in der Lindenstraße, 30.04

In der Lindenstr. 4 wurde am 30.04.2026 zwischen 16.00 - 18.00 Uhr ein hochwertiger Rollator aus einer Hofeinfahrt entwendet. Der entrüstete Eigentümer geht nach wie vor davon aus, dass ein hilfsbedürftiger Mensch die Gehhilfe in einem Notfall benötigt haben könnte. Sollte dem so gewesen sein, dann möge der Rollator bitte wieder zurückgegeben werden. Und sollte jemand die Walpurgisnacht so gar nicht mehr haben abwarten können und unbedingt einen Schabernack haben treiben müssen, so möge er den Rollator bitte auch zurückgeben. In beiden Fällen ist eine straffreie Rückgabe direkt an den Eigentümer, über eine Nacht und Nebelaktion direkt zurück in die Hofeinfahrt oder auch eine Rückgabe über die Verwaltungsstelle in Obereisesheim möglich. Sollte der Rollator tatsächlich geklaut worden sein und – vielleicht durch Zufall - wiedergefunden werden, wird sich die Rückgabe nicht ohne Konsequenzen regeln lassen. Zumindest der Vorwurf des schweren Raubes (weil aus einer Einfahrt vorsätzlich geklaut) wird juristisch zu klären sein. Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten lassen da gleich einen 4-stelligen Betrag aufploppen. Dafür kann man den Rollator neu kaufen. Also, zurück mit der Gehhilfe – und gut ist!
 
Andreas Gastgeb