Grundsätzliche Informationen
BEWERBUNGSFRIST bis 31.12.2026
Der englische Begriff “Tiny House” bezeichnet “Winzige Häuser” und damit die kleinste Form von Wohngebäuden. In Deutschland ist der Begriff “Kleine Gebäude” als Häuser mit einer Nutzfläche von max. 50 m² definiert. Die kleine Größe ermöglicht es, dass diese Art von Gebäuden als Ganzes oder in nur zwei Gebäudeteilen transportiert werden kann. Auf diese Weise können Grundstücke auch temporär bebaut werden. Die Bauzeit vor Ort ist minimal.
Die Zielgruppe von Tiny Houses sind kleine Haushalte von 1-2, selten 3 Personen mit einem minimalistischen und ressourcenschonenden Lebensstil, die dauerhaft auf kleinstem Raum wohnen möchten. Bewohner von Tiny Houses betreiben aktives “Downsizing” und begrenzen ihre Wohnbedürfnisse und materiellen Besitztümer auf die wirklich wesentlichen Elemente.
Ältere, alleinstehende Personen könnten zu groß gewordenen Wohnraum für Familien frei machen und trotzdem weiter attraktiv wohnen. Für junge Menschen und kleine Familien bietet ein Tiny House eine bezahlbare Möglichkeit, Wohneigentum zu erlangen. Aus diesem Grund kann das Grundstück von der Stadt als Eigentümerin angemietet werden. Das Haus selbst bleibt Eigentum des jeweiligen Mieters bzw. der Mieterin.
Die Stadt verfolgt mit dem Projekt zwei Ziele:
Für kleine Haushalte soll das Angebot für attraktive Wohnmöglichkeiten erweitert und die bedarfsgerechte Verteilung von Wohnbauflächen in Neckarsulm gefördert werden. Ebenso soll ein Beispiel für private Eigentümer von bislang ungenutzten Grundstücken (”Enkelgrundstücken”) gegeben werden, wie eine temporäre Bebauung mit Tiny Houses aussehen kann. Im städtischen Klimaschutzkonzept (Maßnahme GL3) wird die Suffizienzstrategie „Wohnen“ beschrieben. Der Begriff der Wohnraumsuffizienz meint, dass nur so viel Raum bewohnt wird, wie zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse wirklich nötig ist. Suffizienz ist allerdings nicht nur eine wohlverstandene Bescheidenheit und Selbstbeschränkung, sondern bietet auch viele Vorteile für den Einzelnen: Bau- bzw. Mietkosten ebenso wie Nebenkosten sind geringer, der Aufwand für Reinigung hält sich in Grenzen und ist vor allem im Alter leichter zu bewältigen, funktionale Gemeinschaftsräume sowie das Teilen von Verkehrsmitteln, Werkzeugen und Geräten können das soziale Miteinander stärken.
Für eine „normale“ Wohnbebauung ist das Grundstück deshalb ausdrücklich nicht vorgesehen.
Die Stadt Neckarsulm vermietet die Grundstücksflächen 1-4 für 15 Jahre (zzgl. 10 Jahre optional) für den Bebauung mit
je einem Tiny-House in Form von jeweils transportablen Modulhäusern.
Gerne gesehen wäre hierbei ein lebendiges nachbarschaftliches Miteinander, in dem sich die beiden dort bauenden Haushalte in ihren jeweiligen Lebensphasen ergänzen und sich gegenseitig auch im Alltag unterstützen können.
Im Sinne des Minimalismus und der Ressourcenschonung werden die gemeinschaftliche Nutzung des Außenbereichs (PKW- und Fahrradstellplatz, Gemüsebeet, Grillstelle) und das Teilen von Geräten (Gartenhütte, Werkzeug, Rasenmäher) zwischen den beiden Wohnparteien begrüßt.
Grundstück und spezifische Informationen
Lage des Grundstücks
Die große Kreisstadt Neckarsulm liegt im Norden von Baden-Württemberg im Landkreis Heilbronn und schließt unmittelbar an das gleichnamige Oberzentrum an. Auf einer Fläche von knapp 25 km² leben rd. 27.000 Menschen.
Die Stadt ist mit zwei Anschlussstellen an die Autobahn BAB 6 angebunden. Über die BAB 6 besteht zudem eine schnelle Anbindung zur BAB 81 als Nord-Süd-Verbindung. Eine ebensolche stellt die, durch die Stadt führende, Bundesstraße 27 dar.
