Neue schnelle Radverbindung verläuft parallel zur Gottlieb-Daimler-Straße / Erschließungsstraße des SE-Zentrums wird zur Fahrradstraße
Das klassifizierte Radverkehrsnetz in Neckarsulm wird weiter ausgebaut. Als ergänzendes Netzelement stellt das städtische Tiefbauamt einen Abschnitt der zweiten Radschnellverbindung (RSV NSU II) her, und zwar auf dem Abschnitt parallel zur Gottlieb-Daimler-Straße. Diese Strecke beinhaltet auch die zweite Fahrradstraße im Stadtgebiet hinter dem SE-Zentrum.
In der Felix-Wankel-Straße wird ab der Einmündung Seestraße bis zur Kreuzung der K 2000 die Hälfte des rechten Fahrstreifens für den Radverkehr als Schutzstreifen abmarkiert und mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet.
Abmarkierter Schutzstreifen für den Radverkehr entlang der Felix-Wankel-Straße
Dieser markierte, 1,50 Meter breite Seitenstreifen ist hauptsächlich dem Radverkehr vorbehalten. Kraftfahrer dürfen die durchbrochene Markierung überfahren, zum Beispiel beim Abbiegen. Um dem abbiegenden Verkehr zu signalisieren, dass auf Radfahrende zu achten ist, wird der Schutzstreifen ab der Bahnbrücke rot markiert. Zu diesem Zweck wird die Dreiecksinsel an der Kreuzung umgebaut. Ein Streifen des Pflasters wird ausgebaut, neu asphaltiert und rot markiert. Der Asphaltstreifen wird bis zur bestehenden Aufstellfläche verlängert, so dass Radfahrende ordnungsgemäß auf die Aufstellfläche vor der Rad- und Fußgängerampel gelangen und dort die Felix-Wankel-Straße sicher überqueren können.
Für den Radverkehr in Richtung Bahnhof führt die Strecke weiter über die Platzfläche hinter dem SE-Zentrum bis zur Ausfahrt der privaten Tiefgarage. Dort beginnt die neue Fahrradstraße, die über die Erschließungsstraße des SE-Zentrums bis zur Einmündung in die Gottlieb-Daimler-Straße führt. Radler haben auf der entsprechend gekennzeichneten und beschilderten Fahrradstraße Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Der Anliegerverkehr ist zugelassen.
SE-Erschließungsstraße soll mittelfristig zur Umweltspur werden
Weil es sich bei der Erschließungsstraße des SE-Zentrums um eine reine Anliegerstraße handelt, bietet sich die Möglichkeit, diesen Verkehrsraum weiter umzugestalten. So plant die Stadt, in diesem Bereich hinter dem SE-Zentrum eine Umweltspur für Fahrräder und Linienbusse (nur im Einrichtungsverkehr vom Zentralen Omnibushaltepunkt Ballei zum Bahnhof West) einzurichten. Diese Straße könnte dann als Mischfläche von Bussen, Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt werden. Der Linienbusverkehr in Richtung Bahnhof könnte so fünf Lichtsignalpunkte auf der K 2000 umgehen. Die Umweltspur kann jedoch erst realisiert werden, wenn die Deutsche Bahn die Eisenbahnbrücke über der Felix-Wankel-Straße durch einen Neubau ohne Mittelpfeiler ersetzt hat.
Eine weitere Verbesserung für den Radverkehr ergibt sich, wenn die Bahnunterführung für Fußgänger und Radfahrer als Ersatz für den stillgelegten Bahnübergang Neckarstraße gebaut ist. Die Stadt beginnt nach den Sommerferien mit den Bauarbeiten. Die neue Bahnunterführung soll bis Ende 2025 fertiggestellt sein.
Markierungs- und Bauarbeiten in der Felix-Wankel-Straße
Die Stadt Neckarsulm verbessert die Radwegeführung von der Stadtmitte entlang der Felix-Wankel-Straße in Richtung Bahnhof West. Hierzu wird in der Felix-Wankel-Straße zum einen ein Schutzstreifen angebracht und zum anderen die Aufstellfläche an der Rad- und Fußgängerampel umgebaut. Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, 22. März, und dauern voraussichtlich bis Ostern. Während der Bauzeit wird der Verkehr auf der Felix-Wankel-Straße in Richtung Audi Forum auf einer verengten Fahrbahn an der Baustelle vorbeigeführt.
Welche Verkehrsregeln gelten in einer Fahrradstraße?
Die Erschließungsstraße hinter dem SE-Zentrum wird zur zweiten Fahrradstraße im Neckarsulmer Stadtgebiet umgewidmet. Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrerinnen/Radfahrer vorgesehene Straße. Anderer Fahrzeugverkehr ist nur zugelassen, wenn er durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Im Falle der SE-Erschließungsstraße gilt: Anlieger frei. Radler haben aber Vorrang, und sie dürfen auch nebeneinander fahren. Das ist in Fahrradstraßen – anders als im normalen Straßenverkehr – ausdrücklich erlaubt.
Am Beginn und am Ende der Fahrradstraße steht jeweils ein weiß-blaues Verkehrsschild mit Fahrradsymbol. Außerdem weisen Piktogramme auf der Fahrbahn auf die Fahrradstraße hin. Ein Zusatzschild „Anlieger frei“ gibt den Anliegerverkehr frei. Das bedeutet, dass ausschließlich Anlieger die Fahrradstraße befahren dürfen. Als Anlieger gelten Anwohner, Beschäftigte, Besucher, Kunden und Lieferanten. Für den motorisierten Verkehr ist die Fahrradstraße grundsätzlich gesperrt. (snp)