Ansicht des Mietspiegels 2022 der Stadt Neckarsulm

Das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Neckarsulm hat unter Berücksichtigung des Mietspiegels der Stadt Heilbronn vom 01.08.2024 eine Auswertung des Mietniveaus für das Stadtgebiet Neckarsulm zusammengestellt. Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel, i.S.d. § 558c BGB.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die Mieten, die im Stadtgebiet Neckarsulm und den Stadtteilen für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden („ortsübliche Vergleichsmiete“).Im Rahmen einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel das vorrangige Mittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete einer konkreten Wohnung darzustellen. Hierzu enthält er nach fünf Baualtersklassen bzw. Wohnungsgrößen differenzierte Tabellen über die Mietwerte.

Grundsätzlich nicht anwendbar ist der Mietspiegel zur Feststellung der Miethöhe von geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen), bei Werks- oder Dienstwohnungen, Anmietungen im Familienumfeld, sofern die Wohnung bereits möbliert vermietet wird bzw. wenn es sich um eine Untervermietung handelt. Im Falle einer geförderten Wohnung ziehen Sie im Bedarfsfall die „Satzung der Stadt Neckarsulm zur Begrenzung der zulässigen Miete im öffentlich geförderten Wohnungsbau“ mit Stand vom 29.01.2009 hinzu.Den Mietspiegel können Sie in gedruckter Form unter der unten stehenden Kontaktadresse bestellen. Hierfür wird keine Schutzgebühr erhoben. Bei Versandwunsch fallen allerdings 2,- € Bearbeitungs- bzw. Versandkosten an.

Im Zuge der Fortschreibung der Mietpreis- und Kappungsgrenze durch die Landesregierung BW ist die Stadt Neckarsulm offiziell kein angespannter Wohnungsmarkt mehr. Daher greifen zum 01.01.2026 die Instrumente der Kappungs- und Mietpreisbremse nicht mehr. Es gelten die allgemeinen Vorgaben des BGB. Die vollständige Fortschreibung des Mietspiegels erfolgt wie gewohnt im Sommer 2026 und soll zum 01.10.2026 in Kraft treten. Bis dahin finden Sie unten die aktualisierte Fassung des Mietspiegels 2024 mit aufgehobener Kappungs- und Mietpreisbremse, gültig ab 01.01.2026

Gültig ab  01.01.2026

Gültig vom 01.10.2024 - 31.12.2025

Gültig vom 01.10.2022 - 30.09.2024