Des Weiteren existieren die vier Bahnhaltepunkte „Neckarsulm Süd“, „Neckarsulm“ (Bahnhof), „Neckarsulm Mitte“ und „Neckarsulm Nord“, die von Regional- und S-Bahnen auf der Strecke Heilbronn-Würzburg und Heilbronn-Heidelberg/Mannheim bedient werden. Am Bahnhof Neckarsulm halten zusätzlich Regional-Express-Züge.
Mit rund 40.000 Arbeitsplätzen ist Neckarsulm die wirtschaftlich bedeutendste Stadt des Landkreises. Hier haben sich neben den großen Firmen, wie die Audi AG, Lidl und Kaufland, die Rheinmetall Automotive AG und die Bechtle AG zahlreiche Mittel- und Kleinbetriebe niedergelassen.
Alle Teilflächen liegen direkt nebeneinander am Rande des Wohngebiets Neuberg bzw. am Kalben. Durch seine Randlage sind die Flächen entsprechend naturnah sowie in sehr ruhiger, erholsamer Lage. Schulen und Kitas sind fußläufig in ca. 5 min. bzw. 15 min. erreichbar. Die Innenstadt ist durch die direkte Stadtbusanbindung aber auch mit dem Fahrrad oder Auto schnell erreichbar. Verschiedene größere Einkaufs-möglichkeiten sind ebenfalls schnell mit dem Auto erreichbar.
Kosten
Die monatliche Miete für die jeweiligen Teilflächen (1-4) beträgt 1,00 EUR/m². Hierin sind keinerlei Betriebskosten enthalten.
Die Kosten für die Herstellung zentraler Hausanschlüsse für das Frischwasser, Abwasser, Strom und Internet bis zu einem externen Hausanschlusskasten bzw. externen Wasserschacht trägt die Stadt Neckarsulm. Der Anschluss von dort an die Häuser ist jeweils Sache des Mieters.
In Deutschland hergestellt, liegen die Kosten für ein schlüsselfertiges, qualitativ hochwertiges und ökologisch nachhaltiges Modulhaus, zwischen ca. 100.000 und 180.000 EUR. Die Preise sind dabei insbesondere von der Leistungstiefe, Größe, Qualität und Nachhaltigkeit der Materialien sowie dem Bezugsort abhängig.
Hinzuzurechnen sind die Baunebenkosten wie insb. Transport, Kranung, Gründung, Hausanschlüsse bis in das Haus hinein, Kosten für Bauvorlageberechtigte (bspw. Architekt), Genehmigungsverfahren und Gebühren.
Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss seitens der Grundstücksmieter gesichert sein. Eine Finanzierungsbestätigung in entsprechender Höhe ist vor Unterzeichnung des Mietvertrages vorzulegen.
Erschließung
Die Herstellung eines zentralen Hausanschlusskastens für Strom/Internet und eines zentralen Schachts für Wasser/Abwasser mit den Verbrauchszählern, wird von der Stadt Neckarsulm beauftragt und durchgeführt. Der direkte Anschluss in das Haus, ist Sache des Mieters.
Die Errichtung und der Betrieb von Regenwasserrückhalteräumen auf dem Grundstück sind ausdrücklich gefordert und erforderlich. Diese können auch oberirdisch platziert werden. Überschüssiges Niederschlagswasser der Dachflächen muss auf dem Grundstück versickern.
Baugenehmigungsverfahren
Als Nutzung sind Tiny-Houses zugelassen. Die genaue Größe ist hierbei nicht festgesetzt. Eine Nutzfläche von weniger als 50 m² wird jedoch ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich sind Gebäude mit bis zu 0,4 (GRZ, 40 % der Grundstücksgröße) zulässig. Einschließlich Nebenflächen und Zuwegungen darf die Überbauung maximal 60 % betragen. Die Firstrichtung soll um 45° zu der bestehenden Bebauung gegenüber gedreht sein. Flachdächer wären auch möglich.
Die Grundstücksmieter müssen nach Zuschlag ein Baugenehmigungsverfahren für ihr Modulhaus durchlaufen. Die Kosten dafür tragen die Mieter. In diesem Zusammenhang besteht auch eine Zisternenpflicht, die sich auch durch eine oberirdische Regenwasserrückhaltung sowie eine daraus folgende Nutzung beispielsweise für die Gartenbewässerung realisieren lässt. Diese Kosten sind ebenfalls im Rahmen der Bebauung und Nutzung durch den Mieter zu tragen.
Bewerbungsmöglichkeiten
- Die Informationen zum Tiny House-Projekt werden auf der Homepage der Stadt Neckarsulm, sowie im Neckarsulm Journal und ggf. in weiteren Medien der lokalen Presse veröffentlicht.
