Brut- und Setzzeit
Das Betreten der freien Landschaft, von Feld, Wald und Flur regelt § 51 des Naturschutzgesetzes. Dort heißt es in Absatz 1: „(…) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. In der Regel ist dies die Zeit von März bis Oktober. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche, sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern. (…)“
Im Frühjahr erwacht das Leben auf Feldern, Wiesen und im Wald. Die Natur wird zur Kinderstube: Die ersten Junghasen werden bereits Anfang März geboren. Im Gegensatz zu Kaninchen bauen diese Tiere keine Höhle, sondern tarnen sich auf Äckern oder verstecken sich im Gras. Die Junghasen werden zum Schutz einzeln abgelegt und von der Häsin in regelmäßigen Abständen versorgt. Sollten Sie also einen einzelnen Junghasen finden, der nicht offensichtlich verletzt ist, so lassen Sie ihn bitte liegen und fassen ihn unter gar keinen Umständen an, die Mutter wird sicher zurückkommen und sich um ihn kümmern.
Auch bei den Wildschweinen haben nun die ersten Frischlinge das Licht der Welt erblickt. Da besonders Wildschweinbachen mit Jungtieren eine sehr ernst zu nehmende Gefahr für Hund und Mensch darstellen, ist hier besondere Vorsicht geboten. Kommen Mensch oder Tier zu nahe an den Wurfkessel, so kommt es nicht selten vor, dass die Bache zum Angriff startet, um ihre Jungtiere zu schützen. Bleiben Sie deshalb bitte auf den Wegen, und lassen Sie Ihre Hunde an der Leine.
Bei Rebhuhn, Kiebitz und Co. braucht es noch eine Weile, bis die ersten Küken geschlüpft sind. Damit es jedoch überhaupt so weit kommen kann, wird aktuell überall auf Feldern und Wiesen Vogelhochzeit gefeiert. Bei den Rebhühnern und Kiebitzen hat die Balzzeit gerade begonnen. Da beide zu den geschützten Arten gehören und vom Aussterben bedroht sind, ist auch hier besondere Rücksichtnahme angesagt. Werden diese Tiere zu oft beunruhigt, verlassen sie ihr Habitat. Sollte bereits ein Gelege existieren, kann dies sogar dafür sorgen, dass dieses aufgegeben wird. Wer also auf den Wegen bleibt und die Hunde an der Leine lässt, trägt auch hier entscheidend zum Bruterfolg bei.
Damit alle Jungtiere gesund aufwachsen können, bittet der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. um besondere Rücksicht während der Brut- und Setzzeit, die im Frühjahr beginnt und im Sommer endet. In dieser Zeit können Spaziergänger und Freizeitsportler bei Muttertieren und ihrem Nachwuchs unnötigen Stress vermeiden, indem sie auf den Wegen bleiben und Hundehalter ihre Vierbeiner an die Leine nehmen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht! Nehmen Sie Ihre Hunde an die Leine! Bleiben Sie auf den Wegen! Fassen Sie Jungtiere nicht an!
Vielen Dank!
Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.