Stadt Neckarsulm lobt Innenstadt-Areal zur Neubebauung aus
Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat die Weichen für die städtebauliche Neuordnung des Quartiers Marktstraße 8 bis 10 gestellt. Die Stadträte beschlossen mit großer Mehrheit im Grundsatz, das Areal mitsamt der Bestandsgebäude auf dem Grundstücksmarkt auszuloben und an den bestplatzierten Bieter zu veräußern. Auf dem insgesamt 1400 Quadratmeter großen Grundstück soll ein gemischtes Gewerbe- und Wohnquartier mit Tiefgarage entstehen. In Zusammenarbeit mit einem privaten Investor will die Stadt so das Gesamtensemble reaktivieren, einen städtebaulichen Mangel reparieren und einen weiteren Meilenstein setzen, um die Innenstadt attraktiver zu machen.
Um die städtebaulichen Ziele abzusichern, wird die Stadt mit dem erfolgreichen Bieter einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag vereinbaren. Als Mindestgebot wird ein gemischter Bodenrichtwert von 465 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Der Zuschlag richtet sich nach bestimmten qualitativen Vergabekriterien. Wie die Kriterien im Einzelnen gewichtet werden, muss der Gemeinderat noch separat festlegen. Voraussichtlich von 2027 an kann das Areal dann neu bebaut werden.
In den städtischen Gebäuden Marktstraße 8 und 10 ist eine Filiale des Textildiscounters NKD beziehungsweise die Buchhandlung Chardon untergebracht. In der Marktstraße 8 befinden sich in den Obergeschossen zudem eine Zahnarzt- und eine allgemeinmedizinische Praxis. Das Hinterlieger-Gebäude Marktstraße 8/1 umfasst eine Wohnung im Erdgeschoss und einen Gewerbebetrieb mit Büro und Lagerräumen. Alle Gebäude sind in einem baulich sehr schlechten Zustand und weisen teilweise erhebliche Schäden besonders an den Wasser- und Abwasserleitungen auf. Auch die Lüftungs-, Heizungs- und Elektrotechnik ist überaltert. Eine Sanierung ist im Kosten- und Nutzenverhältnis wirtschaftlich nicht vertretbar und scheidet aus.
Stadt unterstützt Bestandsmieter bei der Suche nach Ersatzflächen
Bei dem Flachdachgebäude Marktstraße 10 handelt es sich um eine Baulücke, die durch den eingeschossigen Nachkriegsbau notdürftig geschlossen wurde. Diese Bebauung entspricht längst nicht mehr den aktuellen technischen und städtebaulichen Anforderungen. Das Gebäude wurde im Jahr 2016 lediglich provisorisch ertüchtigt, damit es übergangsweise als Buchhandlung genutzt werden konnte. Dementsprechend wurde der Mietvertrag von vorneherein im gegenseitigen Einvernehmen auf neun Jahre Laufzeit bis 2026 befristet abgeschlossen. Die Stadt steht bereits mit allen städtischen Bestandsmietern im Austausch, um die Geschäftsbetriebe bei ihrer Suche nach Ersatzflächen zu unterstützen. Für die beiden Arztpraxen zeichnet sich bereits eine Nachfolgelösung in der Innenstadt ab.
Klostergraben soll näher an Innenstadt heranrücken
Mit seiner direkten Innenstadtlage und der Nähe zum Klostergraben bietet das Quartier Marktstraße 8 bis 10 großes Entwicklungspotenzial. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, die Fußwegeanbindung des Klostergrabens an die Marktstraße wesentlich zu verbessern und so die Grünfläche näher an die Innenstadt heranzurücken.
Im Zuge der Neuentwicklung könnte das Grundstück zudem an die angrenzende Tiefgarage Klostergraben angeschlossen und diese mit der geplanten privaten Tiefgarage verbunden werden. Die bestehende Zufahrt von der Binswanger Straße bliebe für beide Tiefgaragen bestehen, so dass die Marktstraße von zusätzlichem Verkehr entlastet werden könnte.
Schließlich kann mit der Neubebauung auch zusätzlicher sozialer Wohnraum in bester Innenstadtlage entstehen. Der städtische Zehn-Punkte-Plan zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum schreibt bei Neubauten eine Quote vor. Ab einer Wohnungszahl von acht Wohnungen müssen Grundstückseigentümer mindestens zwei Wohnungen als sozial geförderten Wohnraum schaffen. Im Falle des Marktstraßenquartiers muss sich der Vorhabenträger darüber hinaus verpflichten, Ladengeschäfte in geeigneter Größe und Ausstattung in den Erdgeschosszonen zur Marktstraße hin vorzusehen. (snp)