Fragen und Antworten zum Vorhaben im Dornet in Obereisesheim


Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, muss der Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) so schnell wie möglich reduziert werden. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetz erlassen. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dazu gehört auch die Windenergie.
So schreibt das Land gesetzlich vor, dass jede Region bis 2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen muss. Als möglicher Standort für Windenergieanlagen in Neckarsulm kommt auch der Bereich „Dornet“ in Obereisesheim in Betracht – bereits der erste Flächensuchlauf nach dem Windenergieerlass vom 09. Mai 2012 kam zu dem gleichen Ergebnis. 
Vor diesem Hintergrund plant die ZEAG Energie AG, mit ihrem bewährten Bürger-Energie-Modell zwei Windenergieanlagen auf städtischen Flächen im Bereich „Dornet“ zu errichten und zu betreiben. Für dieses Vorhaben hat die ZEAG eine entsprechende Pachtanfrage bei der Stadt Neckarsulm eingereicht.
Am 22. April 2024 fand hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung in Obereisesheim statt. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen aus dieser Veranstaltung. Antworten auf weitere Fragen zum Thema Windenergie im Allgemeinen und zum Vorhaben „Dornet“ im Besonderen finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.neckarsulm.de / Unsere Stadt / Zukunft gestalten / Klima & Umwelt / Windenergievorhaben.


Warum kommt der Standort im Dornetwald in Frage?
Auf Grundlage der Kriterien des Regionalverbands Heilbronn-Franken wurden Vorranggebiete für Windenergie gemeldet. Laut des geltenden Kriteriensets ist neben verschiedenen Ausschlusskriterien die Windleistungsdichte die wichtigste Kenngröße. In Neckarsulm wird eine ausreichende Windleistungsdichte im Mönchwald und Dornet erreicht. Beide Standorte befinden sich im Wald.
Der Dornetwald weist eine Gesamtfläche von rund 96 Hektar auf. Für den Betrieb des Windparks Dornet werden dauerhaft 1,2 Hektar Waldfläche in Anspruch genommen. Alle Weiteren temporären Nutzflächen werden aufgeforstet und aufgewertet.
Hinsichtlich der geeigneten Standorte im Wald und auch der erforderlichen Aufforstung ist die ZEAG in engem Austausch mit der örtlichen Forstbehörde.


Was sind die nächsten Schritte?
Das Windenergievorhaben Dornet befindet sich noch in einem frühen Stadium. Ein wichtiger nächster Schritt ist die Artenschutzuntersuchung, die ein Kalenderjahr (im Fall Dornet das Jahr 2024) in Anspruch nimmt. Erst im Anschluss an diese umfassende Untersuchung können die finalen Standorte festgelegt werden. Das eigentliche Genehmigungsverfahren beginnt im Anschluss. Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens 2028 zu rechnen.
Voraussichtlich im September wird der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Windenergieprojektes Dornet beraten.


Ist die Laufzeit der Windenergieanlagen zeitlich begrenzt?Die Laufzeit der Windenergieanlagen beträgt voraussichtlich 30 Jahre. Ebenso wird eine Rückbauverpflichtung für die komplette Anlage (inkl. Fundament) vereinbart. Die Finanzierung des Rückbaus wird über Rückstellungen und Rückbaubürgschaften sichergestellt.


Welcher Anlagentyp soll zum Einsatz kommen und warum?

Die ZEAG plant aktuell mit der Anlage Enercon E175 EP5 E3. Mit einer Nabenhöhe von 162m und einem Rotorblattdurchmesser von 175m. Von Seiten des Anlagenherstellers Enercon wurde ein Nachfolgemodell mit einer Nabenhöhe von 175m in Aussicht gestellt. Der finale Anlagentyp wird mit dem Genehmigungsverfahren festgelegt.


Welcher Flächenbedarf ist erforderlich?
Für den Bau einer Windenergieanlage werden temporäre Flächen für Zuwegung, Baustelleneinrichtung und Baufeld benötigt. Diese werden nach Abschluss der Baumaßnahme wiederhergestellt.
Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme beträgt voraussichtlich ca. 0,6 Hektar pro Anlage. Für das Vorhaben Dornet mit zwei Anlagen bedeutet dies ein dauerhafte Inanspruchnahme von ca. 1,2 Hektar.
Ausgleichsmaßnahmen sind hierfür nach dem Landeswaldgesetz zwingend vorgeschrieben und sollen bei entsprechender Verfügbarkeit von Flächen im direkten Umfeld des Dornet erfolgen.


