Allgemeinverfügung des Landratsamtes gilt auch für bestimmte Bäche und Brunnen in Neckarsulm

Foto: Daniel Nasse
Der Remigiusbrunnen in Dahenfeld gehört zu den Wasserstellen, die ein oberirdisches Gewässer speisen und aus denen daher kein Wasser mehr geschöpft werden darf. (Foto: Daniel Nasse)          

Die Niedrigwasserlage im Landkreis Heilbronn hat sich weiter zugespitzt. Die Wasserstände der oberirdischen Gewässer sind zum Teil auf neue Tiefststände gesunken. Daran ändern auch die jüngsten Niederschläge nichts. Angesichts der angespannten Situation hat das Landratsamt Heilbronn die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom 25. Juni verschärft. Die Entnahme von Grundwasser aus Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, ist im gesamten Landkreis bis auf Weiteres untersagt. So soll sichergestellt werden, dass die Gewässer weiter mit Quellwasser gespeist werden, damit sie nicht austrocknen. Dementsprechend bleiben die städtischen Quellen und Brunnen weiter in Betrieb. 

Als Entnahme gilt vor allem das Abschöpfen von Wasser in Gießkannen oder ähnlichen Behältern, um damit zum Beispiel den eigenen Garten zu bewässern.  

In Neckarsulm gibt es drei Wasserstellen, die aus Quellen gespeist werden und das Quellwasser in ein oberirdisches Gewässer ableiten: den Bachlauf in der Angelstraße und den Eberwinbrunnen in der Ortsmitte von Obereisesheim sowie den Remigiusbrunnen bei der Verwaltungsstelle Dahenfeld. Für diese Wasserstellen gilt: Die Wasserentnahme, gleich auf welche Art und Weise, ist dort bis auf Weiteres untersagt.

Der Eberwinbrunnen und der Bachlauf in der Angelstraße, der seit der Neugestaltung der Ortsmitte 2010 in einer offenen Rinne fließt, werden mit Quellwasser im gleichen Kreislauf gespeist und entwässern über einen Regenwasserkanal in den Fuchshäldegraben. Weil der Bachlauf in der Angelstraße gelegentlich versiegte, wurde er bislang zusätzlich mit Wasser aus dem Kirchbrunnen gespeist. Die Stadt stellt diese Wasserzufuhr angesichts des allgemeinen Wassermangels und entsprechend den Vorgaben des Landratsamtes jetzt ein. Damit fällt der Bachlauf in der Angelstraße voraussichtlich trocken. Dies hängt davon ab, ob die Trockenheit weiter anhält. Sollte die Rinne in der Angelstraße doch Wasser führen, gilt das strikte Entnahmeverbot.

Auch am Remigiusbrunnen in Dahenfeld darf kein Wasser entnommen werden. Das Brunnenwasser stammt aus einer Quelle, die in den Brunnenwiesenbach mündet. Insofern gilt auch hier das absolute Entnahmeverbot laut Allgemeinverfügung.

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bleibt weiter untersagt

Die bereits per Allgemeinverfügung vom 25. Juni erlassenen Verbote und Einschränkungen für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bleiben weiter bestehen. Für oberirdische Gewässer wie Bäche, Flüsse und Seen gilt weiterhin: Die Wasserentnahme für Zwecke der Bewässerung und Beregnung ist untersagt beziehungsweise stark eingeschränkt, wenn eine gültige wasserrechtliche Genehmigung vorliegt.

In Neckarsulm gilt das Entnahmeverbot zum Schutz des Oberflächenwassers für folgende Gewässer:

  • Neckar und Sulm
  • Dahenbach und Brunnenwiesenbach
  • Amorbach
  • Hängelbach
  • Attichsbach
  • Fuchshäldegraben
  • Böllinger Bach
  • sämtliche Teiche im Stadtgebiet.

Einzige Ausnahme: Aus diesen Gewässern darf Wasser mit Handgefäßen geschöpft werden.

Für die städtischen Gießwasserbrunnen liegen wasserrechtliche Genehmigungen vor. Sie sind vom Entnahmeverbot ausgenommen und dürfen weiter genutzt werden. Das gilt für den Flachbrunnen Herrenwiesen in Dahenfeld und die Wasserentnahmestelle beim AQUAtoll. Die Stadt appelliert aber an die Bevölkerung, sorgsam, sparsam und verantwortungsvoll mit dem Wasser umzugehen und nur so viel Wasser zu entnehmen, wie tatsächlich benötigt wird. Grundsätzlich sollten Nutzer die Ressource Wasser immer sparsam verwenden. Diese Maxime ist angesichts der momentanen extremen Trockenheit umso wichtiger. (snp)