Interkommunale Zusammenarbeit in vereinbarter Verwaltungsgemeinschaft wird gestärkt

Stadt Neckarsulm

Baurechtliche Aufgaben in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim werden künftig zentral von der Stadt Neckarsulm wahrgenommen. Vom 1. September 2026 an wird die Stadt als untere Baurechtsbehörde auch für die Gemeinden Erlenbach und Untereisesheim tätig. Nachdem der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm bereits im März der Übernahme der Baurechtszuständigkeit zugestimmt hatte, wird jetzt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt und den beiden Mitgliedskommunen entsprechend geändert.

Ausschlaggebend für die Änderung war der Wunsch der Gemeinden Erlenbach und Untereisesheim. Dementsprechend hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft die Neufassung der Vereinbarung in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg als oberste Baurechtsbehörde hat dem Zuständigkeitswechsel ebenfalls dem Grunde nach zugestimmt.

„Mit der Übernahme der Baurechtszuständigkeit stellen wir sicher, dass Baurechtsverfahren im Raum der Verwaltungsgemeinschaft künftig fachlich gebündelt, ortsnah und effizient bearbeitet werden“, bekräftigt die Bürgermeisterin der Stadt Neckarsulm, Dr. Suzanne Mösel. „Von der Änderung profitieren private Bauherren ebenso wie Unternehmen, Architekturbüros und Investoren.“

Die Änderung betrifft ausschließlich den Aufgabenbereich der unteren Baurechtsbehörde. Die kommunale Selbstständigkeit der Gemeinden Erlenbach und Untereisesheim bleibt uneingeschränkt erhalten. Zu den Aufgaben der Stadt Neckarsulm als untere Baurechtsbehörde gehören baurechtliche Genehmigungen und Prüfverfahren, die Bauüberwachung sowie weitere Aufgaben nach der Landesbauordnung. Bislang übernahm das Landratsamt Heilbronn diese Aufgaben für Erlenbach und Untereisesheim.

„Virtuelles Bauamt“ vereinfacht und beschleunigt Baurechtsverfahren

Das Verfahren bleibt für die Antragsteller gleich, lediglich der Adressat ändert sich. Seit der Einführung des „virtuellen Bauamtes“ zum 1. Juli 2024 werden Bauanträge bei der Stadt Neckarsulm nur noch digital eingereicht und bearbeitet. Dies vereinfacht und beschleunigt die Verfahren deutlich. Persönliche Termine sind nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. 

Dank der abgeschlossenen Digitalisierung kann die Stadt Neckarsulm die zusätzlichen Baurechtsverfahren mit dem vorhandenen Personal abdecken. Zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen nicht. Zudem hat sich die Zahl der Bauanträge in Neckarsulm und den Nachbarkommunen auf einem dauerhaft niedrigeren Niveau stabilisiert. Auch dies macht die Übernahme der Zuständigkeit ohne zusätzlichen Personalbedarf möglich.

„Mit der übertragenen Baurechtszuständigkeit bauen wir die interkommunale Zusammenarbeit weiter aus“, erklärt Oberbürgermeister Steffen Hertwig. „Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen profitieren von kurzen Wegen, einer leistungsfähigen Verwaltung und einer fachlich kompetenten Bearbeitung ihrer Bauvorhaben. Gleichzeitig nutzen wir bestehende Ressourcen effizient, schaffen Synergien und etablieren eine zukunftsfähige Organisationsstruktur für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft.“

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg sieht ausdrücklich vor, dass Baurechtszuständigkeiten auf Große Kreisstädte übertragen werden können. Interkommunale Lösungen dieser Art bestehen bereits an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg und haben sich bewährt. (snp)