- Ab Veröffentlichung können sich Bewerber bis zum 31.12.2026, mittels des von der Stadt Neckarsulm zur Verfügung gestellten Bewerbungsformulars online, per E-Mail oder Brief auf jeweils zwei der Teilflächen bewerben. Hierbei kann priorisiert werden (i.S.v. 1. Wahl = Teilfläche 1 ansonsten Teilfläche 3).
Der Eingang wird vorrangig per E-Mail bestätigt.
Der Bewerbung sind eine grobe Planung und ggf. Angebote zu der beabsichtigten Bebauung des Grundstücks beizulegen. Daraus muss hervorgehen, welche Art und Form von Tiny-House geplant ist. - Die Stadt Neckarsulm behält sich vor, aufgrund der eingegangenen Bewerbungen demjenigen Bewerber, der mit den von der Stadt verfolgten Zielen des Projekts am besten übereinstimmt, die jeweilige Teilfläche anzubieten.
- Die Bewerber willigen mit ihrer Bewerbung ein, dass neben der Verwaltung auch der Gemeinderat über die Daten der Bewerbung Kenntnis erlangt bzw. dass der Gemeinderat im Anschluss an das Bewerbungsverfahren darüber informiert wird, welcher Bewerber den Zuschlag für eine Teilfläche erhalten hat.
- Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind:
- Juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen und andere juristische und natürliche Personen, die Gebäude für Dritte errichten.
- Bewerber, die sich mit falschen Angaben einen Vorteil im Bewerbungsverfahren verschaffen.
- Bewerber mit unvollständig ausgefüllten Bewerberformularen oder Unterlagen.
- Bewerber, die bereits in der vergangenheit einen Wohnbauplaz vonder Stadt Neckarsulm erworben/ gepachtet oder gemietet haben und diesen noch im Besitz oder Eigentum haben
- Personen, die das Grundstück und Tiny House als Zweitwohnsitz oder zur Vermietung an Dritte nutzen möchten.
Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Personen, die in einem Haushalt leben, zählen als ein Bewerber.
Bewerbungsformular
Folgeschritte und weiteres Vorgehen
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird ein Mietvertrag zwischen den Parteien, die den Zuschlag erhalten haben, und der Stadt Neckarsulm geschlossen. Darin werden gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt.
Jede Mietpartei sucht sich in der Folge einen Bauvorlageberechtigten (bspw. Architekt) für die Genehmigungsplanung und ein Bauunternehmen für den Bau ihres transportablen Modulhauses.
Das Baugenehmigungsverfahren dauert seitens der Stadt normalerweise ca. 6 - 8 Wochen. Die Herstellung der Hausanschlüsse durch die Stadt Neckarsulm erfolgt parallel.
Die Grundstücke stehen voraussichtlich im April 2027 für die Bebauung zur Verfügung. Die Bebauung muss dann innerhalb von einem Jahr ab Grundstücksübergabe erfolgen.
Es sind nur Modulhäuser zulässig, die grundsätzlich baugenehmigungsfähig sind und damit alle baurechtlichen Auflagen für Gebäude der Gebäudeklasse 1, einschl. der Verpflichtung für Photovoltaik-Anlagen erfüllen.
Die Modulhäuser müssen im Bereich den vorgegebenen Baufelder errichtet werden und dürfen jeweils 50m² Nutzfläche nicht überschreiten.
Die Modulhäuser müssen so gebaut werden, dass sie nach Ende der Mietzeit in einem oder in zwei Teilen zerstörungsfrei wieder vom Grundstück entfernt werden können. Dazu muss von den Mietern die Situation der Ein-/Ausbringung über die angrenzenden Straßen berücksichtigt werden.
Ebenso muss die Gründung der Modulhäuser so erfolgen, dass das Fundament nach Ende der Mietzeit wieder rückstandslos vom Grundstück entfernt werden kann.
Die Kosten für den Abtransport / Rückbau trägt der Grundstücksmieter.
Die Stadt bevorzugt Modulhäuser, die sich durch eine ökologisch nachhaltige Bauweise aus nachwachsenden Rohstoffen auszeichnen, erneuerbare Energien integrieren und ein attraktives Erscheinungsbild haben, das die Häuser optisch zueinander und zur Umgebung passen lässt.
Die äußere Gestaltung der Gebäudekörper ist vor Unterzeichnung des Mietvertrags einvernehmlich mit dem Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung abzustimmen.

