Zielsetzung des Bauplanungsrechts ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Zentrales Element hierfür ist die Bauleitplanung, welche die Vorbereitung und Realisierung der baulichen und Nutzung von Grundstücken zum Inhalt hat.
Im Baugesetzbuch (BauGB) ist die Aufstellung von Bauleitplänen geregelt, die ihrerseits Regeln über Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet enthalten. Außerdem finden sich darin Vorschriften darüber, welche Nutzung in Bereichen zulässig ist, für die kein Bauleitplan erstellt ist (unbeplante Gebiete).
Die Gemeinde hat in ihrem Geltungsbereich die Planungshoheit zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Diese wiederum müssen sich in übergeordnete Planungen wie Regionalplanung und Landesplanung einfügen.
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