Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt

In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht nur Richter teil, die durch juristische Vorbildung und durch Prüfungen die Befähigung zum Richteramt erworben haben, sondern auch Bürgerinnen und Bürger. Das deutsche Strafverfahrensrecht bezeichnet sie als „Schöffen“. Sie sollen durch ihre Urteile die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse bereichern.
 
Schöffen gesucht
Im Jahr 2023 finden bundesweit die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die Schöffenamtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
 
Die Stadt Neckarsulm sucht deshalb aktuell Bürgerinnen und Bürger, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amts- und Landgericht Heilbronn engagieren möchten.
 
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wer Schöffin bzw. Schöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
 
  die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre sein
    (Stichtag 01.01.2024),
  gesundheitlich geeignet sein,
  kein Insolvenzverfahren und keine Vorstrafen haben,
  über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
  in Neckarsulm wohnen.

Wie bewerbe ich mich?
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, kann sich selbst bei der Gemeinde, in der sie wohnt, bewerben.
 
Wer Interesse am Schöffenamt hat, soll sich mit dem offiziellen Bewerbungsformular bis zum 28. April 2023 bewerben. Das Bewerbungsformular können Sie digital ausfüllen und an die E‐Mailadresse wahlen@neckarsulm.de oder per Post an Stadt Neckarsulm, Haupt- und Personalamt, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm senden.
 
Bitte verwenden Sie dafür die offiziellen Bewerbungsformulare:
Bewerbungsformular Schöffen (1 MB)
Bewerbungsformular Jugendschöffen (1,1 MB)
 
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Die Stadt Neckarsulm stellt eine Vorschlagsliste aller interessierter Schöffinnen und Schöffen auf. Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, so werden Sie auf die Vorschlagsliste der Stadt Neckarsulm aufgenommen. Diese muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden und wird anschließend an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort tritt der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, die erforderliche Anzahl Schöffinnen und Schöffen.
 
Die Bewerbungen für Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen, werden an den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heilbronn weitergeleitet. Aus den vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagenen Personen wird durch den Schöffenwahlausschuss die notwendige Anzahl von Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen ausgewählt.
 
Alle gewählten Personen werden vom Gericht benachrichtigt. Personen, die nicht gewählt worden sind, werden in der Regel ebenfalls vom Gericht benachrichtigt. Wer bis zum Ende des Wahljahres keine Nachricht erhalten hat, muss allerdings davon ausgehen, nicht vom Schöffenwahlausschuss berücksichtigt worden zu sein.
 
Wo finde ich weitere Informationen?
https://www.schoeffenwahl.de/
https://schoeffen-bw.de/
Dienstleistungen Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden | Neckarsulm
Leitfaden für Schöffen