Windenergievorhaben im Stadtgebiet Neckarsulm

Foto: Magda Ehlers, pexels

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, muss der Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) so schnell wie möglich reduziert werden. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetz erlassen. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dazu gehört auch die Windenergie. So schreibt das Land gesetzlich vor, dass jede Region bis 2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen muss. Als möglicher Standort für Windenergieanlagen in Neckarsulm kommt auch der Bereich „Dornet“ in Obereisesheim in Betracht – bereits der erste Flächensuchlauf nach dem Windenergieerlass vom 09. Mai 2012 kam zu dem gleichen Ergebnis. 

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen: 

Allgemeine Fragen zur Windenergie in Neckarsulm

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg?

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes regelt die gesetzlichen Flächenziele für jedes Bundesland. Mit dem Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsgesetz hat das Land Baden-Württemberg das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes nochmals verstärkt. Das Land schreibt vor, dass jede Region bis 2025 mindestens 1,8 Prozent der Fläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen muss.
In unserem Fall muss der Regionalverband Heilbronn-Franken auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen festgelegen. Wichtig hierbei ist, dass der prozentuale Anteil der Vorranggebiete lediglich auf Ebene der Regionen gezählt wird.

Welche Flächen hat die Stadt Neckarsulm an den Regionalverband als Vorranggebiete für Windenergieanlagen gemeldet? Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

Bereits 2014 wurden bei einer Untersuchung von Ausschluss- und Vorranggebieten auf Ebene des FNP die beiden Flächen Dornet und Mönchswald als mögliche Potenzialflächen ausgewiesen.
Die Betrachtung der Potenzialflächen erfolgte auf Regionaler Ebene durch den Regionalverband, der die gesamte Gemarkungsfläche Neckarsulms in die Betrachtung einbezogen hat.
Die Kriterien zur Meldung der Potenzialflächen wurden vom Regionalverband Heilbronn-Franken definiert. Dazu zählen unter anderem: Windleistungsrichte, Abstandsflächen zur Wohnbebauung, Infrastruktureinrichtungen, militärischen Nutzungen, Gewässer, Naturschutzgebiete uvm. (vgl. Kriterien-Set des Regionalverbands Heilbronn-Franken).
Die durch die Stadt an den Regionalverband gemeldeten Vorranggebiete weisen eine Gesamtfläche von knapp 90 Hektar auf.

Wurde mit der Meldung der Potenzialflächen das 1,8% Ziel für Neckarsulm erreicht?

Die Flächenziele zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft werden auf Ebene der Regionen festgelegt. Für unsere Region bedeutet dies, dass der Regionalverband Heilbronn-Franken auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen festgelegen muss.
Würde man theoretisch das 1,8% Flächenziel auf die Stadt Neckarsulm beziehen, wäre die Meldung von ca. 45 Hektar erforderlich. Mit der Meldung der beiden Potenzialflächen Dornet und Mönchswald hat die Stadt Neckarsulm dieses theoretische Ziel erfüllt.

Sind die Auswirkungen von Schwefelhexafluorid berücksichtigt?

Schwefelhexafluorid (SF6) wird als Isoliergas in der Mittel- und Hochspannungstechnik, beispielsweise in gasisolierten Schaltanlagen eingesetzt. Heute ist dies der übliche Stand der Technik, in Deutschland stehen aktuell rund 800.000 SF6-Schaltanlagen. Die Anlagen werden regelmäßig überprüft, weshalb Lecks äußerst selten auftreten. Die Leckageraten dieser Anlagen sind so niedrig, dass die pro Schaltanlage durchschnittlich freigesetzte Menge SF6 der Wirkung von ca. 46 kg CO2-Äquivalent entspricht. Eine vergleichbare Menge CO2 wird bei der Erzeugung von ca. 50 kWh Kohlestrom freigesetzt – was durch die Erzeugung von regenerativem Strom durch die Windenergieanlage weit überkompensiert wird.

Wurden Alternativen zu Windenergienanlagen geprüft?

Für eine versorgungssichere Energiewende sind Bemühung bei allen Erneuerbaren Energien erforderlich. Nach der aktuellen Gesetzgebung ist sowohl der Ausbau von Windenergie als auch Freiflächen-Photovoltaik verpflichtend erforderlich. Für beide wurden eigene Flächenziele ausgewiesen (Windenergie 1,8 %, Freiflächen-PV 0,2%). Ebenso ist zum 01.01.2022 die PV-Pflicht bei Neubauten, Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen und grundlegenden Dachsanierungen in Kraft getreten (Dachsanierung zum 01.01.2023).
 
