Termine müssen für länger dauernde Angelegenheiten vereinbart werden

Als weitere Serviceleistung hat das Bürgerbüro der Stadt Neckarsulm die Arbeitsweise geändert und optimiert. Für Angelegenheiten, deren Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, müssen seit 01. Juni 2023 vorab verbindliche Termine vereinbart werden. Für Angelegenheiten, die schnell erledigt werden können, ist dies nicht erforderlich. In solchen Fällen können Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbüro ohne Anmeldung während der Öffnungszeiten besuchen und eine Wartemarke ziehen.             

Diese Neuregelung gilt seit 1. Juni 2023:

  • Die Vorsprache und Erledigung von länger dauernden Angelegenheiten im Bürgerbüro sind nur noch mit Termin möglich.
  • Für schnelle Angelegenheiten ist kein Termin notwendig.

Dieser wichtige Schritt in die Zukunft ist notwendig, um das vorhandene Personal sinnvoll und effizient einzusetzen und eine bessere Planung zu ermöglichen. Die Neuregelung hat auch für die Bürgerinnen und Bürger Vorteile: Die Besucherströme können durch die Terminplanung gleichmäßig verteilt werden, so dass sich die Wartezeiten auf ein Minimum reduzieren.

Zu den länger dauernden Angelegenheiten mit Terminvereinbarung zählen beispielsweise die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten, Kinderreisepässe, sämtliche Führerschein- und Meldeangelegenheiten, Beglaubigungen, Fischereischeine, Landesfamilienpass und Schwerbehinderten-Parkausweise.

Die Terminvereinbarung funktioniert am einfachsten über die städtische Homepage www.neckarsulm.de unter „Online-Termine“. Alternativ kann aber auch telefonisch unter der Rufnummer 35-1234 oder persönlich im Bürgerbüro ein Termin vereinbart werden. Hierfür können die Bürger während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen und werden nach Erhalt einer Wartemarke am Wartemarkenspender aufgerufen.

Zu den schnellen Angelegenheiten ohne Terminvereinbarung gehören die Abholung von Pass- und Ausweisdokumenten, die Beantragung eines Führungszeugnisses, der Erhalt einer Meldebestätigung, die Auskunft über die eigene Steueridentifikationsnummer, die Pin-Änderung beim Personalausweis, Unterschriftsbeglaubigungen, die Ausstellung einer Lebensbescheinigung sowie der Erhalt von Broschüren und Vordrucken.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros für diese schnelle Angelegenheiten lauten:

Mo: 08.00 – 15.30 Uhr (durchgehend)
Di: 08.00 – 12.00 Uhr
Mi: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Do: 08.00 – 12.00 Uhr
Fr: 08.00 – 12.00 Uhr.