Maßnahme wird mit ökologischer Baubegleitung durchgeführt

Ab Mittwoch, 14. Februar, finden in Neckarsulm im Bereich zwischen der Neckartalbrücke und Neckar Brücke Reparaturarbeiten an der dort verlaufenden Fernwärmeleitung statt. Auf diesem Teilabschnitt des Fernwärmenetzes hat die EnBW einen Defekt am Mantelrohr der Fernwärmeleitung festgestellt. Dieser muss zeitnah behoben werden, um die Entstehung eines Lecks zu vermeiden. Ein solcher Folgefehler könnte erhebliche Auswirkung haben: Eine eingeschränkte oder sogar komplette Unterbrechung der Fernwärmeversorgung in diesem Leitungsabschnitt von bis zu mehreren Wochen wäre nicht auszuschließen.

In einem ersten Schritt muss die schadhafte Stelle genau bestimmt werden. Dazu muss die Leitung begangen werden, was momentan allerdings aufgrund einer dichten Hecke nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen 570 Meter langen Heckenabschnitt im Leitungsbereich auf Stock zu setzen.

Maßnahme mit ökologischer Baubegleitung

Zur Begehung und Überprüfung des Bereiches zwischen Neckar Brücke und Neckartalbrücke auf der Gemarkung Heilbronn und Neckarsulm muss die siebeneinhalb bis zehn Meter breite Hecke über der Leitung auf einer Breite von fünf Metern auf Stock gesetzt werden. Während Jungbäume entfernt werden müssen, können größere Bäume erhalten werden.

Nach Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamts Heilbronn und des Bauhofs Neckarsulm wird die Bautätigkeit ökologisch begleitet, um die Auswirkungen des notwendigen Eingriffs auf das Biotop so gering wie möglich zu halten. So wird sich das Biotop innerhalb weniger Jahre wieder vollständig erholen können. Der Tierwelt wird nicht der komplette Lebensraum genommen, zudem befindet sich in unmittelbarer räumlicher Nähe ein weiteres Biotop mit vergleichbarem Bewuchs. In Abstimmung mit den Behörden wird die EnBW als Ausgleichsmaßnahme Haselmaus-Nistkästen anbringen, um den temporär wegfallenden Lebensraum dieser Tiere zu erhalten.

Für den Beschnitt der Hecke über der Fernwärmeleitung wurde eine Biotopausnahme sowie eine artenschutzrechtliche Ausnahme durch das Landratsamt Heilbronn und das Regierungspräsidium Stuttgart und die Stadt Neckarsulm genehmigt. Der Eingriff soll bis Ende Februar abgeschlossen sein. (EnBW)

(Erstellt am 09. Februar 2024)