Grundsätzliche Informationen
BEWERBUNGSFRIST 01.10.2023 - 31.12.2023
Der englische Begriff “Tiny House” bezeichnet “Winzige Häuser” und damit die kleinste Form von Wohngebäuden. In Deutschland ist der Begriff “Kleine Gebäude” als Häuser mit einer Nutzfläche von max. 50 m² definiert. Die kleine Größe ermöglicht es, dass diese Art von Gebäuden als Ganzes oder in nur zwei Gebäudeteilen transportiert werden kann. Auf diese Weise können Grundstücke auch temporär bebaut werden. Die Bauzeit vor Ort ist minimal.
Die Zielgruppe von Tiny Houses sind kleine Haushalte von 1-2, selten 3 Personen mit einem minimalistischen und ressourcenschonenden Lebensstil, die dauerhaft auf kleinstem Raum wohnen möchten. Bewohner von Tiny Houses betreiben aktives “Downsizing” und begrenzen ihre Wohnbedürfnisse und materiellen Besitztümer auf die wirklich wesentlichen Elemente.
Ältere, alleinstehende Personen könnten zu groß gewordenen Wohnraum für Familien frei machen und trotzdem weiter attraktiv wohnen. Für junge Menschen und kleine Familien bietet ein Tiny House eine bezahlbare Möglichkeit, Wohneigentum zu erlangen. Aus diesem Grund kann das Grundstück von der Stadt als Eigentümerin angemietet werden. Das Haus selbst bleibt Eigentum des jeweiligen Mieters bzw. der Mieterin.
Hierbei handelt sich um ein Pilotprojekt, das auch als Wohnexperiment bezeichnet werden kann.
Die Stadt verfolgt mit dem Projekt zwei Ziele:
Für kleine Haushalte soll das Angebot für attraktive Wohnmöglichkeiten erweitert und die bedarfsgerechte Verteilung von Wohnbauflächen in Neckarsulm gefördert werden. Ebenso soll ein Beispiel für private Eigentümer von bislang ungenutzten Grundstücken (”Enkelgrundstücken”) gegeben werden, wie eine temporäre Bebauung mit Tiny Houses aussehen kann.
Im städtischen Klimaschutzkonzept (Maßnahme GL3) wird die Suffizienzstrategie „Wohnen“ beschrieben. Der Begriff der Wohnraumsuffizienz meint, dass nur so viel Raum bewohnt wird, wie zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse wirklich nötig ist. Suffizienz ist allerdings nicht nur eine wohlverstandene Bescheidenheit und Selbstbeschränkung, sondern bietet auch viele Vorteile für den Einzelnen: Bau- bzw. Mietkosten ebenso wie Nebenkosten sind geringer, der Aufwand für Reinigung hält sich in Grenzen und ist vor allem im Alter leichter zu bewältigen, funktionale Gemeinschaftsräume sowie das Teilen von Verkehrsmitteln, Werkzeugen und Geräten können das soziale Miteinander stärken.
Für eine „normale“ Wohnbebauung ist das Grundstück deshalb ausdrücklich nicht vorgesehen.
Zur Erprobung neuer Wohnformen vermietet die Stadt Neckarsulm deshalb für 15 Jahre das Grundstück des ehemaligen Spielplatzes Steigerwaldstraße für den Bau von zwei Tiny Houses in Form von transportablen Modulhäusern.
Gerne gesehen wäre hierbei ein lebendiges nachbarschaftliches Miteinander, in dem sich die beiden dort bauenden Haushalte in ihren jeweiligen Lebensphasen ergänzen und sich gegenseitig auch im Alltag unterstützen können.
Im Sinne des Minimalismus und der Ressourcenschonung werden die gemeinschaftliche Nutzung des Außenbereichs (PKW- und Fahrradstellplatz, Gemüsebeet, Grillstelle) und das Teilen von Geräten (Gartenhütte, Werkzeug, Rasenmäher) zwischen den beiden Wohnparteien begrüßt.
Grundstück und spezifische Informationen
Lage des Grundstücks
Die große Kreisstadt Neckarsulm liegt im Norden des Bundeslandes Baden-Württemberg im Landkreis Heilbronn und schließt unmittelbar an das gleichnamige Oberzentrum an. Auf einer Fläche von knapp 25 km² leben rd. 26.781 Menschen (Stand: 31.12.2022)[1]. Das Mittelzentrum ist in die Kernstadt und den Stadtteil Amorbach sowie die Ortsteile Obereisesheim und Dahenfeld.
