Windenergievorhaben im Stadtgebiet Neckarsulm

Foto: Magda Ehlers, pexels

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, muss der Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) so schnell wie möglich reduziert werden. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetz erlassen. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dazu gehört auch die Windenergie. So schreibt das Land gesetzlich vor, dass jede Region bis 2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen muss. Als möglicher Standort für Windenergieanlagen in Neckarsulm kommt auch der Bereich „Dornet“ in Obereisesheim in Betracht – bereits der erste Flächensuchlauf nach dem Windenergieerlass vom 09. Mai 2012 kam zu dem gleichen Ergebnis. 

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen: 

Allgemeine Fragen zur Windenergie in Neckarsulm

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg?

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes regelt die gesetzlichen Flächenziele für jedes Bundesland. Mit dem Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsgesetz hat das Land Baden-Württemberg das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes nochmals verstärkt. Das Land schreibt vor, dass jede Region bis 2025 mindestens 1,8 Prozent der Fläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen muss.
In unserem Fall muss der Regionalverband Heilbronn-Franken auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen festgelegen. Wichtig hierbei ist, dass der prozentuale Anteil der Vorranggebiete lediglich auf Ebene der Regionen gezählt wird.

Welche Flächen hat die Stadt Neckarsulm an den Regionalverband als Vorranggebiete für Windenergieanlagen gemeldet? Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

Bereits 2014 wurden bei einer Untersuchung von Ausschluss- und Vorranggebieten auf Ebene des FNP die beiden Flächen Dornet und Mönchswald als mögliche Potenzialflächen ausgewiesen.
Die Betrachtung der Potenzialflächen erfolgte auf Regionaler Ebene durch den Regionalverband, der die gesamte Gemarkungsfläche Neckarsulms in die Betrachtung einbezogen hat.
Die Kriterien zur Meldung der Potenzialflächen wurden vom Regionalverband Heilbronn-Franken definiert. Dazu zählen unter anderem: Windleistungsrichte, Abstandsflächen zur Wohnbebauung, Infrastruktureinrichtungen, militärischen Nutzungen, Gewässer, Naturschutzgebiete uvm. (vgl. Kriterien-Set des Regionalverbands Heilbronn-Franken).
Die durch die Stadt an den Regionalverband gemeldeten Vorranggebiete weisen eine Gesamtfläche von knapp 90 Hektar auf.

Wurde mit der Meldung der Potenzialflächen das 1,8% Ziel für Neckarsulm erreicht?

Die Flächenziele zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft werden auf Ebene der Regionen festgelegt. Für unsere Region bedeutet dies, dass der Regionalverband Heilbronn-Franken auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen festgelegen muss.
Würde man theoretisch das 1,8% Flächenziel auf die Stadt Neckarsulm beziehen, wäre die Meldung von ca. 45 Hektar erforderlich. Mit der Meldung der beiden Potenzialflächen Dornet und Mönchswald hat die Stadt Neckarsulm dieses theoretische Ziel erfüllt.

Sind die Auswirkungen von Schwefelhexafluorid berücksichtigt?

Schwefelhexafluorid (SF6) wird als Isoliergas in der Mittel- und Hochspannungstechnik, beispielsweise in gasisolierten Schaltanlagen eingesetzt. Heute ist dies der übliche Stand der Technik, in Deutschland stehen aktuell rund 800.000 SF6-Schaltanlagen. Die Anlagen werden regelmäßig überprüft, weshalb Lecks äußerst selten auftreten. Die Leckageraten dieser Anlagen sind so niedrig, dass die pro Schaltanlage durchschnittlich freigesetzte Menge SF6 der Wirkung von ca. 46 kg CO2-Äquivalent entspricht. Eine vergleichbare Menge CO2 wird bei der Erzeugung von ca. 50 kWh Kohlestrom freigesetzt – was durch die Erzeugung von regenerativem Strom durch die Windenergieanlage weit überkompensiert wird.

Wurden Alternativen zu Windenergienanlagen geprüft?

Für eine versorgungssichere Energiewende sind Bemühung bei allen Erneuerbaren Energien erforderlich. Nach der aktuellen Gesetzgebung ist sowohl der Ausbau von Windenergie als auch Freiflächen-Photovoltaik verpflichtend erforderlich. Für beide wurden eigene Flächenziele ausgewiesen (Windenergie 1,8 %, Freiflächen-PV 0,2%). Ebenso ist zum 01.01.2022 die PV-Pflicht bei Neubauten, Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen und grundlegenden Dachsanierungen in Kraft getreten (Dachsanierung zum 01.01.2023).
 
