Schülerbeförderung in Neckarsulm
Im Landkreis Heilbronn ist die Schülerbeförderung durch die
"Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Schülerbeförderung (SchBefVO)"
sowie durch die "Satzung des Landkreises Heilbronn über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten" geregelt.
Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderungskosten?
Schülerinnen und Schüler der Grundschule I Werkrealschule I Realschule I Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums (einschließlich G9-Zug).
Berufsschüler unter bestimmten Bedingungen (z. B. Berufsschulpflicht).
Voraussetzung: Der einfache Schulweg ist länger als 3 km
Welche Kosten werden erstattet?
Kosten für Bus- oder Bahnfahrkarten zum Besuch der nächstgelegenen Schule, an der der gewünschte Abschluss erreicht werden kann.
Es wird nur die wirtschaftlichste Beförderungsform anerkannt.
Meist erfolgt die Beförderung über das "Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehrsnetz (HNV)" - z. B. mit dem MAXX-Ticket oder dem JugendTicketBW.
Was kostet es die Eltern?
Ein Eigenanteil ist zu leisten.
Ab dem dritten Kind ist die Beförderung kostenfrei.
Antrag auf Übernahme der Kosten sind im Rahmen von Bildung & Teilhabe I Leistungsbezieher (z. B. SGB II I Wohngeld I Kinderzuschlag) möglich.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Grundschulen: Erster Ansprechpartner ist das Sekretariat der jeweiligen Schule.
Weiterführende Schulen und Berufsschulen: Ansprechpartner ist das Landratsamt Heilbronn - Amt für Bildung und Familie.
Anträge sind schriftlich zu stellen - Formulare gibt es online beim Landratsamt oder über die Schule.
Nähere Informationen zur Antragsstellung I Kostenerstattung durch den Landkreis Heilbronn finden Sie hier
Schülerbeförderung I Grundschulförderklassen der Amorbachschule I Neckarsulm
Für Fahrten zu und von Grundschulförderklassen kann bei Wegstrecken, die länger als 1,5 km betragen, eine Schülerbeförderung gestellt werden.
Hier werden für die Schülerbeförderung Taxis gestellt, die Ihre Kinder an bestimmten, vom Taxiunternehmen geplanten Haltestellen einsammeln, zur Schule I wieder nach Hause I zur Haltestelle zurück bringen.
Nähere Infos zur Beförderung der Grundschulförderklasse - Kinder finden Sie hier: www.amorbachschule.de
Ansprechpartner: Sekretariat der Amorbachschule, sekretariat@amorbachschule.de
Anbei finden Sie Rundschreiben des Landratsamt Heilbronn zum Thema "Erstattungen von Schülerbeförderungskosten":
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| LRA HN Infoschreiben an Eltern und Schüler Preisanpassung D-Ticket JugendBW 2026 (70 KB) | 13.02.2026 | 70 KB |

