Bedingungen für Fußverkehr vor Ort sollen verbessert werden

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Die Stadt Neckarsulm wurde als eine von zwölf Kommunen für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2026 des Landes ausgewählt. (Foto: Adobe Stock)   

Die Stadt Neckarsulm wurde als eine von zwölf Kommunen für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2026 des Landes Baden-Württemberg ausgewählt. Raimund Haser MdL, Staatsekretär im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, überreichte die Teilnahmeurkunden in Stuttgart an die ausgewählten Kommunen. Die Stadt Neckarsulm war mit ihrer Bewerbung zum Schwerpunkt Hauptfußwege erfolgreich.

Beim Fußverkehrs-Check untersuchen Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung gemeinsam die Bedingungen für den Fußverkehr vor Ort und entwickeln Ideen, wie die Fußverkehrsinfrastruktur attraktiver, sicherer und barrierefreier gestaltet werden kann. Die Fußverkehrs-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker ins Bewusstsein zu rücken und eine neue Geh-Kultur vor Ort zu fördern.

Der Fußverkehrs-Check folgt einem standardisierten Ablauf. Zum Format gehören ein Auftakt-Workshop, gemeinsame Begehungen und ein Abschluss-Workshop. Die Termine der einzelnen Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.   

Baden-Württemberg setzt auf systematische Fußverkehrsförderung

Die Fußverkehrs-Checks sind ein zentrales Instrument der Fußverkehrsstrategie Baden-Württemberg. Seit 2015 wurden mehr als 120 kommunale Fußverkehrs-Checks durch das Verkehrsministerium gefördert. Die Stadt Neckarsulm nahm erstmals 2018 an diesem Format teil. Das Land unterstützt die teilnehmenden Kommunen mit finanziellen Mitteln und fachlichem Know-how.

Die Stadt hat die Erkenntnisse, die beim Fußverkehrs-Check 2018 gewonnen wurden, dort, wo es möglich und sinnvoll war, umgesetzt. Dies betrifft besonders die Wegweisung, die Barrierefreiheit und das Umfeld von Schulen. In diesem Jahr wird das Fußverkehrskonzept weitgehend in Eigenleistung ausgearbeitet. Die Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks bilden dafür eine wichtige Grundlage.          

Die Fußverkehrs-Checks werden vom Land Baden-Württemberg finanziert und von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) koordiniert. Baden-Württemberg gilt als Vorreiter in der Fußverkehrsförderung und setzt damit bundesweit Maßstäbe. (VM/snp)

(Erstellt am 13. Oktober 2026)