
Haushaltssatzung der Stadt Neckarsulm für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185), hat der Gemeinderat am 27.01.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 162.966.000 €
- im Verwaltungshaushalt 133.206.000 €
- im Vermögenshaushalt 29.760.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) 0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 8.000.000 €
§ 3 Gemeindesteuern
Die Hebesätze auf die Steuermessbeträge werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 300 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 280 v. H.
Kleinbeträge der Grundsteuern werden wie folgt fällig:
- Jahresbetrag bis 15 € am 15.08.2011
- Jahresbetrag über 15 € bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08.2011
Die Gemeinde verzichtet auf die Festsetzung von Steuern, die den Betrag von
2,99 € nicht übersteigen.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Joachim Scholz
Städtischer Haushalt 2011
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