Die Stadt Neckarsulm ist bereits seit mehr als 30 Jahren im Bereich Photovoltaik aktiv. Mit der solaren Nahwärme in Amorbach mit einem 150.000 m3 -Erdsonden-Wärmespeicher werden rund 4.000 Wohneinheiten über verschiedene Nahwärmeinseln versorgt. Im Jahr 2004 wurde ein Biomasseheizwerk in Betrieb genommen. Eine Siedlung mit 1.300 Wohneinheiten und eine Schule werden über eine Solaranlage mit Saisonalspeicher versorgt. Auch bei kommunalen Gebäuden treibt die Stadt Neckarsulm den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter voran. Seit 2023 haben Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit kostenlose Solarberatung in Anspruch zu nehmen.

Wie profitiert die Kommune von den Windenergieanlagen?

Die Stadt Neckarsulm sieht den Aufbau der Windenergie vor dem Hintergrund der Energiewende und des Klimaschutzes als wichtige Aufgabe. Bei den beiden Windenergievorhaben nimmt die Stadt Neckarsulm die Rolle der Verpächterin der kommunalen Flächen ein. Die Stadt Neckarsulm ist somit kein Vorhabensträger.
Dennoch profitiert die Stadt Neckarsulm von den Einnahmen aus Pacht und Gewerbesteuer sowie der Beteiligung von Kommunen nach §6 EEG.

Fragen und Antworten bzgl. des Windenergievorhabens Dornet der ZEAG Energie AG

Die ZEAG Energie AG, mit ihrem bewährten BürgerEnergie-Modell plant zwei Windenergieanlagen auf städtischen Flächen im Bereich „Dornet“ zu errichten und zu betreiben. Für dieses Vorhaben hat die ZEAG eine entsprechende Pachtanfrage bei der Stadt Neckarsulm eingereicht.
 
Am 22.04.2024 fand hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung in Obereisesheim statt.


Warum kommt der Standort im Dornetwald in Frage?

Auf Grundlage der Kriterien des Regionalverbands Heilbronn-Franken wurden Vorranggebiete für Windenergie gemeldet. Laut des geltenden Kriteriensets ist neben verschiedenen Ausschlusskriterien die Windleistungsdichte die wichtigste Kenngröße. In Neckarsulm wird eine ausreichende Windleistungsdichte im Mönchwald und Dornet erreicht. Beide Standorte befinden sich im Wald.
 
Der Dornetwald weist eine Gesamtfläche von mehr als 70 Hektar auf. Für den Betrieb des Windparks Dornet werden dauerhaft 1,2 Hektar Waldfläche in Anspruch genommen. Alle Weiteren temporären Nutzflächen werden aufgeforstet und aufgewertet.
Hinsichtlich der geeigneten Standorte im Wald und auch der erforderlichen Aufforstung ist die ZEAG in engem Austausch mit der örtlichen Forstbehörde.

Was sind die nächsten Schritte?

Das Windenergievorhaben Dornet befindet sich noch in einem frühen Stadium. Ein wichtiger nächster Schritt ist die Artenschutzuntersuchung, die ein Kalenderjahr (im Fall Dornet vomdas Jahr 2024) in Anspruch nimmt. Erst im Anschluss an diese umfassende Untersuchung können die finalen Standorte festgelegt werden. Das eigentliche Genehmigungsverfahren beginnt im Anschluss. Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens 2028 zu rechnen.

Voraussichtlich im September wird der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Windenergieprojektes Dornet beraten.

Ist die Laufzeit der Windenergieanlagen zeitlich begrenzt?

Die Laufzeit der Windenergieanlagen beträgt voraussichtlich 30 Jahre. Ebenso wird eine Rückbauverpflichtung für die komplette Anlage (inkl. Fundament) vereinbart. Die Finanzierung des Rückbaus wird über Rückstellungen und Rückbaubürgschaften sichergestellt.

Welcher Anlagentyp soll zum Einsatz kommen und warum?

Die ZEAG plant aktuell mit der Anlage Enercon E175 EP5 E3. Mit einer Nabenhöhe von 162m und einem Rotorblattdurchmesser von 175m. Von Seiten des Anlagenherstellers Enercon wurde ein Nachfolgemodell mit einer Nabenhöhe von 175m in Aussicht gestellt. Der finale Anlagentyp wird mit dem Genehmigungsverfahren festgelegt.

Welcher Flächenbedarf ist erforderlich?

Für den Bau einer Windenergieanlage werden temporäre Flächen für Zuwegung, Baustelleneinrichtung und Baufeld benötigt. Diese werden nach Abschluss der Baumaßnahme wiederhergestellt.
Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme beträgt voraussichtlich ca. 0,6 Hektar pro Anlage. Für das Vorhaben Dornet mit zwei Anlagen bedeutet dies ein dauerhafte Inanspruchnahme von ca. 1,2 Hektar.
Ausgleichsmaßnahmen sind hierfür nach dem Landeswaldgesetz zwingend vorgeschrieben und sollen bei entsprechender Verfügbarkeit von Flächen im direkten Umfeld des Dornet erfolgen.

