Fördermöglichkeiten im Klimaschutz
Kommunales Förderprogramm "Fassadengrün"
- Neues Förderprogramm „Fassadengrün“
- Finanzielle Unterstützung für die Begrünung von Gebäudefassaden in Neckarsulm
- Ziel: Verbesserung der Lebensqualität & aktiver Klimaschutz
- Antragsberechtigt: Eigentümer und Nutzungberechtigte von Grundstücken, Privatpersonen und Unternehmen
- Förderung: Bis zu 50 % der Kosten, max. 3.000 EUR pro Gebäude
- Mindestgröße der begrünten Fläche: 10 m²
- Antragsstellung ab 01. April 2025
- Bearbeitungszeit: Bewilligung 4-6 Wochen ab Antragstellung
- Weitere Infos & Antragstellung: Stabsstelle Klimaschutz@Neckarsulm.de, Telefon +497132352004
Antragsunterlagen:
Förderdatenbank der KEA-BW:
Die Landesenergieagentur KEA-BW hat zu den zahlreichen bundesweiten und regionalen Förderprogrammen rund um Klimaschutz eine Übersicht zusammengestellt. Die Förderdatenbank finden Sie hier
Fördermöglichkeiten Erneuerbare Energien
Fördermöglichkeiten Photovoltaik:
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu Förderprogrammen von Bund, Land und Kommune sowie die jeweiligen Links zum Fördergeber.
Fördermöglichkeiten Nachhaltig bauen und wohnen
Anlaufstelle für Gebäudesanierungen: Zukunft Altbau
Förderprogramme der KfW
Die KfW fördert im Auftrag des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten.
Im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) sind Darlehen von bis zu 100.000 € je Wohneinheit möglich, bei zusätzlichem Nachhaltigkeitszertifikat bis zu 150.000 €. Die Finanzierung kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken.
Gefördert werden ausschließlich Gebäude mit hohen energetischen Standards und ohne fossile Heiztechnik. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderprogramme der BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik:
· BEG EM Gebäudehülle
· BEG EM Heizungsförderung
Die konkrete Förderhöhe hängt von der Maßnahme, dem Effizienzstandard und möglichen Bonusprogrammen ab.
Kostenlose Energieberatung
In Baden-Württemberg gibt es ein Angebot für einkommensschwache Haushalte:
· Kostenlose Energieberatung
· Tipps zum Energiesparen und Senken der Kosten
· Telefonisch, online oder vor Ort (inkl. Hausbesuch möglich)
Der Eigenanteil für den Energie-Check entfällt bei entsprechendem Nachweis (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe). Weitere Informationen finden Sie hier.
Fördermöglichkeiten Nachhaltig konsumieren und Recycling
Fördermöglichkeiten von Mehrwegwindeln im Landkreis:
Der Landkreis Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb fördert den Wechsel auf Mehrwegwindeln mit 100 Euro pro Antragsteller.Nachhaltig wickeln wird belohnt - hier.
Fördermöglichkeiten Mobilität
Für Vereine:
Kostenloser Verleih von mobilen Fahrrad-Anlehnbügeln für Neckarsulmer Veranstaltungen
Die nachhaltige Anreise mit dem Fahrrad zu städtischen Veranstaltungen ist eine wichtige Maßnahme in unserem Klimaschutzkonzept. Um dies zu unterstützen, stellen wir mobile Fahrradanlehnbügel kostenlos zur Verfügung:
Ein Modul umfasst 3 Anlehnbügel, verbunden durch einen stabilen Bodenrahmen.
Pro Modul können 6 Fahrräder parken, insgesamt stehen 17 Bügelmodule für 100 Parkmöglichketen zur Verfügung.
Und so funktioniert´s:
1. Benötigte Anzahl an Fahrradbügeln im Bauhof bestellen:
E-Mail: Bauhof@Neckarsulm.de
2. Die Abholung der Fahrradbügel muss selbst organisiert werden.
3. Der Auf- und Abbau der Fahrradbügel kann einfach durch eine Person ohne großen Kraftaufwand durchgeführt werden.
Mit diesem Angebot erleichtern wir die klimafreundliche Anreise mit dem Fahrrad und tragen aktiv zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in unserer Stadt bei. Bei Fragen steht die Stabsstelle Klimaschutz@Neckarsulm.de gerne zur Verfügung.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
KfW-Umweltprogramm (Kredit Nr. 240, 241)
Die KfW Bankengruppe fördert Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen in folgenden Bereichen:
· Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
· Natürliche Klimaschutzmaßnahmen
· Luftreinhaltung/Lärmschutz
· Klimaschutz-/sowie Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
· Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
· Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen und andere gewerbliche Antragsteller.
BW-e-Gutschein (derzeit nicht aktiv)
In Baden-Württemberg soll der Anteil an PKW und Leichtfahrzeugen mit Elektroantrieb steigen. Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW/Leichtkraftwagen zu entscheiden.
Es handelt sich um eine Förderung der Unterhalts- sowie Betriebskosten für Ihre Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem. Sie erhalten Zuschüsse bis zu 1.000 € für batterieelektrische Einzelfahrzeuge, die in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Die L-Bank ist mit der Abwicklung der Förderung beauftragt
TruckCharge@BW
Mit dem Förderprogramm TruckCharge@BW unterstützt das Land Baden-Württemberg den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw. Gefördert werden unter anderem:
· öffentliche und nichtöffentliche Ladepunkte
· Ladeinfrastruktur auf Betriebsgeländen, in Lade-Hubs und Umschlaganlagen
· der Anschluss an das Stromnetz
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bis zu 20 % für große Unternehmen.
Die Abwicklung erfolgt über die L-Bank. Die Verfügbarkeit der Förderung ist abhängig von den jeweils aktuellen Förderaufrufen und Budgets.
BW-e-trucks
Das Förderprogramm BW-e-trucks unterstützt den Kauf von Elektro- und Brennstoffzellen-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 (über 3,5 t).
Die Investitionsmehrkosten werden abhängig von der Unternehmensgröße gefördert:
· kleine Unternehmen: 60 %
· mittlere Unternehmen: 50 %
· große Unternehmen: 30 %
Die Förderung richtet sich ausschließlich an gewerbliche Antragsteller. Die Abwicklung erfolgt über die L-Bank. Die Verfügbarkeit der Förderung hängt von den jeweils aktuellen Förderaufrufen und Budgets ab.


