Vom 30. März bis 12. April gilt der Ferienfahrplan

Von Montag, 30. März, bis Sonntag, 12. April, sind in Neckarsulm Osterferien. In dieser Zeit entfallen alle in den Fahrplänen mit dem Hinweis „S“ markierten Fahrten. Mit „F“ markierte Fahrten verkehren hingegen in den Ferien zusätzlich.
Am Karfreitag, 3. April, und am Ostermontag, 6. April, gilt der Sonntagsfahrplan. (zar)