Leistungen

Aufenthaltsrecht; Aufenthaltsgesetz für Nicht-EU-Bürger

Das Aufenthaltsgesetz enthält die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsangehörige aus Nicht-EU Staaten.

Gesetzliche Grundlagen zu Fragen der Beschäftigung und Au-pair Beschäftigung finden Sie hier in diesen allgemeinen Informationen.

Seit dem 01.09.2011 hat die Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt und den elektronischen Aufenthaltstitel eingeführt. Der Aufenthaltstitel wird seither als Plastikkarte im Keditkartenformat von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Eine persönliche Vorsprache und die Abgabe von Fingerabdrücken, auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr, ist für den elektronischen Aufenthaltstitel zwingend erforderlich.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Ausländerwesen Stadt Neckarsulm

Marktstraße 18

74172 Neckarsulm

Postfach

Postfach 1361

74150 Neckarsulm

Telefon: 07132 35 4641 / Fax: 07132 35 432

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zu den Voraussetzungen zu erhalten.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich ja nach Anliegen an die Sachbearbeiter/innen oder die Sachgebietsleitung im Rathaus Gebäude B Erdgeschoss

Fristen

Vom jeweiligen Anliegen abhängig

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Reisepass

Kosten

Im Rahmen der Bearbeitung fallen Gebühren an, hierzu verweisen wir auf die seit 01.09.2017 bundeseinheitlichen Gebühren im Ausländerrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um nähere Informationen zu erhalten.

Bearbeitungsdauer

Vom jeweiligen Anliegen abhängig

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz, höherrangiges internationales Recht