Was bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen zu beachten ist

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Mit ihren vielfältigen Funktionen dienen die Bäume im Stadtgebiet dem Erhalt der Lebensgrundlagen. Sie verschönern nicht nur das Stadtbild und private Gärten. Sie binden auch Staub, spenden Schatten, schützen vor Wind, verbessern das Kleinklima und bieten Lebensraum für Tiere. Daher liegt der Erhalt von Bäumen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Aus diesem Grund hat die Stadt Neckarsulm bereits im Jahr 1996 eine Baumschutzsatzung erlassen. Der Gemeinderat hat diese Satzung jetzt per Beschluss neu gefasst und fortgeschrieben. Mit der Neufassung der Baumschutzsatzung wurde auch das Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ überarbeitet.

Dieses Merkblatt gibt Hinweise zum Schutz von Bäumen und Gehölzen im Bereich von Baustellen. Private Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise beauftragte Baufirmen müssen wissen: Die beschriebenen Schutzmaßnahmen sind nicht als bloße Tipps oder Anregungen zu verstehen. Es handelt sich vielmehr um verbindliche Vorgaben auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen im Naturschutzgesetz und technischer Regelwerke.

Die Biologie von Bäumen und ihr Wert im Freiraum machen es erforderlich, Krone, Stamm und den Wurzelbereich während der Bauarbeiten im direkten Umfeld zu schützen. So ist es unter anderem untersagt, an Kronen, Stamm- und Wurzelbereichen von Bäumen Eingriffe vorzunehmen, die zu Beeinträchtigungen, Folgeschäden und im schlimmsten Fall zum Absterben von Bäumen führen können. Das Merkblatt beschreibt anschaulich mit Illustrationen, wie man geschützte Bäume und Gehölze auf dem Grundstück vor Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb oder durch das Bauvorhaben selbst schützen kann.                    

Das Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ bezieht sich sowohl auf private Baumaßnahmen als auch auf öffentliche Vorhaben. Es wird zusammen mit der Baugenehmigung an jede Bauherrin und jeden Bauherrn verschickt. Das Merkblatt ist auch auf der städtischen Homepage abrufbar unter www.neckarsulm.de / Alltag leben / Bauen & Wohnen / Bäume-Hecken-Nachbarrecht. Dort können Online-Nutzer auch die Baumschutzsatzung im Wortlaut nachlesen. (snp)