Stadt verkauft Grundstücksflächen an private Baugemeinschaft / Projektmitstreiter können jetzt Initiativgruppe gründen

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Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat grünes Licht für ein genossenschaftliches Wohnbauprojekt im Stadtteil Amorbach gegeben. Auf zwei zusammenhängenden Grundstücksflächen von insgesamt 5700 Quadratmetern an der Lautenbacher Straße soll ein Wohngenossenschaftsprojekt als Modellvorhaben entstehen. Das Projekt soll unter dem Dach des Dienstleistungs-Genossenschaftsunternehmens „pro… gemeinsam leben und bauen eG“ aus Stuttgart von einer noch zu gründenden Wohnbaugemeinschaft von Genossenschaftsmitgliedern umgesetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, die beiden städtischen Grundstücksflächen perspektivisch an die Baugemeinschaft zu veräußern oder als Erbbaurecht zu vergeben, sobald sich diese private Initiativgruppe gegründet hat. Als Verkaufspreis wird der dann gültige Bodenrichtwert oder ein verhandelbarer Erbbauzins zugrunde gelegt.

Die künftigen Bewohner bestimmen ihr Bauprojekt selbst und legen die Wohnungsbereiche und -anforderungen eigenhändig fest. Neben neuem Wohnraum entstehen in genossenschaftlichen Wohnbauprojekten häufig zusätzliche Gemeinschafts- und Begegnungsflächen. Auch Formen des Mehrgenerationenwohnens können in diesem Rahmen umgesetzt werden. Die Wohnprojekte sind selbstorganisierte und selbstverwaltete Hausgemeinschaften. Die Bewohner sind entweder Eigentümer, besitzen lebenslanges Wohnrecht oder zahlen auf Dauer günstige Mieten.

Stadt unterstützt Initiative für bezahlbaren Wohnraum 

Derartige Projekte tragen dazu bei, bezahlbaren Wohnraum in Neckarsulm zu schaffen. Weil auch die Stadt Neckarsulm dieses Ziel verfolgt, unterstützt sie das Projekt der pro Wohngenossenschaft in Amorbach. So hat der Gemeinderat im Jahr 2021 einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Darin wird unter anderem festgelegt, dass die Stadt städtische Baugrundstücke für projektbezogene Wohnbaugenossenschaften zum Selbstkostenpreis bereitstellt. Da sich die Stadt selbst nicht an dem Projekt beteiligt und daraus keinen wirtschaftlichen Vorteil zieht, kann der Gemeinderat die Grundstücksflächen ohne Ausschreibung an die pro Wohngenossenschaft als Geschäftsbesorger beziehungsweise die künftige Eigentümergemeinschaft vergeben.

Die pro Genossenschaft unterstützt die private Wohnbauinitiative bei der Entwicklung und Planung des Bauvorhabens, übernimmt den Bauantrag, die Ausschreibungen und Kostenberechnungen und steuert den Bauprozess bis zur Bezugsfertigkeit. Sie beteiligt sich zudem an dem Projekt, indem sie selbst Wohnungen im neuen Wohngebäude als Mitgesellschafter erwirbt und vermietet.

Die pro Wohngenossenschaft beginnt jetzt mit der Suche nach geeigneten Genossenschaftsmitgliedern und bereitet die Gründung einer Interessengemeinschaft vor. Dieser Prozess kann mindestens zwei Jahre dauern. Die Interessengemeinschaft wird dann zur Planungsgemeinschaft und treibt das Projekt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) weiter voran. In der nächsten Phase gründet sich die Baugemeinschaft, erwirbt das Grundstück beziehungsweise schließt den Erbpachtvertrag mit der Stadt und beauftragt einen Generalunternehmer, das Gebäude zu errichten. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, löst sich die Baugemeinschaft auf und gestaltet als neue Hausgemeinschaft das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Grundlage der genossenschaftlichen Werte Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. (snp)                  

(Erstellt am 23. Februar 2024)