Was Eigentümer bei Mäh-, Pflege- und Rodungsmaßnahmen beachten müssen
In Baden-Württemberg sind zahlreiche Biotope gesetzlich geschützt, um die Vielfalt der Natur zu bewahren. Dies betrifft nicht nur unberührte Landschaften, sondern auch viele Gebiete innerhalb von Ortschaften. Eigentümer von Grundstücken sollten sich daher genau informieren, wie sie mit pflegerischen Maßnahmen umgehen müssen, ohne den Schutzstatus von Biotopen zu gefährden.
Laut Paragraph 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und Paragraph 33 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) stehen viele Biotope unter besonderem Schutz. Hierzu zählen unter anderem Seggenriede, naturnahe Uferbereiche, mageres Grünland, Feldhecken, Trockenmauern und viele weitere Lebensräume. Auch innerhalb von Städten und Gemeinden können wertvolle Biotope geschützt sein. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit geschützten Biotopen trägt zur Erhaltung der Natur und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Neckarsulm bei.
Was ist bei Mäh-, Pflege- und Rodungsmaßnahmen zu beachten?
Der Schutz von Biotopen bedeutet, dass jegliche Maßnahmen, die die Struktur oder den Bestand eines geschützten Biotops zerstören oder erheblich beeinträchtigen könnten, grundsätzlich verboten sind. Dazu gehören beispielsweise das Roden von Hecken oder das Abholzen von Gehölzen in besonders geschützten Gebieten.
Nicht betroffen von diesem Verbot sind jedoch Pflegeschnitte oder -arbeiten, die der Erhaltung des Biotops dienen oder aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind. Solche Maßnahmen sind erlaubt, solange sie den Biotop nicht unnötig einschränken oder zerstören.
Sollte es ausnahmsweise erforderlich sein, einen geschützten Biotop zu verkleinern oder zu entfernen, muss eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde in Heilbronn beantragt werden. Nur wenn dieser Antrag genehmigt wird, dürfen entsprechende Arbeiten durchgeführt werden – allerdings nur, wenn ein Ausgleich in der Nähe des Biotops geschaffen wird.
Wo und wie kann ich mich informieren?
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, sich über den Status der Biotope auf ihrem Grundstück zu informieren. Dies gilt auch für verpachtete Flächen, auf denen Biotope bestehen. Eine gute Informationsquelle ist der Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), der online unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ verfügbar ist. Dort können geschützte Biotope in der Umgebung auf einer Karte angezeigt werden, und es stehen detaillierte Steckbriefe mit Informationen zu Zustand und Pflegebedarf bereit.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Liste der dort aufgeführten Biotope nicht immer vollständig ist. Auch wenn ein Biotop bei einer Kartierung nicht erfasst wurde, bleibt es dennoch unter dem gesetzlichen Schutz, wenn es unter die relevanten Gesetze fällt. Dies gilt ebenso, wenn sich Biotope seit der letzten Kartierung ausgebreitet haben: Der Schutz bezieht sich immer auf die gesamte Fläche des Biotops, nicht nur auf die bei der Kartierung erfasste.
Fazit: Schutz und Verantwortung
Sofern eine Fläche als geschütztes Biotop ausgewiesen ist, bedeutet dies nicht nur, dass bestimmte Eingriffe verboten sind, sondern auch, dass andere Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die städtische Baumschutzsatzung weiterhin gelten können. Grundstückseigentümer sollten sich regelmäßig über den Schutzstatus ihrer Flächen informieren und bei Zweifeln rechtzeitig Rat einholen.
Für Fragen zur Thematik oder zur Beantragung von Genehmigungen steht Ulrike Lorenz von der Stadt Neckarsulm unter der Telefonnummer 07132/35-2123 oder per E-Mail: Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de zur Verfügung.
Weitere Informationen und Anträge sind auch direkt bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Heilbronn möglich: naturschutz@landratsamt-heilbronn.de oder telefonisch unter 07131/994-380.