Wie erfolgt der Stromanschluss der Windräder?
Die aktuellen Planungen sehen vor, die Windenergieanalgen an das vorhandene Stromnetz anzuschließen. Der Netzanschluss wird als Erdkabel in öffentlichen Wegen verlegt. In Ausnahmefällen wird auf private Wege oder Grundstücke zurückgegriffen.


Mit welcher Schallbelastung ist zu rechnen?
Die Berechnung der Schallbelastung ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Hierbei wird nach gesetzlichen Vorgaben der lauteste Betriebszustand angenommen.
Für reine Wohngebiete wird laut TA Lärm ein Immissionsrichtwert von 35 dB(A) vorgegeben. Die Wohngebiete Obereisesheims sind hier von Überschreitungen dieses Grenzwerts nicht betroffen.


Wie kann im weiteren Verlauf eine Beteiligung erfolgen?
Das Windenergieprojekt Dornet soll als Bürger-Energie-Modell betrieben werden. Dabei können sich Bürger über eine Genossenschaft beteiligen.
Auf Grund des derzeitigen Projektstands und der ausstehenden Genehmigung wird die Bürgerenergiegesellschaft erst du einem späteren Zeitpunkt gegründet.

Welche Rolle nimmt die Audi AG beim Windenergievorhaben Dornet ein?
Die AUDI AG verfolgt auch in Neckarsulm die Ziele ihrer Mission:Zero. Das Kernziel dieses Umweltprogramms ist es, an allen AUDI-Standorten weltweit bis 2025 bilanziell CO2-neutral zu produzieren und das gesamte Unternehmen bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu machen. Um die Ziele der Mission:Zero am Produktionsstandort Neckarsulm realisieren zu können, prüft die AUDI AG laufend verschiedene Optionen. Dazu zählen auch Engagements zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie der Windkraft. Im Zuge der Prüfung dieser Optionen spielt insbesondere die Nähe zu den Produktionsstandorten eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat die AUDI AG in der jüngeren Vergangenheit Gespräche mit der Stadtverwaltung Neckarsulm aufgenommen. Hieraus kristallisierte sich die Eignungsfläche „Dornet“ in Obereisesheim als ein möglicher Standort für Windkraftanlagen. Dass der Neckarsulmer Gemeinderat einer potenziellen Realisierung grüner Windenergie im „Dornet“ zugestimmt hat, ist ein positives Signal für den gesamten Wirtschaftsstandort Neckarsulm und die Voraussetzung für weitere Überlegungen und Untersuchungen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob am Ende der Prüfungen eine Beteiligung der AUDI AG an dem von der ZEAG initiierten Projekt steht. Bis dahin, steht die AUDI AG mit der ZEAG und der Stadtverwaltung Neckarsulm in regelmäßigem und engem Austausch.



 

Info: Als möglicher Standort für Windkraftanlagen kommt auch die gemarkungsübergreifende Fläche des Mönchswaldes zwischen Neckarsulm-Dahenfeld und Erlenbach in Betracht. Am Standort Mönchswald plant die Enerkraft PE GmbH aus Erlenbach einen interkommunalen Windparkt mit voraussichtlich drei Windenergieanlagen. Der Pachtvertrag wurde bereits im März 2023 geschlossen, damit der Projektentwickler erforderliche Gutachten bereits beauftragen kann.
Über den aktuellen Planungsstand beim Vorhaben Mönchswald informiert die Enerkraft in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Dahenfeld am Donnerstag, 6. Juni, um 19 Uhr in der Hüttberghalle. Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sind herzlich zur Sitzung eingeladen.
Besucher beachten bitte: Da es sich um eine Sitzung des Ortschaftsrates handelt, besteht nicht die Möglichkeit, in der Sitzung Fragen zu stellen. Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Fragen vorab per E-Mail: dahenfeld@neckarsulm.de an die Ortsverwaltung richten. Die eingesendeten Fragen werden dann in der Sitzung beantwortet, soweit sie nicht bereits von den Mitgliedern des Ortschaftsrates beantwortet wurden. Einsendeschluss für Fragen ist Freitag, der 17. Mai
Zusätzlich findet eine öffentliche Informationsveranstaltung am 24. Juni in Erlenbach statt. Bei dieser Veranstaltung können Interessierte ihre Fragen zum Windenergievorhaben Mönchswald direkt an die Vertreter der Enerkraft richten. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekanntgegeben.