Nachdem der Biber in Deutschland über Jahrzehnte nahezu ausgerottet war, ist er inzwischen erfolgreich zurückgekehrt – auch in Neckarsulm. Bereits seit einigen Jahren ist ein etabliertes Biberrevier am Böllinger Bach bekannt, unweit seiner Mündung in den Neckar. Nun zeigen sich auch am Fuchshäldegraben deutliche Zeichen frischer Biberaktivität.
Erkennungsmerkmale und Lebensweise
Der Biber ist vor allem in der Dämmerung und in der Nacht aktiv. Er ernährt sich hauptsächlich von Wasserpflanzen sowie der Rinde von Gehölzen und hinterlässt dabei unverwechselbare Nagespuren: abgenagte Baumstämme mit bleistiftartiger Spitze sowie ein- oder beidseitige Fraßspuren auf etwa Kniehöhe. Stark befressene Bäume können dadurch zum Umfallen gebracht werden.
Für seinen Bau – die sogenannte Biberburg – benötigt der Biber einen Unterwassereingang. Ist der natürliche Wasserstand zu niedrig, legt er kurzerhand einen Damm aus Ästen und anderen Materialien an, um den Wasserspiegel auf die erforderliche Tiefe aufzustauen. Die Biberburg selbst liegt stets oberhalb des Wasserspiegels und bietet dem Tier so einen trockenen Rückzugsort.
Biber sind Säugetiere und ziehen ihre meist zwei bis drei Jungen in der Biberburg groß. Die Jungtiere verbleiben die ersten zwei Jahre bei den Eltern, bevor sie aufbrechen, um eigene Reviere zu besiedeln.
Strenger gesetzlicher Schutz
Anlass für diese Information ist ein konkreter Vorfall: In jüngster Zeit wurden an der städtischen Fläche am Fuchshäldegraben in Obereisesheim Maßnahmen durchgeführt, die einen erheblichen Eingriff in das dortige Biberrevier darstellen und damit gegen das europäische Schutzrecht verstoßen. Die Stadt Neckarsulm hat diesen Eingriff festgestellt und verurteilt ihn ausdrücklich. Die Verursacher sind bislang nicht bekannt. Wer Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Stadtverwaltung Neckarsulm zu melden:
• Ulrike Lorenz
• Tel.: 07132 35 2123
• E-Mail: Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de
Der Biber steht unter strengem europäischem Schutz. Geschützt sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihr Lebensraum. Jede Beeinträchtigung – das Bejagen von Bibern ebenso wie das Zerstören von Dämmen oder Biberburgen – ist verboten. Schützenswerte Bäume können durch Drahtschutz vor Verbiss gesichert werden, allerdings muss gewährleistet bleiben, dass dem Biber weiterhin ausreichend Nahrung zur Verfügung steht.
Die Stadt Neckarsulm hat sich daher bemüht, durch den Biber betroffene Grundstücke in städtisches Eigentum zu bringen. In Kooperation mit dem Biberberater des Landratsamts Heilbronn soll am Fuchshäldegraben eine Lösung entwickelt werden, um die bereits vernässten Wiesen- und Ackerflächen für den Biber zu sichern und gleichzeitig die verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen zu schützen. (sm)
