Maßnahme im Rahmen des Lärmaktionsplans trägt wirksam zur Lärmminderung bei

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Im vierspurigen Abschnitt der B 27 gilt in den Nachtstunden künftig Tempo 30.  

Um den Lärmschutz entlang der B 27 in Neckarsulm zu verbessern, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im vierspurigen Abschnitt zwischen dem Anschluss Neuenstädter Straße und dem Anschluss der L 1095 (Amorbachknoten) nachts auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt. Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Donnerstag, 20. November, und wird durch die stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an der Neuenstädter Straße überwacht.

Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. Tagsüber beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit im genannten Abschnitt weiterhin unverändert 60 Kilometer pro Stunde. Die Überwachungsanlagen wurden so programmiert, dass sie die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit messen.                 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 3. Juli die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Neckarsulm beschlossen. Der Aktionsplan enthält insgesamt fünf Maßnahmen, um den Lärm an der A 6, der B 27 sowie der L 1095 zu vermindern. Eine der Maßnahmen ist die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde im vierspurigen Bereich der B 27.

Das Tempolimit wird nun mit dem Anbringen der Beschilderung umgesetzt. Wie Pegelberechnungen ergeben haben, kann dadurch die unmittelbar an die B 27 angrenzende Gebäudereihe im genannten Abschnitt spürbar entlastet werden. Erwartet wird ein Lärmrückgang, der mehr als einer Halbierung des Verkehrsaufkommens entspricht. (snp)