt es überall im Stadtgebiet in ausreichender Zahl. Damit dürfte es ein Leichtes sein, die Hinterlassenschaften des eigenen Vierbeiners sofort und ordnungsgemäß zu beseitigen. (snp)