OB Steffen Hertwig sagt Landrat Norbert Heuser Unterstützung zu

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Der Landkreis Heilbronn steht vor einer großen Herausforderung. Die Zahl der geflüchteten Menschen, die in den Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen ankommen und den Landkreisen zugewiesen werden, steigt deutlich an. Derzeit muss der Landkreis Heilbronn mehr als 200 Personen im Monat vorläufig unterbringen – nahezu doppelt so viele wie bislang. Dementsprechend stoßen die zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten allmählich an ihre Grenzen. In dieser Situation hat sich Landrat Norbert Heuser hilfesuchend an Oberbürgermeister Steffen Hertwig gewandt. Der Landkreis sucht in Neckarsulm dringend nach einem Standort für eine winterfeste Zeltanlage für maximal 100 Geflüchtete, die dort befristet untergebracht werden sollen.

OB Steffen Hertwig informierte den Gemeinderat in der jüngsten öffentlichen Sitzung über die Anfrage des Landrates und sagte die Unterstützung der Stadt zu: „Als größte Stadt im Landkreis Heilbronn stehen wir in der Verantwortung, das Landratsamt bei der Unterbringung von Geflüchteten so weit wie möglich zu unterstützen. In dieser schwierigen Situation müssen die Kommunen zusammenstehen, um dieser Herausforderung gemeinsam zu begegnen. Aber auch die Bundes- und Europapolitik ist jetzt gefordert. Auf europäischer Ebene müssen endlich wirksame Mechanismen geschaffen werden, um die illegale Migration zu begrenzen und gezielte, legale Einwanderung zu ermöglichen.“

Bis über den Asylantrag entschieden ist, bleiben Asylsuchende maximal 24 Monate lang in der vorläufigen Unterbringung. Für diese Form der Unterbringung ist das Landratsamt verantwortlich. Angesichts der kontinuierlich steigenden Zahl von Geflüchteten bereitet der Landkreis derzeit weitere Unterbringungsmöglichkeiten in anderen Landkreiskommunen vor. Die Objekte stehen aber erst in einigen Monaten zur Verfügung, weil sie entweder umgebaut werden müssen, die Umnutzung noch nicht genehmigt ist, oder weil Containerelemente nicht so schnell geliefert werden können. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, plant der Landkreis eine winterfeste Zeltanlage in Neckarsulm als befristete Notunterkunft.

Zeltanlage soll mit bis zu 100 Personen sechs Monate lang belegt werden 

Die Zeltanlage soll bis zu 100 Plätze umfassen und sechs Monate lang genutzt werden. Die künftigen Bewohner kommen voraussichtlich vor allem aus der Türkei, Syrien, Afghanistan und Nordmazedonien. Dabei handelt es sich sowohl um Familien als auch um alleinstehende Männer. Die Zeltanlage wird durch Hausmeister des Landratsamtes technisch betreut. Um die soziale Betreuung kümmert sich der Sozialdienst des Landratsamtes mit wöchentlichen Sprechstunden vor Ort. Bei Bedarf kann auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Derzeit suchen die Stadt und der Landkreis in enger Abstimmung nach einem geeigneten Standort für die Zeltanlage auf privater oder öffentlicher Fläche.  

Spätestens nach 24 Monaten wechseln die Asylbewerber von der vorläufigen in die Anschlussunterbringung. Dafür ist die jeweilige Kommune verantwortlich, in die die Geflüchteten entweder privat umziehen oder in die sie zugewiesen werden. Jeden Monat wird der Stadt eine bestimmte Quote an geflüchteten Menschen zugeteilt, die in Neckarsulm untergebracht werden müssen. Die Personen, die in der geplanten Notunterkunft des Landkreises untergebracht werden sollen, werden teilweise auf die Quote der Anschlussunterbringung angerechnet.

Stadt kann Aufnahmequote bei Anschlussunterbringung bislang erfüllen 

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat in der Sitzung zudem über den aktuellen Sachstand bei der Unterbringung von Geflüchteten in Neckarsulm. Die städtische Integrationsbeauftragte Julia Bruns und der stellvertretende Leiter des Amtes für Bürgerservice und Ordnung, Jürgen Rixinger, stellten die aktuellen Zahlen vor. Demnach leben derzeit etwa 210 Regelflüchtlinge in Neckarsulm. Davon sind 91 Flüchtlinge in städtischen Unterkünften untergebracht. Sie stammen überwiegend aus Syrien, Irak, Afghanistan und der Türkei. Die meisten Geflüchteten sind dezentral in städtischen oder privaten Wohnungen untergebracht.

Derzeit kann Neckarsulm seine Aufnahmeverpflichtungen erfüllen. Die Stadt rechnet jedoch damit, dass spätestens im kommenden Jahr wieder Regelflüchtlinge zusätzlich aufgenommen werden müssen.

490 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Sonderstatus 

Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gilt ein Sonderstatus. Sie fallen nicht unter das reguläre Asylrecht. Dessen ungeachtet müssen auch diese vor dem Krieg geflüchteten Menschen aufgenommen und untergebracht werden. Dies belastet die verfügbaren Unterbringungskapazitäten zusätzlich.

Aktuell leben 490 Menschen aus der Ukraine in Neckarsulm. Insgesamt 221 Personen konnten in städtischen oder angemieteten Wohnungen untergebracht werden. Die Stadt hat damit ihre Quote erfüllt und muss vorerst keine weiteren Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen. Allerdings lässt sich nicht absehen, wie lange der Krieg in der Ukraine noch andauert.  

„Ob Regelflüchtlinge oder Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine – gemeinsam mit dem Landkreis setzen wir alles daran, den Geflüchteten in Neckarsulm eine sichere Unterkunft und menschenwürdige Bleibe zu gewähren“, bekräftigte Steffen Hertwig.

Sporthalle der Christian-Schmidt-Schule mit Ukraine-Flüchtlingen belegt

In der vorläufigen Unterbringung in Neckarsulm (Stand: 19. Oktober) befinden sich 67 Regelflüchtlinge und 79 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Die Regelflüchtlinge sind in der Containerunterkunft des Landkreises in der Rötelstraße untergebracht. Dort ziehen in Kürze weitere 38 Personen ein. Die Sporthalle der Christian-Schmidt-Schule ist komplett mit ukrainischen Flüchtlingen belegt. Um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmert sich der Sozialdienst des Landratsamtes. Bei Anliegen oder Problemen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft in der Sporthalle können sich Anwohnerinnen und Anwohner an den Sozialdienst wenden, und zwar per E-Mail: j.tanasescu@landratsamt-heilbronn.de oder Tel. 07131/994-8950.

Die soziale Unterstützung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung wird durch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsmanagements gewährleistet. Die Integrationsmanager unterstützen Geflüchtete bei Fragen des alltäglichen Lebens, beim Stellen von Anträgen, bei der Integration in den Arbeitsmarkt und bei vielen weiteren Anliegen. Die Personalkosten werden weitestgehend vom Land Baden-Württemberg getragen.

Für Anliegen in Zusammenhang mit der sozialen Unterstützung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete an die städtische Integrationsbeauftragte Julia Bruns wenden: E-Mail: julia.bruns@neckarsulm.de, Tel. 07131/35-1461. (snp)    

(Erstellt am 22. November 2023)