Satzung soll negativen Effekten vorbeugen und Wildwuchs verhindern
Der Betrieb von Warenautomaten in Neckarsulm soll künftig reguliert werden. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat beschlossen, eine Warenautomatensatzung aufzustellen. Ziel ist es, das Aufstellen und den Betrieb von Warenautomaten im Stadtgebiet zu steuern, um zu verhindern, dass solche Automaten haufenweise installiert werden.
Bislang dienten Warenautomaten hauptsächlich dazu, Tabakwaren, Lebensmittel der Grundversorgung wie Getränke und Süßwaren oder Reisebedarf zu verkaufen. Inzwischen wurde das Angebot deutlich erweitert und umfasst zum Beispiel auch Lebensmittel des täglichen Bedarfs und lokale Produkte, die direkt vermarktet werden.
Die vielfältigere Nutzung bringt negative Effekte mit sich. So können die Automaten das Stadtbild beeinträchtigen und Lärm verursachen, weil sie rund um die Uhr einsatzbereit sind. Außerdem kann an den Standorten vermehrt Müll anfallen. Die Warenautomatensatzung soll solchen Entwicklungen vorbeugen und Wildwuchs verhindern.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird jetzt die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt. Der Vorentwurf der Automatensatzung ist von Montag, 23. März, bis einschließlich Sonntag, 26. April, auf der städtischen Homepage einsehbar unter www.neckarsulm.de / Willkommen / Leben, Wohnen & Soziales / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bauleitplanverfahren. (snp)