Wie erfolgt der Stromanschluss der Windräder

Die aktuellen Planungen sehen vor, die Windenergieanalgen an das vorhandene Stromnetz anzuschließen. Der Netzanschluss wird als Erdkabel in öffentlichen Wegen verlegt. In Ausnahmefällen wird auf private Wege oder Grundstücke zurückgegriffen.

Kann die Einspeisung der erzeugten Energie in das Netz garantiert werden?

Die Region Heilbronn-Franken stellt sich hinsichtlich der Energiebedarfe sehr unausgeglichen dar. Vereinfacht ausgedrückt –wo es Strombedarf gibt und wo die Netze gut ausgebaut sind stehen bislang kaum Windenergieanlagen Abschaltungen aufgrund von Netzüberlastung kommt daher bei uns in der Region eher selten vor. Auch mit dem weiteren Ausbau der Windenergie ist nicht mit größeren Abschaltungen zu rechnen.

Mit welcher Schallbelastung ist zu rechnen?

Die Berechnung der Schallbelastung ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Hierbei wird nach gesetzlichen Vorgaben der lauteste Betriebszustand angenommen.
Für reine Wohngebiete wird laut TA Lärm ein Immissionsrichtwert von 35 dB(A) vorgegeben. Die Wohngebiete Obereisesheims sind hier von Überschreitungen dieses Grenzwerts nicht betroffen.

Gibt es besondere Vorhaben hinsichtlich des Brandschutzes?

Für den Erhalt der BImschG-Genehmigung zum Betrieb der Windräder muss ein Brandschutzkonzept vorliegen, das unter anderem alle Brandlasten in der Anlage aufführt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -bekämpfung darstellt. Dieses Brandschutzkonzept wird während des Genehmigungsverfahrens durch die zuständige Behörde (bzw. die Feuerwehr) in der Anhörung der TÖB nach § 10 Abs. 5 BImSchG geprüft. Sollten die im Brandschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen und Vorkehrungen der Feuerwehr nicht genügen, wird sie an dieser Stelle Nebenbestimmungen fordern, die der Anlagenbetreiber für den Erhalt der Betriebserlaubnis erfüllen muss.

Wie kann im weiteren Verlauf eine Beteiligung erfolgen

Das Windenergieprojekt Dornet soll als Bürger-Energie-Modell betrieben werden. Dabei können sich Bürger über eine Genossenschaft beteiligen.

Auf Grund des derzeitigen Projektstands und der ausstehenden Genehmigung wird die Bürgerenergiegesellschaft erst du einem späteren Zeitpunkt gegründet.

Welche Rolle nimmt die Audi AG beim Windenergievorhaben Dornet ein?

Die AUDI AG verfolgt auch in Neckarsulm die Ziele ihrer Mission:Zero. Das Kernziel dieses Umweltprogramms ist es, an allen AUDI-Standorten weltweit bis 2025 bilanziell CO2-neutral zu produzieren und das gesamte Unternehmen bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu machen. Um die Ziele der Mission:Zero am Produktionsstandort Neckarsulm realisieren zu können, prüft die AUDI AG laufend verschiedene Optionen. Dazu zählen auch Engagements zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie der Windkraft. Im Zuge der Prüfung dieser Optionen spielt insbesondere die Nähe zu den Produktionsstandorten eine entscheidende Rolle.
 
Aus diesem Grund hat die AUDI AG in der jüngeren Vergangenheit Gespräche mit der Stadtverwaltung Neckarsulm aufgenommen. Hieraus kristallisierte sich die Eignungsfläche „Dornet“ in Obereisesheim als ein möglicher Standort für Windkraftanlagen. Dass der Neckarsulmer Gemeinderat einer potenziellen Realisierung grüner Windenergie im „Dornet“ zugestimmt hat, ist ein positives Signal für den gesamten Wirtschaftsstandort Neckarsulm und die Voraussetzung für weitere Überlegungen und Untersuchungen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob am Ende der Prüfungen eine Beteiligung der AUDI AG an dem von der ZEAG initiierten Projekt steht. Bis dahin, steht die AUDI AG mit der ZEAG und der Stadtverwaltung Neckarsulm in regelmäßigem und engem Austausch

Informationen bzgl. des interkommunalen Windenergievorhabens Mönchswald der ENERKRAFT Gruppe

Im Mönchswald wird ein interkommunaler Windparkt der Kommunen Erlenbach und Neckarsulm mit voraussichtlich drei Windenergieanlagen geplant. Der Pachtvertrag wurde bereits im März 2023 geschlossen, damit erforderliche Gutachten durch den Projektentwickler bereit beauftragt werden können.

Am 06.06.2023 findet in Dahenfeld eine öffentliche Ortschaftsratssitzung satt. Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 24.06. in Erlenbach gibt es die Möglichkeit Fragen an die Projektentwickler ENERKRAFT Gruppe zu stellen.

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbandes Heilbronn-Franken

Informationen zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbands Heilbronn-Franken finden Sie hier.