Stadt verhängt Bußgelder von insgesamt 45.000 Euro wegen illegaler Fällungen

Foto: Stadt Neckarsulm
Bäume außerhalb des Waldes sind per Baumschutzsatzung das ganze Jahr über streng geschützt. (Foto: Stadt Neckarsulm)   

Bäume in der Stadt verbessern das Mikroklima, spenden Schatten, sorgen für Kühlung, binden CO2 und Feinstaub und bieten Lebensraum für Vögel, Säugetiere und Insekten. Aus diesen Gründen sind Bäume streng geschützt – auch in Neckarsulm. Wie die meisten Städte hat auch Neckarsulm bereits vor vielen Jahren eine Baumschutzsatzung erlassen, die strenge Vorgaben für Form- und Pflegeschnitte macht und Bäume außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr unter Schutz stellt. Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, dürfen nur in besonderen, begründeten Ausnahmen gefällt werden. Und die Baumschutzsatzung regelt auch die Bußgelder, die bei unerlaubten Fällungen oder sonstigen ordnungswidrigen Eingriffen verhängt werden können.

Baumschutzsatzung regelt Bußgeldrahmen 

In jüngster Zeit wurden in Neckarsulm in mehreren Fällen geschützte Bäume auf privaten Grundstücken widerrechtlich gefällt. Ob diese Bäume vorsätzlich oder versehentlich gefällt wurden, spielt dabei keine Rolle. Die Stadt hat wegen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro verhängt. Damit bleibt die Stadt im Bußgeldrahmen, den die Baumschutzsatzung bei illegalen Fällungen vorgibt. Unerlaubte Eingriffe wie Fällung oder umfangreiche Schnittmaßnahmen geschützter Bäume können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wie immer in solchen Fällen gilt auch hier: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die massiven Rodungen ereigneten sich im September. Just in diesem Zeitraum hat die Stadt, wie in jedem Jahr, im „Neckarsulm Journal“ wiederholt auf die Regeln der Baumschutzsatzung hingewiesen.

Grundsätzlich gilt: Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume außerhalb des Waldes zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Ab Oktober sind fachgerechte Gehölzrückschnitte auf privaten Gartenflächen wieder zulässig. Aber auch hierbei muss die städtische Baumschutzsatzung beachtet werden. Die Baumschutzsatzung der Stadt Neckarsulm gilt ohne zeitliche Einschränkung das ganze Jahr über.

Eigentümer müssen sich rechtzeitig vorab informieren

Die Baumschutzsatzung im vollständigen Wortlaut kann auf der städtischen Homepage unter www.neckarsulm.de/baumschutzsatzung heruntergeladen werden. Eigentümer sollten sich unbedingt rechtzeitig vorab informieren, wenn sie Fällungen planen und unsicher sind, ob die betroffenen Bäume geschützt sind. So können Bußgelder in empfindlicher Höhe vermieden werden. Die Baum- und Grünexperten der Stadt Neckarsulm helfen Einwohnerinnen und Einwohnern im Zweifelsfall gerne weiter. Für Rückfragen stehen folgende Ämter zur Verfügung:

  • Amt für Stadtentwicklung und Baurecht, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm, Tel. 07132/35-2105; E-Mail: baurecht@neckarsulm.de oder
  • Bauhof/ Stadtbildpflege – Günbereich, Am Hungerberg 1, 74172 Neckarsulm, Tel. 07132/35-2504; E-Mail: bauhof@neckarsulm.de. (snp)
(Erstellt am 05. November 2025)