Die Stadt Neckarsulm ist bereits seit mehr als 30 Jahren im Bereich Photovoltaik aktiv. Mit der solaren Nahwärme in Amorbach mit einem 150.000 m3 -Erdsonden-Wärmespeicher werden rund 4.000 Wohneinheiten über verschiedene Nahwärmeinseln versorgt. Im Jahr 2004 wurde ein Biomasseheizwerk in Betrieb genommen. Eine Siedlung mit 1.300 Wohneinheiten und eine Schule werden über eine Solaranlage mit Saisonalspeicher versorgt. Auch bei kommunalen Gebäuden treibt die Stadt Neckarsulm den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter voran. Seit 2023 haben Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit kostenlose Solarberatung in Anspruch zu nehmen.

Wie profitiert die Kommune von den Windenergieanlagen?

Die Stadt Neckarsulm sieht den Aufbau der Windenergie vor dem Hintergrund der Energiewende und des Klimaschutzes als wichtige Aufgabe. Bei den beiden Windenergievorhaben nimmt die Stadt Neckarsulm die Rolle der Verpächterin der kommunalen Flächen ein. Die Stadt Neckarsulm ist somit kein Vorhabensträger.
Dennoch profitiert die Stadt Neckarsulm von den Einnahmen aus Pacht und Gewerbesteuer sowie der Beteiligung von Kommunen nach §6 EEG.

Fragen und Antworten bzgl. des Windenergievorhabens Dornet der ZEAG Energie AG

Die ZEAG Energie AG, mit ihrem bewährten BürgerEnergie-Modell plant zwei Windenergieanlagen auf städtischen Flächen im Bereich „Dornet“ zu errichten und zu betreiben. Für dieses Vorhaben hat die ZEAG eine entsprechende Pachtanfrage bei der Stadt Neckarsulm eingereicht.
 
Am 22.04.2024 fand hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung in Obereisesheim statt.


Warum kommt der Standort im Dornetwald in Frage?

Auf Grundlage der Kriterien des Regionalverbands Heilbronn-Franken wurden Vorranggebiete für Windenergie gemeldet. Laut des geltenden Kriteriensets ist neben verschiedenen Ausschlusskriterien die Windleistungsdichte die wichtigste Kenngröße. In Neckarsulm wird eine ausreichende Windleistungsdichte im Mönchwald und Dornet erreicht. Beide Standorte befinden sich im Wald.
 
Der Dornetwald weist eine Gesamtfläche von mehr als 70 Hektar auf. Für den Betrieb des Windparks Dornet werden dauerhaft 1,2 Hektar Waldfläche in Anspruch genommen. Alle Weiteren temporären Nutzflächen werden aufgeforstet und aufgewertet.
Hinsichtlich der geeigneten Standorte im Wald und auch der erforderlichen Aufforstung ist die ZEAG in engem Austausch mit der örtlichen Forstbehörde.

Was sind die nächsten Schritte?

Das Windenergievorhaben Dornet befindet sich noch in einem frühen Stadium. Ein wichtiger nächster Schritt ist die Artenschutzuntersuchung, die ein Kalenderjahr (im Fall Dornet vomdas Jahr 2024) in Anspruch nimmt. Erst im Anschluss an diese umfassende Untersuchung können die finalen Standorte festgelegt werden. Das eigentliche Genehmigungsverfahren beginnt im Anschluss. Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens 2028 zu rechnen.

Voraussichtlich im September wird der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Windenergieprojektes Dornet beraten.

Ist die Laufzeit der Windenergieanlagen zeitlich begrenzt?

Die Laufzeit der Windenergieanlagen beträgt voraussichtlich 30 Jahre. Ebenso wird eine Rückbauverpflichtung für die komplette Anlage (inkl. Fundament) vereinbart. Die Finanzierung des Rückbaus wird über Rückstellungen und Rückbaubürgschaften sichergestellt.

Welcher Anlagentyp soll zum Einsatz kommen und warum?

Die ZEAG plant aktuell mit der Anlage Enercon E175 EP5 E3. Mit einer Nabenhöhe von 162m und einem Rotorblattdurchmesser von 175m. Von Seiten des Anlagenherstellers Enercon wurde ein Nachfolgemodell mit einer Nabenhöhe von 175m in Aussicht gestellt. Der finale Anlagentyp wird mit dem Genehmigungsverfahren festgelegt.