Die Stadt ist mit zwei Anschlussstellen an die Autobahn BAB 6 und damit an das deutsche Fernstraßennetz angebunden. Über die A 6 besteht zudem eine schnelle Anbindung zur BAB 81 als Nord-Süd-Verbindung. Eine ebensolche stellt die, durch die Stadt führende, Bundesstraße 27 dar. Des Weiteren existieren die vier Bahnhaltepunkte „Neckarsulm Süd“, „Neckarsulm“ (Bahnhof), „Neckarsulm Mitte“ und „Neckarsulm Nord“, die von Regional- und S-Bahnen auf der Strecke Heilbronn-Würzburg und Heilbronn-Heidelberg/ Mannheim bedient werden. Am Bahnhof Neckarsulm halten zusätzlich Regional-Express-Züge.
Mit rund 40.000 Arbeitsplätzen ist Neckarsulm die wirtschaftlich bedeutendste Stadt des Landkreises, in der neben den Firmen Audi AG, Rheinmetall Automotive AG, Lidl und Kaufland, Fujitsu TDS GmbH und Bechtle AG zahlreiche Mittel- und Kleinbetriebe niedergelassen sind.
Kosten
Die monatliche Miete für eine Teilfläche des Grundstücks FlSt. 7034 beträgt 1,00 EUR / m² und entsprechend ca. 264 EUR für den Grundstücksteil 1 und ca. 277 EUR für den Grundstücksteil 2. Für jeden Stellplatz fallen ebenfalls nochmals Mietkosten in Höhe von rund 30 Euro pro Monat an. Die Kosten für die Herstellung zentraler Hausanschlüsse für das Frischwasser, Abwasser, Strom und Internet bis zu einem externen Hausanschlusskasten bzw. externen Wasserschacht trägt die Stadt Neckarsulm. Ebenso die Herstellung der Stellplatzflächen.
In Deutschland hergestellt, liegen die Kosten für ein schlüsselfertiges, qualitativ hochwertiges und ökologisch nachhaltiges Modulhaus, zwischen ca. 120.000 und 200.000 EUR. Die Preise sind dabei insbesondere von der Leistungstiefe, Größe, Qualität und Nachhaltigkeit der Materialien sowie dem Bezugsort abhängig.
Hinzuzurechnen sind die Baunebenkosten wie insb. Transport, Kranung, Gründung, Hausanschlüsse bis in das Haus hinein, Kosten für Bauvorlageberechtigte (bspw. Architekt), Genehmigungsverfahren und Gebühren.
Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss seitens der Grundstücksmieter gesichert sein. Eine Finanzierungsbestätigung in entsprechender Höhe ist vor Unterzeichnung des Mietvertrages vorzulegen.
Erschließung
Die Herstellung eines zentralen Hausanschlusskastens für Strom/Internet und eines zentralen Schachts für Wasser/Abwasser mit den Verbrauchszählern, wird von der Stadt Neckarsulm beauftragt und durchgeführt. Der direkte Anschluss in das Haus, ist dann Sache des Mieters. Die Errichtung und der Betrieb von Regenwasserrückhalteräumen auf dem Grundstück sind ausdrücklich gefordert und erforderlich. Diese können aber auch oberirdisch platziert werden. Überschüssiges Niederschlagswasser der Dachflächen muss auf dem Grundstück versickern.
Baugenehmigungsverfahren
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans "Neuberg IV", Plan Nr. 16.04. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Änderungsverfahren (5. Änderung) und wird für die Tiny-House Nutzung entsprechend angepasst. Frühestens mit Planoffenlage kann ein Bauantragsverfahren begonnen werden. Die Grundstücksmieter müssen nach Zuschlag ein Baugenehmigungsverfahren für ihr Modulhaus durchlaufen. Diese Kosten dafür tragen die Mieter. In diesem Zusammenhang besteht auch eine Zisternenpflicht, die sich auch durch eine oberirdische Regenwasserrückhaltung sowie eine daraus folgende Nutzung beispielsweise für die Gartenbewässerung realisieren lässt. Diese Kosten sind ebenfalls im Rahmen der Bebauung und Nutzung durch den Mieter zu tragen.
Bewerbungsmöglichkeiten
- Die Informationen zum Tiny House-Projekt werden auf der Homepage der Stadt Neckarsulm, sowie im Neckarsulm Journal und ggf. in weiteren Medien der lokalen Presse veröffentlicht.
