EnEV
Neubau:
Bei Neubauten generelle Pflicht zur Einhaltung!
Anwendung bei bestehenden Gebäuden – Werte ca. 40% schlechter als Neubauvorgaben
Altbau:
Einhaltungspflicht nur bei Änderung oder Erneuerung von Bauteilen
Ersatz oder erstmaliger Einbau von Wänden, Fenstern, Türen, Decken, Fassaden (Komplette Außenkubatur inkl. Erdreich) sowie Anbringung von Bekleidungen.
EnEV Werte anzuwenden soweit:
Forderungen der KFW bezüglich Dämmstoffstärke zur Einhaltung der EnEV- Vorgaben
Forderungen der KFW bezüglich Dämmstoffstärke zur Einhaltung der KFW- Vorgaben
Denkbare Situationen bei denen keine EnEV-Pflicht besteht:
Jahresbericht 2011 dokumentiert hohe Leistungsfähigkeit der ehrenamtlich Aktiven
Gespräche zum Thema Frühlingserwachen und Eisheilige
Besucher lösen Rätsel