Welcher Flächenbedarf ist erforderlich?

Für den Bau einer Windenergieanlage werden temporäre Flächen für Zuwegung, Baustelleneinrichtung und Baufeld benötigt. Diese werden nach Abschluss der Baumaßnahme wiederhergestellt.
Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme beträgt voraussichtlich ca. 0,6 Hektar pro Anlage. Für das Vorhaben Dornet mit zwei Anlagen bedeutet dies ein dauerhafte Inanspruchnahme von ca. 1,2 Hektar.
Ausgleichsmaßnahmen sind hierfür nach dem Landeswaldgesetz zwingend vorgeschrieben und sollen bei entsprechender Verfügbarkeit von Flächen im direkten Umfeld des Dornet erfolgen.

Wie erfolgt der Stromanschluss der Windräder

Die aktuellen Planungen sehen vor, die Windenergieanalgen an das vorhandene Stromnetz anzuschließen. Der Netzanschluss wird als Erdkabel in öffentlichen Wegen verlegt. In Ausnahmefällen wird auf private Wege oder Grundstücke zurückgegriffen.

Kann die Einspeisung der erzeugten Energie in das Netz garantiert werden?

Die Region Heilbronn-Franken stellt sich hinsichtlich der Energiebedarfe sehr unausgeglichen dar. Vereinfacht ausgedrückt –wo es Strombedarf gibt und wo die Netze gut ausgebaut sind stehen bislang kaum Windenergieanlagen Abschaltungen aufgrund von Netzüberlastung kommt daher bei uns in der Region eher selten vor. Auch mit dem weiteren Ausbau der Windenergie ist nicht mit größeren Abschaltungen zu rechnen.

Mit welcher Schallbelastung ist zu rechnen?

Die Berechnung der Schallbelastung ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Hierbei wird nach gesetzlichen Vorgaben der lauteste Betriebszustand angenommen.
Für reine Wohngebiete wird laut TA Lärm ein Immissionsrichtwert von 35 dB(A) vorgegeben. Die Wohngebiete Obereisesheims sind hier von Überschreitungen dieses Grenzwerts nicht betroffen.

Gibt es besondere Vorhaben hinsichtlich des Brandschutzes?

Für den Erhalt der BImschG-Genehmigung zum Betrieb der Windräder muss ein Brandschutzkonzept vorliegen, das unter anderem alle Brandlasten in der Anlage aufführt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -bekämpfung darstellt. Dieses Brandschutzkonzept wird während des Genehmigungsverfahrens durch die zuständige Behörde (bzw. die Feuerwehr) in der Anhörung der TÖB nach § 10 Abs. 5 BImSchG geprüft. Sollten die im Brandschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen und Vorkehrungen der Feuerwehr nicht genügen, wird sie an dieser Stelle Nebenbestimmungen fordern, die der Anlagenbetreiber für den Erhalt der Betriebserlaubnis erfüllen muss.

Wie kann im weiteren Verlauf eine Beteiligung erfolgen

Das Windenergieprojekt Dornet soll als Bürger-Energie-Modell betrieben werden. Dabei können sich Bürger über eine Genossenschaft beteiligen.

Auf Grund des derzeitigen Projektstands und der ausstehenden Genehmigung wird die Bürgerenergiegesellschaft erst du einem späteren Zeitpunkt gegründet.

Welche Rolle nimmt die Audi AG beim Windenergievorhaben Dornet ein?

Die AUDI AG verfolgt auch in Neckarsulm die Ziele ihrer Mission:Zero. Das Kernziel dieses Umweltprogramms ist es, an allen AUDI-Standorten weltweit bis 2025 bilanziell CO2-neutral zu produzieren und das gesamte Unternehmen bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu machen. Um die Ziele der Mission:Zero am Produktionsstandort Neckarsulm realisieren zu können, prüft die AUDI AG laufend verschiedene Optionen. Dazu zählen auch Engagements zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie der Windkraft. Im Zuge der Prüfung dieser Optionen spielt insbesondere die Nähe zu den Produktionsstandorten eine entscheidende Rolle.
 
