Halteverbot in der Angelstraße

Umgefahrene Straßenlaterne Hauptstraße/Ecke Angelstraße

„Was soll eigentlich das absolute Haltverbot vor den Bankautomaten in der Angelstraße? Ist doch nicht so schlimm, wenn man dort kurz parkt, um Geld abzuheben. Dauert doch keine fünf Minuten!“ Doch ist schlimm, weil es sich bei dem Straßenabschnitt Angelstraße Ecke Hauptstraße um das von den Bussen am meisten befahrene Straßenteilstück im Ort handelt. Abbiegeverkehre in alle Richtungen erfordern eine ungehinderte Fahrt in alle Richtungen. Und parkende Fahrzeuge vor der Bankautomatenfiliale und gegenüber behindern einen elend langen Ziehharmonikabus ungemein.

Es ist schon ohne Behinderung eine Herausforderung, so einen Bus unfallfrei zu bewegen. Mit Behinderungen in Kurvenbereichen wird das Unterfangen ein Ding der Unmöglichkeit. Genau deshalb hat die Stadt Neckarsulm dort ja ein absolutes Halteverbot ausgewiesen. Parkplätze gibt es in unmittelbarer Nähe genügend. Nur werden die schlecht angenommen. Der Fußweg von unter einer Minute wird als unzumutbar empfunden. In der Folge wurden bis jetzt rund 150 Verstöße wegen Missachtung des Verbotsschildes verwarnungsgeldpflichtig geahndet. Aktuelle Tendenz steigend. Unser Foto zeigt, was passiert, wenn ein Busfahrer mit viel gutem Willen doch versucht, die Situation ohne großes Aufheben zu bewältigen. Am Ende ist der Bus beschädigt, die Straßenlampe kaputt, der Falschparker weg und der Busfahrer der Dumme. In rund 150 Fällen wurden die Beteiligten noch einmal eindringlich an die Situation erinnert. Aktuelle Tendenz steigend.
 
Andreas Gastgeb