„Sanierung“ heißt Wiederherstellung. Sanierungsgebiete sind Bereiche mit städtebaulichen Mängeln. Diese Situation soll durch Förderprogramme von Bund und Ländern sowie unter finanzieller Beteiligung der Stadt verbessert werden. Die Abteilung Stadtsanierung erarbeitet die verfahrenstechnischen Voraussetzungen zur Aufnahme in die Förderungsprogramme und koordniert die Umsetzung der Sanierungsziele. Die Einholung der Fördermittel von Bund und Land ist ebenfalls Aufgabe dieser Abteilung.
Sanierungsgebiet "Obereisesheim Freibrunnen"
Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten ist das Sanierungsgebiet„Obereisesheim Freibrunnen“. Die Funktion des Gebietes als Wohnstandort soll im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung erhalten, gesichert und gestärkt werden. Insgesamt soll das Wohnangebot und das Wohnumfeld qualitativ verbessert werden. Die im Rahmen der Sanierung entstehenden Baulücken werden zum einen zu einer maßvollen Steigerung des Wohnangebotes und zum anderen zur Verbesserung der Situation des ruhenden Verkehrs verwendet.
Allgemeine Sanierungsziele
- Bausubstanzielle und energetische Erneuerung des Gebäudebestandes
- Stärkung und Entwicklung der Wohnnutzung für ein vielfältiges Wohnungsangebot
- Schließung von Baulücken
- Schaffung neuer Wohnangebote
- Beseitigung von Leerständen
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität entlang von Straßen- und Platzräumen zur Erhöhung der Umfeldqualität für die bestehende Wohnnutzung
- Erhalt und Stärkung der Grund- und Nahversorgung
Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit den beteiligten Grundstückseigentümern durchgeführt. Der ständige Dialog mit den beteiligten Bürgern wird vom Amt für Stadtentwicklung und Baurecht, Abt. Liegenschaften, geführt. Die Unterstützung der privaten Maßnahmen mit Fördermitteln und steuerlichen Vorteilen ist ebenfalls Aufgabe der Fachabteilung.
Sanierungsgebiet "Viktorshöhe"
Seit dem 01.01.2025 ist die Stadt Neckarsulm mit dem Gebiet „Viktorshöhe“ offiziell in das Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP) aufgenommen. Insgesamt wurde das Sanierungsverfahren mit einem vorläufigen Zuwendungsbetrag in Höhe von 900.000 Euro ausgestattet. Dies entspricht unter Einberechnung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 40% einem Gesamtförderrahmen in Höhe von 1.500.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum der Förderdauer wurde zunächst auf die Dauer vom 01.01.2025 bis zum 30.04.2034 festgelegt. Dass Regierungspräsidium kann den Bewilligungszeitraum auf Antrag verlängern. Bei den bisherigen Sanierungsgebieten der Stadt Neckarsulm wurde die Dauer der Sanierungsdurchführung meist um einige Jahre verlängert.
Förderrichtlinien für private Bau- und Ordnungsmaßnahmen
Die Bezuschussung von Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen soll für die Eigentümer einen deutlichen Anreiz bilden, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Wohnverhältnisse sowie die Funktionsfähigkeit und Attraktivität des Gebietes zu verbessern. Der Eigentümer eines Gebäudes, der Erneuerungsmaßnahmen bzw. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB oder Ordnungsmaßnahmen (d.h. insbesondere Abbruch und Freilegung) durchführt, soll deshalb einen anteiligen Zuschuss aus Sanierungsmitteln erhalten.