Aus diesem Grund hat die AUDI AG in der jüngeren Vergangenheit Gespräche mit der Stadtverwaltung Neckarsulm aufgenommen. Hieraus kristallisierte sich die Eignungsfläche „Dornet“ in Obereisesheim als ein möglicher Standort für Windkraftanlagen. Dass der Neckarsulmer Gemeinderat einer potenziellen Realisierung grüner Windenergie im „Dornet“ zugestimmt hat, ist ein positives Signal für den gesamten Wirtschaftsstandort Neckarsulm und die Voraussetzung für weitere Überlegungen und Untersuchungen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob am Ende der Prüfungen eine Beteiligung der AUDI AG an dem von der ZEAG initiierten Projekt steht. Bis dahin, steht die AUDI AG mit der ZEAG und der Stadtverwaltung Neckarsulm in regelmäßigem und engem Austausch

Informationen bzgl. des interkommunalen Windenergievorhabens Mönchswald der ENERKRAFT Gruppe

Im Mönchswald wird ein interkommunaler Windparkt der Kommunen Erlenbach und Neckarsulm mit voraussichtlich drei Windenergieanlagen geplant. Der Pachtvertrag wurde bereits im März 2023 geschlossen, damit erforderliche Gutachten durch den Projektentwickler bereit beauftragt werden können.

Am 06.06.2023 fand in Dahenfeld eine öffentliche Ortschaftsratssitzung satt. Bürgerfragen konnten vorab an den Ortsvorsteher gestellt werden. 

In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 24.06. in Erlenbach konnten Bürgerinnen und Bürger Fragen an die Projektentwickler ENERKRAFT Gruppe stellen.

Die Präsentation inkl. der Simulationen finden Sie hier: 

Was ist zu den Absichten in den benachbarten Kommunen bekannt? Gibt es dazu Abstimmungen zwischen den Kommunen?

Die Meldung der Potenzialflächen für Windenergie an den Regionalverband ist Grundlage für die Abstimmung der möglichen Vorhaben benachbarter Kommunen. Die Aufgabe der Abstimmung liegt beim Regionalverband Heilbronn-Franken.

Eine Abstimmung auf kommunaler Ebene fand nur mit der Gemeinde Erlenbach statt, da die dortige Potenzialfläche direkt an die Potenzialfläche der Stadt Neckarsulm angrenzt. Die Meldung der Potenzialflächen ist abgeschlossen, aber und ist noch nicht beschlossen. Die gemeldeten Potenzialflächen werden vom Regionalverband geprüft und bei entsprechender Eignung im Regionalplan Windkraft als Vorranggebiete ausgewiesen. Dabei werden die Abstände der einzelnen Standorte berücksichtigt. Die genauen Abstände der Windräder untereinander ergeben sich erst bei konkreten Standortplanungen.

Warum will die Stadt mehr Flächen für Windräder ausweisen, als sie verpflichtet ist, wo doch nur Flächen im unmittelbaren Erholungswald zur Verfügung stehen?

Die Stadt Neckarsulm hat Potenzialflächen gemeldet, die nach dem umfassenden Kriterienset des Regionalverbands möglich sind. Bei der Meldung der Potenzialflächen werden ausschließlich Flächen und keine einzelnen Standorte oder eine Anzahl der WEA genannt. Das Flächenziel des Bundes bzw. des Landes richtet sich nicht an die einzelnen Kommunen, sondern soll durch die Regionalverbände regionsbezogen umgesetzt werden. Es besteht daher keine konkrete flächenbezogene Verpflichtung. Die Stadt Neckarsulm handelt vielmehr nach dem Grundsatz, die auf ihrer Gemarkung vorhandenen Potenziale für die Nutzung regenerativer Energien auch zu nutzen.

Bereits 2014 wurden bei einer Untersuchung von Ausschluss- und Eignungsgebieten auf Ebene des FNP die beiden Flächen Dornet und Mönchswald als mögliche Potenzialflächen ermittelt.

Hat die Stadt intensiv geprüft, ob auch außerhalb, der vom Regionalverband vorgegebenen Kriterien für WEA, Potenzialflächen verfügbar wären. Z. B. Brachflächen oder bereits versiegelte Flächen?

Es können ausschließlich Flächen gemeldet werden, die eine Chance auf Umsetzung haben, also das umfassende Kriterienset des Regionalverband erfüllen. Grundlegend ist dabei zunächst eine ausreichende Windhöffigkeit.

Das Kriterienset des Regionalverbands Heilbronn-Franken finden Sie hier

Wurde der Ausweisung von Potenzialflächen vorschnell zugestimmt, durch eine fristgerechte Meldung einen „Wildwuchs“ an WEA zu umgehen?

