Windenergie
Zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes ist ein erheblicher Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Dazu gehört auch die Windenergie. Mit Treibhausgasemissionen über den Produktlebenszyklus von lediglich 11g CO2-Äquivalente pro Kilowattstunde können durch Windenergieanlagen erhebliche Emissionsreduktionen erzielt werden. Ein mit Erdgas betriebenes Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk emittiert im Vergleich etwa das 36-fache, ein Steinkohlekraftwerk das 79-fache und ein Braunkohlekraftwerk das 90-fache an Treibhausgasemissionen je Kilowattstunde. Vorteilhaft ist auch, dass die Anlagen im Betrieb keine Schadstoffemissionen wie Staub, Stickoxide oder Schwefeldioxid erzeugen und einen moderaten Flächenbedarf haben.
Um den Ausbau zu beschleunigen, schreibt das Land mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz gesetzlich vor, dass jede Region, darunter auch die Region Heilbronn-Franken bis 2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen muss. Das zeitliche Ziel wurde vom Regionalverband Heilbronn-Franken leider verfehlt. Informationen zum aktuellen Verfahrensstand stellt der Regionalverband hier zur Verfügung.
Als mögliche Standorte für Windenergieanlagen in Neckarsulm kommt der „Dornet“ in Obereisesheim und der „Mönchswald" in Dahenfeld in Betracht.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen
Allgemeine Fragen zur Windenergie in Neckarsulm
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg?
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes regelt die gesetzlichen Flächenziele für jedes Bundesland. Mit dem Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsgesetz hat das Land Baden-Württemberg das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes nochmals verstärkt. Das Land schreibt vor, dass jede Region bis 2025 mindestens 1,8 Prozent der Fläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen muss.
In unserem Fall muss der Regionalverband Heilbronn-Franken auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen festgelegen. Wichtig hierbei ist, dass der prozentuale Anteil der Vorranggebiete lediglich auf Ebene der Regionen gezählt wird.
Welche Flächen hat die Stadt Neckarsulm an den Regionalverband als Vorranggebiete für Windenergieanlagen gemeldet? Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?
Bereits 2014 wurden bei einer Untersuchung von Ausschluss- und Vorranggebieten auf Ebene des FNP die beiden Flächen Dornet und Mönchswald als mögliche Potenzialflächen ausgewiesen.
Die Betrachtung der Potenzialflächen erfolgte auf Regionaler Ebene durch den Regionalverband, der die gesamte Gemarkungsfläche Neckarsulms in die Betrachtung einbezogen hat.
Die Kriterien zur Meldung der Potenzialflächen wurden vom Regionalverband Heilbronn-Franken definiert. Dazu zählen unter anderem: Windleistungsrichte, Abstandsflächen zur Wohnbebauung, Infrastruktureinrichtungen, militärischen Nutzungen, Gewässer, Naturschutzgebiete uvm. (vgl. Kriterien-Set des Regionalverbands Heilbronn-Franken).
Die durch die Stadt an den Regionalverband gemeldeten Vorranggebiete weisen eine Gesamtfläche von knapp 90 Hektar auf.
Wurde mit der Meldung der Potenzialflächen das 1,8% Ziel für Neckarsulm erreicht?
Die Flächenziele zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft werden auf Ebene der Regionen festgelegt. Für unsere Region bedeutet dies, dass der Regionalverband Heilbronn-Franken auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen festgelegen muss.
Würde man theoretisch das 1,8% Flächenziel auf die Stadt Neckarsulm beziehen, wäre die Meldung von ca. 45 Hektar erforderlich. Mit der Meldung der beiden Potenzialflächen Dornet und Mönchswald hat die Stadt Neckarsulm dieses theoretische Ziel erfüllt.
Wurden Alternativen zu Windenergienanlagen geprüft?
Für eine versorgungssichere Energiewende sind Bemühung bei allen Erneuerbaren Energien erforderlich. Nach der aktuellen Gesetzgebung ist sowohl der Ausbau von Windenergie als auch Freiflächen-Photovoltaik verpflichtend erforderlich. Für beide wurden eigene Flächenziele ausgewiesen (Windenergie 1,8 %, Freiflächen-PV 0,2%). Ebenso ist zum 01.01.2022 die PV-Pflicht bei Neubauten, Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen und grundlegenden Dachsanierungen in Kraft getreten (Dachsanierung zum 01.01.2023).
Die Stadt Neckarsulm ist bereits seit mehr als 30 Jahren im Bereich Photovoltaik aktiv. Mit der solaren Nahwärme in Amorbach mit einem 150.000 m3 -Erdsonden-Wärmespeicher werden rund 4.000 Wohneinheiten über verschiedene Nahwärmeinseln versorgt. Im Jahr 2004 wurde ein Biomasseheizwerk in Betrieb genommen. Eine Siedlung mit 1.300 Wohneinheiten und eine Schule werden über eine Solaranlage mit Saisonalspeicher versorgt. Auch bei kommunalen Gebäuden treibt die Stadt Neckarsulm den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter voran. Seit 2023 haben Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit kostenlose Solarberatung in Anspruch zu nehmen.
Wie profitiert die Kommune von den Windenergieanlagen?
Die Stadt Neckarsulm sieht den Aufbau der Windenergie vor dem Hintergrund der Energiewende und des Klimaschutzes als wichtige Aufgabe. Bei den beiden Windenergievorhaben nimmt die Stadt Neckarsulm die Rolle der Verpächterin der kommunalen Flächen ein. Die Stadt Neckarsulm ist somit kein Vorhabensträger.
Dennoch profitiert die Stadt Neckarsulm von den Einnahmen aus Pacht und Gewerbesteuer sowie der Beteiligung von Kommunen nach §6 EEG.
Windenergievorhaben im Stadtgebiet Neckarsulm
Dornet
Westlich des Ortsteils Obereisesheim plant die ZEAG Energie AG die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im städtischen Waldgebiet Dornet. Es soll eine Energiegenossenschaft gegründet werden, an der sich auch die Bürger beteiligen können
- 25.01.2024 Grundsatzbeschluss Entwicklung Windenergieprojekt im Dornet
🟢Abgeschlossen - 26.09.2024 Grundsatzbeschluss Pachtvertrag
🟢Abgeschlossen - 22.04.2024 Bürgerinformationsveranstaltung in Obereisesheim
🟢Abgeschlossen - 09.10.2024 Bürgerinformationsveranstaltung in Untereisesheim
🟢Abgeschlossen - Genehmigungsverfahren
🟡laufend
Mönchswald
Zwischen Neckarsulm, Dahenfeld und Erlenbach plant die Enerkraft GmbH die Errichtung von insgesamt 4 Windenergieanlagen im Mönchswald. Davon soll eine Anlage auf der Gemarkung Neckarsulm stehen, die weiteren Standorte befinden sich in Erlenbach. Auch hier soll eine Beteiligung der Bürger ermöglicht werden.
- 22.03.2024 Unterzeichnung Nutzungsvertrag
🟢Abgeschlossen - 24.06.2024 Bürgerinformationsveranstaltung in Erlenbach
🟢Abgeschlossen - 05.02.2025 immissionsschutzrechtlicher Bauvorbescheid erteilt
🟢Abgeschlossen
Bei Fragen können Sie sich gerne an Windenergie@Neckarsulm.de oder
an das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht wenden.