- Ab Veröffentlichung können sich Bewerber innerhalb einer Frist von drei Monaten, mittels des von der Stadt Neckarsulm zur Verfügung gestellten Bewerbungsformulars online, per E-Mail oder Brief auf maximal eine Teilfläche bewerben. Der Eingang der Bewerbung wird vorrangig per E-Mail bestätigt. Der Bewerbung beizulegen ist eine grobe Planung und ggf. Angebote von der beabsichtigten Bebauung des Grundstücks. Daraus muss hervorgehen, welche Art und Form von Tiny-House geplant ist.
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird für jede der beiden Teilflächen mindestens ein Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ziel des Gesprächs ist, dass die Motivation der Bewerbung noch einmal persönlich dargelegt, Fragen geklärt und der Mietvertrag im Einzelnen besprochen werden kann. Außerdem ist angedacht, dass sich die beiden potenziell neuen Nachbarn vorab kennenlernen können.
- Die Stadt Neckarsulm behält sich vor, aufgrund der Gespräche demjenigen Bewerber, der mit den von der Stadt Neckarsulm verfolgten Zielen des Modellprojekts am besten übereinstimmt, das jeweilige Grundstück anzubieten.
- Die Bewerber willigen mit ihrer Bewerbung ein, dass neben der Verwaltung auch der Gemeinderat über die Daten der Bewerbung Kenntnis erlangt, bzw. dass der Gemeinderat im Anschluss an das Bewerbungsverfahren darüber informiert wird, welcher Bewerber den Zuschlag für eine Teilfläche erhalten hat (Datenschutzgrundverordnung).
- Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind:
- Juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen und andere juristische und natürliche Personen, die Gebäude für Dritte errichten.
- Bewerber, die sich mit falschen Angaben einen Vorteil im Bewerbungsverfahren verschaffen.
- Bewerber mit unvollständig ausgefüllten Bewerberformularen oder Unterlagen.
- Bewerber, die bereits in der vergangenheit einen Wohnbauplaz vonder Stadt Neckarsulm erworben/ gepachtet oder gemietet haben und diesen noch im Besitz oder Eigentum haben
- Personen, die das Grundstück und Tiny House als Zweitwohnsitz oder zur Vermietung an Dritte nutzen möchten.
Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Personen, die in einem Haushalt leben, zählen als ein Bewerber.
Bewerbungsformular
Folgeschritte und weiteres Vorgehen
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird ein Mietvertrag zwischen den Parteien, die den Zuschlag erhalten haben, und der Stadt Neckarsulm geschlossen. Darin werden gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt.
Jede Mietpartei sucht sich in der Folge einen Bauvorlageberechtigten (bspw. Architekt) für die Genehmigungsplanung und ein Bauunternehmen für den Bau ihres transportablen Modulhauses.
Das Baugenehmigungsverfahren dauert seitens der Stadt normalerweise ca. 8 -10 Wochen. Die Herstellung der Hausanschlüsse durch die Stadt Neckarsulm erfolgt parallel.
Die Grundstücke stehen voraussichtlich Ende 2023 frühestens jedoch nach Abschluss des notwendigen Bebauungsplanverfahrens für die Bebauung zur Verfügung. Die Bebauung muss dann innerhalb von einem Jahr ab Grundstücksübergabe erfolgen.
Es sind nur Modulhäuser zulässig, die grundsätzlich baugenehmigungsfähig sind und damit alle baurechtlichen Auflagen für Gebäude der Gebäudeklasse 1, einschl. der Verpflichtung für Photovoltaik-Anlagen erfüllen.
Die Modulhäuser müssen im Bereich den vorgegebenen Baufelder errichtet werden und dürfen jeweils 50m² Nutzfläche nicht überschreiten.
Die Modulhäuser müssen so gebaut werden, dass sie nach Ende der Mietzeit in einem oder in zwei Teilen zerstörungsfrei wieder vom Grundstück entfernt werden können. Dazu muss von den Mietern die Situation der Ein-/Ausbringung über die angrenzenden Straßen berücksichtigt werden.
Ebenso muss die Gründung der Modulhäuser so erfolgen, dass das Fundament nach Ende der Mietzeit wieder rückstandslos vom Grundstück entfernt werden kann.
Die Kosten für den Abtransport / Rückbau trägt der Grundstücksmieter.
Die Stadt bevorzugt Modulhäuser, die sich durch eine ökologisch nachhaltige Bauweise aus nachwachsenden Rohstoffen auszeichnen, erneuerbare Energien integrieren und ein attraktives Erscheinungsbild haben, das die Häuser optisch zueinander und zur Umgebung passen lässt.
Die äußere Gestaltung der Gebäudekörper ist vor Unterzeichnung des Mietvertrags einvernehmlich mit dem Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung abzustimmen.