Die Meldung der Vorrangflächen ist gesetzlich vorgegeben, Der Regionalverband hat im November 2023 die Kommunen aufgefordert, die Potenzialflächen bis Ende Januar zur melden.

Im Rahmen Untersuchungen zur 2014 geplanten FNP-Fortschreibung wurden bereits dieselben Potenzialflächen ermittelt.

Der Waldanteil im Landkreis Heilbronn ist mit 25% relativ gering. Demgegenüber ist durch dichte Besiedlung und Industrie jetzt schon zu viel Fläche versiegelt. Ist es den Verantwortlichen möglich, sich an diesen besonderen örtlichen Begebenheiten zu orientieren?

Die Ausweisung der Potenzialflächen und somit die Steuerung von Windenergievorhaben auf regionaler Ebene ist Aufgabe des Regionalverbands Heilbronn-Franken.

Durch den Planungsauftrag an den Regionalverband wird sichergestellt, dass bei der Ausweisung der Flächen örtliche Begebenheiten berücksichtigt werden. Neben der Flächenverfügbarkeit sind auch die Bedarfe (also die Stromabnahme) zu berücksichtigen. Diese sind gerade in Räumen mit hohem Industriebesatz besonders hoch.

Müssen diese Flächen vorrangig im Kommunal.-oder Staatswald liegen, damit die Eigentumsrechte zügig und unkompliziert geklärt sind?

Nein, wären Projekte auf privaten Flächen bekannt gewesen, wären diese Flächen gemeldet worden.

Der Stadt Neckarsulm waren und sind bisher keine Vorhaben auf privaten Flächen bekannt. Aus diesem Grund wurden ausschließlich städtische Flächen gemeldet, die die Kriterien des Regionalverbands erfüllen.

Die Ausweisung der Vorrangflächen durch den Regionalverband kann aber über städtische Flächen hinausgehen und wird auch private Flächen oder Staatswald beinhalten. Je nach Lage der finalen Standorte der WEA des Vorhabens der Enerkraft kann es auch zu Auswirkungen auf nachfolgende Planungen kommen, z.B. des Staatswaldes.

Warum liegen die Potenzialflächen vorzüglich an den Gemarkungsgrenzen im Wald und weisen zudem auch noch die optimale Windhöffigkeit aus, obwohl die Windmessung erst noch erfolgen muss?

Der Windatlas Baden-Württemberg ist Grundlage für die Windhöffigkeit.
Der Windatlas enthält gerechnete Werte.

Um die tatsächliche (auch wirtschaftliche) Eignung eines konkreten Standorts festzustellen sind daher standortspezifische Windmessungen erforderlich. Die Lage der beiden Potenzialflächen an den Gemarkungsgrenzen im Wald ergibt sich im Wesentlichen aus den topografischen Gegebenheiten.

Neben der Windhöffigkeit gelten zahlreiche weitere Kriterien für die Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergie. Die durch die Stadt Neckarsulm gemeldeten Flächen erfüllen die Kriterien des Regionalverbands

Wurde vorurteilsfrei geprüft, ob es nicht sinnvoller wäre, mit bspw. unbewirtschafteten Rebflächen an Steillagen o. Ä. durch Freiflächenphotovoltaik zu einer vernünftigen und sinnvollen Energiewende beizutragen?

Für eine versorgungssichere Energiewende sind Bemühung bei allen Erneuerbaren Energien erforderlich.

Nach der aktuellen Gesetzgebung ist sowohl der Ausbau von Windenergie als auch Freiflächen-Photovoltaik verpflichtend erforderlich. Für beide wurden eigene Flächenziele ausgewiesen (Windenergie 1,8 %, Freiflächen-PV 0,2%).

Unbewirtschaftete Rebflächen und deren Nachnutzung ist sind ein landkreisweites Thema, das es gilt gemeinsam mit der Naturschutzbehörde zu prüfen. Grundsätzlich sind hier die Landwirtschaft und das Landschaftsbild zu berücksichtigen.

Spielen die wirtschaftlichen Interessen der Stadt bei der Entscheidung für die WEA im Mönchswald und im Dornet eine größere Rolle als der Naturschutz?

Klimaschutz ist ein zentrales Handlungsfeld der heutigen Zeit und auch der Stadt Neckarsulm. Die Energiewende und damit die Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien ist dabei unumgänglich. Windkraft ist eine saubere, zuverlässige und nachhaltige Energiequelle.

