Am 1. und 2. Mai gilt der Sonntags- beziehungsweise Ferienfahrplan

Am Feiertag, 1. Mai, gilt der Sonntagsfahrplan. Der Freitag, 2. Mai, ist in Neckarsulm ein beweglicher Ferientag. An diesem Tag finden alle mit „S“ gekennzeichneten Fahrten nicht statt. Dafür verkehren zusätzlich die mit „F“ gekennzeichneten Fahrten.