Gemeinderat Neckarsulm erklärt Bürgerbegehren formal für zulässig

Visualisierte Ansicht des neu gestalteten Schlossplatzes mit Kioskbereich
Bei einem Bürgerentscheid am 25. Mai stimmen die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner darüber ab, ob der Platz am WG-Areal zu einem grünen Aufenthalts- und Begegnungsraum umgestaltet werden soll. (Visualisierung: Landschaftsarchitekturbüro Biegert, Bad Friedrichshall)       

Über die Umgestaltung des WG-Areals in Neckarsulm entscheiden jetzt die wahlberechtigten Neckarsulmer Bürgerinnen und Bürger. Nachdem die Initiatoren insgesamt mehr als 2400 Unterstützungsunterschriften gegen die Umgestaltung gesammelt haben, mündet das entsprechende Bürgerbegehren jetzt in einen Bürgerentscheid. Der Gemeinderat stellte in seiner jüngsten Sitzung formal fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 25. Mai, statt. Der Gemeinderat beschloss zugleich mehrheitlich, an dem ursprünglichen Beschluss zur Umgestaltung des WG-Areals festzuhalten.

Der Gemeinderat hatte im Oktober vergangenen Jahres mit einer Mehrheit von 17 zu sieben Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen, den Platz am Areal der früheren Weingärtnergenossenschaft komplett neu zu gestalten und in weiten Teilen zu entsiegeln. Das WG-Areal, das zurzeit vorwiegend als Parkplatz genutzt wird, soll zu einem grünen, multifunktional nutzbaren Aufenthalts- und Begegnungsraum mitten in der Stadt werden und als neuer Schlossplatz die besondere Bedeutung des Deutschordensschlosses mit dem Deutschen Zweirad- und NSU-Museum besser zur Geltung bringen. Dieser Beschluss wurde jetzt erneut zur Abstimmung gestellt und mit 16 zu neun Stimmen bei einer Enthaltung bestätigt. Zuvor hatte Oberbürgermeister Steffen Hertwig dem Gremium empfohlen, an dem Beschluss festzuhalten. „Mit dem Bürgerbegehren gegen die Umgestaltung nehmen die Initiatoren ihr demokratisches Recht wahr. Inhaltlich habe ich dafür aber kein Verständnis“, betonte Steffen Hertwig. „Diese Baumaßnahme ist für die weitere Stadtentwicklung wichtig und richtig.“     

Informationsschrift und Infoveranstaltung bieten Raum für Pro- und Kontraargumente  

In der Gemeinderatssitzung begründete Ronny Martschenko als Vertrauensperson das Bürgerbegehren „Keine Umgestaltung des WG-Areals/Schlossplatz“. Zu diesem Thema erscheint rechtzeitig vor der Abstimmung eine Informationsschrift, in der die unterschiedlichen Auffassungen dargelegt und begründet werden. Der Gemeinderat und der Oberbürgermeister als Gemeindeorgane sowie die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens stellen ihre Sichtweise jeweils im gleichen Umfang schriftlich dar. Zusätzlich wird eine Informationsveranstaltung stattfinden, die beiden Seiten ebenfalls im gleichen Umfang Raum gibt, ihre unterschiedlichen Meinungen zu begründen. Einer solchen freiwilligen Veranstaltung stimmte der Gemeinderat im Grundsatz mehrheitlich zu.

Die Stadträte legten zudem die Fragestellung des Bürgerentscheids am 25. Mai fest. Diese richtet sich nach der im Bürgerbegehren enthaltenen Fragestellung und lautet dementsprechend: „Sind Sie dagegen, dass das geplante Bauprojekt ‚Neugestaltung WG-Areal‘ verwirklicht wird?“

Vertrauenspersonen stimmen Sensoren auf WG-Parkplatz nicht zu

Ein Hauptargument der Vertrauenspersonen richtet sich gegen den Wegfall der Parkplätze. Im Zuge der Umgestaltung entfallen 21 Parkplätze auf dem WG-Areal. Die Verwaltung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die entfallenden Parkplätze in umliegenden Parkhäusern großzügig ersetzt werden. Als Ersatz für die Anwohner stellt die Stadt witterungsgeschützte Stellplätze in der Tiefgarage der Mediathek zur Verfügung.

Um festzustellen, wie die vorhandenen Parkplätze auf dem WG-Areal tatsächlich genutzt werden, wollte die Verwaltung Parkplatzsensoren montieren. Diese sollten registrieren, wie oft und wie lange die Parkplätze belegt sind, um Rückschlüsse auf den Umschlag und den Bedarf zu ermöglichen. Die Vertrauenspersonen stimmten diesem Vorgehen jedoch nicht zu. Wie eine vorläufige Auswertung des Parkverkehrs (ohne Anwohnerparken) ergab, werden die Parkplätze morgens bis 10 Uhr besonders häufig genutzt. Die Parkdauer beträgt dabei regelmäßig mehr als vier Stunden. (snp)

(Erstellt am 25. Februar 2025)