Es ist wichtig, dass wir diese Chance nutzen und gemeinsam daran arbeiten, eine nachhaltige Zukunft für unsere Stadt zu schaffen.Damit erfüllen wir auch die gesetzlichen Grundlagen des Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetzes mit dem Ziel den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben

In Kürze stehen Wahlen an, wodurch sich auch energiepolitische Schwerpunkte ändern oder neu gedacht werden können. Hätte nicht der künftige Gemeinderat über die Potenzialflächen entscheiden können?

Die Terminschiene für die Meldung von Potenzialflächen wurde durch den Bund bzw. Regionalverband als ausführende Ebene vorgegeben.

Der Regionalverband hat dazu im November 2023 die Kommunen aufgefordert bis Ende Januar 2024 möglich Flächen zu melden.

Dieser Aufforderung sind wir fristgerecht nachgekommen.

Laut Neckarsulmer Journal sollen im Mönchswald voraussichtlich drei Windenergieanlagen errichtet werden. Bedeutet dies, dass dort letztlich mehr Windräder verwirklicht werden sollen oder können?

Der Standort Mönchswald ist ein interkommunaler Standort mit der Gemeinde Erlenbach. Am Standort Mönchswald sollen voraussichtlich eine WEA in Neckarsulm und zwei WEA in Erlenbach errichtet werden.

Die Stadt hat bei der Meldung der Potenzialflächen den Schwerpunkt auf kommunale Flächen gelegt. Die Suchräume des Regionalverbands sind unabhängig vom Flächeneigentum und auch benachbarte Flächen bspw. des Forts weisen ebenfalls eine ausreichende Windhöffigkeit auf.

Wenn sich das Vorranggebiet schlussendlich über die Gemarkungsgrenze und über private Flächen hinweg erstreckt, haben wir keinen Einfluss auf die Errichtung weiterer WEA. Die Tatsache, dass wir nun in weitere Planungen wie Immissionsschutzrechtliche Gutachten einsteigen hat das auch Auswirkungen auf weitere Planungen, Stichwort Windhundprinzip.

Wie weit von Dahenfeld entfernt sollen die WEA errichtet werden und ist dies rechtlich zulässig?

Die Abstandsflächen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung werden durch den Regionalverband vorgegeben und liegen derzeit bei 750 m.

Auch der Windenergieerlass Baden-Württemberg empfiehlt einen Abstand von mindestens 700 Metern. Über eine solche Entfernung hinweg können die Geräusche eines Windrades in der Regel nicht mehr von natürlichen Umgebungsgeräuschen, z.B. durch Wind oder Vegetation, unterschieden werden.
Zudem werden die Abstandsflächen durch die Schallgrenzwerte und optische Bedrängung (2 x Höhe des Windrads) definiert.

Nach derzeitigem Planungsstand liegen die Windenergieanlagen mindestens 1.300 Meter von Dahenfeld entfernt.

Werden durch die gebotenen Abstandsregelungen weitere Baugebiete in westlicher Richtung von Dahenfeld unmöglich bzw. die städtebauliche Entwicklung eingeschränkt?

Nein, im aktuellen Flächennutzungsplan sind keine Baulandentwicklungen in westlicher oder südlicher Richtung vorgesehen.

Somit ist die städtebauliche Entwicklung Dahenfelds nicht beeinflusst. 

Welche Höhe haben die Windkrafträder und wie viele Tonnen wird ein Windrad wiegen?

Die derzeit gängigen Modelle weisen eine Höhe von 265m (Vestas V72) bzw. 266,5 m (Nordex N175) auf.

Laut Herstellerangaben der Firma Vestas erreicht eine Windenergieanlage ein Gewicht von ca. 4.000 Tonnen. Das Fundament wird ein Gesamtgewicht von ca. 2.000 Tonnen erreichen.

Ist Balsaholz (Tropenholz) verbaut, wenn ja wieviel?

Laut Herstellerangaben der Firma Vestas enthält ein Rotorblatt des Anlagentyps V172-7.2 MW ca. 300 kg Balsaholz. Dies entspricht ca. 1% des Rotorblattgewichts. Dieses Balsaholz stammt ausschließlich aus FSC-zertifizierten Plantagen, die eine Strategie zur Wiederaufforstung führen

Aus welchen Materialien bestehen die Rotorblätter und kommt es durch die Luftreibung zu Abreibungen?

