Parken ist bereits ab der ersten Stunde kostenpflichtig
Die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze in Neckarsulm wird neu geregelt. In den beschrankten städtischen Tiefgaragen und auf den offenen Parkplatzanlagen ist das Parken vom 1. November an bereits ab der ersten Stunde kostenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt ein Euro je Stunde mit einem Tageshöchstsatz von acht Euro. Der Gemeinderat stimmte sowohl der Gebührenanpassung als auch dem neuen Nutzungskonzept zu. Das Kolpingparkdeck, der Parkplatz Stadtmauer und die Tiefgarage Klostergraben werden umbenannt. Neu hinzu kommt das Parkhaus am Museum (früher Parkhaus K 2000) an der Gottlieb-Daimler-Straße, das vom 1. Januar 2027 an teilweise für das öffentliche Parken freigegeben wird. Damit stehen Kunden und Besuchern der Innenstadt künftig 81 zusätzliche Parkplätze zur Verfügung.
Die Stadt hatte das kostenpflichtige Parken im März 2022 eingeführt und die Parkgebühren nach der Parkdauer gestaffelt. Die erste Stunde Parken ist bislang noch kostenfrei. Die Parkraumbewirtschaftung ist seit Jahren defizitär; im Jahr 2025 betrug das Betriebsdefizit 865.000 Euro. Duch die Gebührenpflicht ab der ersten Stunde kann das Defizit um etwa 208.000 Euro reduziert werden.
Zum 1. Oktober 2026 wurde zudem die Miete für diejenigen Stellplätze erhöht, die dauerhaft privat beziehungsweise an Beschäftigte der innerstädtischen Gewerbebetriebe vermietet sind. Die so insgesamt erzielten Mehreinnahmen sollen verwendet werden, um die Reinigung, Unterhaltung und Sanierung der städtischen Parkplatzanlagen mitzufinanzieren. Fast alle Anlagen müssen dringend baulich saniert werden.
In Parkhäusern Ballei und am Museum darf weiter eine Stunde frei geparkt werden
Die Parkpflicht ab der ersten Stunde gilt vom 1. November an für alle Tiefgaragen und offenen Parkplatzanlagen. Ausgenommen sind das Parkhaus Ballei in der Seestraße und das Parkhaus am Museum (ab 1. Januar 2027). Dort ist die erste Stunde Parken weiter kostenfrei. Die Gebührenpflicht gilt erst ab der zweiten Stunde.
In allen anderen Parkplatzanlagen kostet das Parken einheitlich einen Euro je Stunde. Der Tageshöchstsatz beträgt acht Euro. Für alle öffentlichen Stellplätze im Straßenraum gilt weiter die Parkscheibenregel: Mit Parkscheibe darf eine Stunde lang kostenfrei geparkt werden; die Parkdauer auf diesen Stellplätzen ist auf eine Stunde begrenzt.
Die Gebührenpflicht gilt wie bislang von Montag bis Samstag, 8 bis 18 Uhr. Sonntags und feiertags ist das Parken frei.
Neue Bezeichnungen: Parkplätze Marktplatz, Stadtpark, Schlossplatz, Tiefgarage Innenstadt
Bestimmte Parkplatzanlagen werden umbenannt, damit sie dem jeweiligen Standort besser zugeordnet werden können. Dies betrifft den Parkplatz Marktplatz (früher Kolpingparkdeck), den Parkplatz Stadtpark (Stadtmauer), den Parkplatz Schlossplatz (Deutsches Zweiradmuseum) und die Tiefgarage Innenstadt (Klostergraben).
Im Parkhaus am Museum ist das Parken ab 1. Januar 2027 auf den ersten beiden oberirdischen und in der ersten Tiefebene möglich. Um dieses Parkhaus besser an die Innenstadt anzubinden, ist ein zusätzlicher Ausgang auf der stadtzugewandten Seite geplant. Dieser führt direkt zur neuen Fußgänger- und Radwegeunterführung Neckarstraße und von dort in die Innenstadt.
Parkbereiche und Gebühren im Überblick
Hier die Parkbereiche und die neuen Parkgebühren (ab 01.11.2026) im Überblick:
Parkplatz Schlossplatz (früher Deutsches Zweiradmuseum), Parkplatz Weingärtnergenossenschaft, Parkplatz Stadtpark (Stadtmauer), Parkplatz Marktplatz (Kolpingparkdeck), Tiefgarage Innenstadt (Klostergraben), Tiefgarage Rathaus: ab der ersten Stunde jeweils ein Euro pro Stunde.
Parkhaus am Museum (neu; früher Parkhaus K 2000, ab 01.01.2027), Parkhaus Ballei: erste Stunde Parken frei, ab der zweiten Stunde jeweils ein Euro pro Stunde.
Öffentliche Stellplätze im Straßenraum: eine Stunde Parken frei mit Parkscheibe, Höchstparkdauer: eine Stunde.
Zeitraum: Montag bis Samstag, 8 bis 18 Uhr, sonntags frei. (snp)