Die Rotorblätter bestehen vor allem aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit einem kleinen Anteil von kohlefaserverstärktem Kunststoff. 

Im Laufe eines Jahres kommt es zu weniger als 50 Gramm Abrieb pro Rotorblatt. Der geringfügige Abrieb findet nur an der Oberfläche der Rotorblätter statt.

Die Substanzen, die dabei freigesetzt werden können, sind chemisch inaktive Farbpartikel der Schutzlackierung. Durch den Abrieb wird kein Bisphenol A und keine Carbonfasern freigesetzt.

Welche Antriebe sind vorgesehen? Magnetisch, mechanisch (Getriebe) oder Ähnliches?

Zum aktuellen Planungsstand ist ein Getriebeantrieb vorgesehen.

Wird für die elektrische Schaltanlage Schwefelhexafluorid (SF6) verbaut?

Laut Herstellerangaben der Firma Vestas enthält die Schaltanlage SF6 Gas. Dieses entweicht nicht, muss über die Betriebszeit nicht ausgetauscht werden und wird am Ende der Betriebszeit fachgerecht "abgesaugt" und entsorgt.

Wie stellen sich mögliche Gesundheitsgefahren durch Infraschall auf Grund des Abstands zur Wohnbebauung in Dahenfeld dar? Gibt es Überlegungen den Abstand zur Wohnbebauung auszuweiten?

Die aktuellen Studien des Bundes als auch eine eigene in Auftrag gegebene Studie des Bundeslandes Baden-Württemberg belegen, dass Infraschalle / Tiefenfrequenzen von den gegenwärtigen Handelsüblichen Windenergieanlagen nach genau 300m nicht mehr messbar sind. Insofern geht die Wissenschaft davon aus, dass Windkraftanlagen mit einem Abstand >300m ein geringes bis gar kein Gesundheitsrisiko in Bezug auf Infraschalle aufweisen

Der Waldkindergarten liegt innerhalb der Abstandsflächen. Muss dieser verlegt werden? Gibt es möglicher Gesundheitsgefahren?

Der Waldkindergarten liegt mehr als 630m vom nächstgelegenen Windrad entfernt und somit außerhalb von Kipphöhe, optischer Bedrängung, zulässigen Tagesgrenzwertes für Schall im Außenbereich sowie außerhalb des Einflusses durch tieffrequenten Schall.

Wurden Gedanken über Geräuschbelästigung, Infraschall, Feinstaubbelastung durch Abrieb, schwer zu recycelndem Material, Schattenschlag u.v.m gemacht?

Für eine Vorabprüfung wurde eine interne Schatten- und Schall- Analyse durchgeführt, die Konformität mit den rechtlichen Regularien belegt.
Die Verifizierung der Analyse durch ein externes Gutachten ist noch ausstehend.

Wie hoch bzw. bis wie viele Tonnen werden die Wege verdichtet? Wo und wie breit werden die Schneisen für die Anfahrtswege sein?

Laut Herstellerangaben der Firma Vestas wird je nach den Bedingungen vor Ort eine Achslast von bis zu 12 Tonnen und auf der Kranstellfläche von 400kn/qm benötigt.  
Die Lage der Anfahrtswege ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.Für die Anfahrt wird ein Lichtraumprofil von 6,50m x 5,50m (BxH) benötigt

Mit welchen Schäden für die Anfahrtswege wird gerechnet?

Die Straßen sind für die erforderlichen Achslasten ausgelegt. Vor und nach der Nutzung der Wege wird eine gemeinsame Begehung durchgeführt, so dass ggf. auftretende Schäden dokumentiert werden. Sollte es zu Schäden gekommen sein, werden diese durch den Verursacher beseitigt.

Wie viel Waldfläche wird für die Windkraftanlage gerodet? Wird die gerodete Waldfläche aufgeforstet?

Während des Baus werden ca. 6.000 - 8000 m² pro Windenergieanlage benötig, die zum Teil im Nachgang wieder aufgeforstet werden.
Während des Betriebs, also dauerhaft wird eine Fläche von ca. 2.500 m² pro Windenergieanlage freizuhalten sein. Die Aufforstung soll soweit möglich ortsnah erfolgen

Können die Windmessungen über den ganzen Messzeitraum aktuell online abgerufen und verfolgt werden?

Das ist leider nicht möglich.

Die Winddaten werden in einem Rohdatenformat an den Windgutachter direkt übermittelt. Diese Daten müssen erst softwareseitig nach einem vorgegebenen Verfahren verarbeitet werden, um eine verifizierte Aussage über die Windgeschwindigkeit zu erhalten.

Übernehmen die Betreiber der Windräder Mönchswald die Kosten der möglichen gesundheitlichen Schäden der Bewohner von Dahenfeld?

Da die Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionschutzgesetz erfolgt, wird diese auch nur erteilt, wenn keine unzumutbaren Auswirkungen durch Immissionen auf Anwohner zu erwarten sind.  Insofern ergibt sich kein Schaden, der auszugleichen wäre.

Sind die Anlagen bei Dunkelheit und in der Nacht befeuert?Falls ja, wie kann dies entfallen oder nur situativ erfolgen?

Laut Herstellerangaben der Firma Vestas ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist ab Januar 2025 Pflicht.Damit sind die Anlagen bei Nacht nur befeuert, wenn sich ein Flugobjekt nährt.

Wie stellt sich die Beschattung bei Tag und in der Nacht bei Vollmond sowie die Akustik für Dahenfeld dar?

Jede Planung hat die gesetzlich zulässigen Werte bzgl. Schattenwurf einzuhalten. Das geschieht vollautomatisch durch die Windkraftanlage und wird gutachterlich im Verfahren geprüft. Schattenwurfvorgaben im Nachtbetrieb anhand des Mondstandes unterliegen keiner gesetzlichen Regulation und sind demnach nicht zu beachten. 

Ebenso wie der Schattenwurf wird der Schall im Rahmen des Verfahrens gutachterlich geprüft. Die gesetzlichen Schallgrenzwerte müssen eingehalten werden.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?

Die Kommunen Erlenbach haben die Vorgabe gemacht, ein bürgerschaftliches Modell zu entwickeln. Bürgerbeteiligung ist also bei der noch zu gründenden Betreibergemeinschaft prioritär und ist im Pachtvertrag geregelt

Wie lange werden die Windräder betrieben und was passiert danach mit dem Fundament? Ist ein Rückbau vorgesehen?

Die Verträge sind auf mindestens 20 Jahr Betriebszeit mit der zweifachen Option diesen Zeitraum, um jeweils fünf Jahre zu verlängern geschlossen. Nach Ablauf der Zeit, muss die gesamte Anlage zurückgebaut werden.

Mit welcher Austrocknung und Aufwärmung der Gegend wird auf Grund der Rodung und Verwirbelung gerechnet?

Hierzu liegen seitens ENERKRAFT keine Erkenntnisse vor.

Was passiert bei extremen Wetterereignissen wie Starkregen u.Ä.?

Die Stadt Neckarsulm untersucht Starkregenereignisse, die deutlich über die 5-Jährlichkeit hinausgehen und hat Starkregengefahrenkarten erstellt. Zudem setzt die Stadt das Handlungskonzept mit zahlreichen Maßnahmen der Informationsvorsorge, des Krisenmanagements sowie Prüfaufträge für bauliche Maßnahmen um.

Sind die Pachtpreise an die üblichen Waldpachtpreise angepasst?

Die Pachtpreise sind an wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. 

Hat sich der Gemeinderat nach Prüfung und Recherche bewusst für die Firma ENERKRAFT entschieden und entgegen der üblichen Vorgehensweise bereits vorab mit Enerkraft Pachtverträge abgeschlossen?

Bei dem Vorhaben Mönchswald handelt es sich um ein interkommunales Windenergieprojekt der Kommunen Erlenbach und Neckarsulm.

Vor dem Hintergrund eines Bürgerschaftlichen Modells wurden drei mögliche regionale Betreiber eingeladen. Die Gemeinde Erlenbach hat sich dabei für die ENERKRAFT GmbH ausgesprochen.

Die Vorgehensweise vorab Pachtverträge zu schließen ist nicht unüblich und wurde von ENERKRAFT von Beginn an kommuniziert. Eine frühzeitige Unterzeichnung des Pachtvertrags ermöglicht es dem Projektentwickler wichtige Schritte im Genehmigungsverfahren anzustoßen (z. B: Artenschutzgutachten). Vereinbart ist eine ertragsabhängige Vergütung mit einem Mindestbetrag.

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbandes Heilbronn-Franken

Informationen zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbands Heilbronn-Franken finden Sie hier.